AKW Krümmel: Ein Gutachten wies auf große Mängel hin
Das Kernkraftwerk Krümmel durfte im Juni dieses Jahres nach zweijähriger Pause nach einem Bericht des „Spiegels“ trotz Sicherheitsbedenken wieder ans Netz. Das Hamburger Nachrichtenmagazin beruft sich in seiner Vorabmeldung vom Samstag auf vertrauliche Unterlagen und Gutachten. Im für die Atomaufsicht zuständigen Kieler Sozialministerium war am Samstag zunächst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
Nach dem Trafo-Brand am 28. Juni 2007 hatte das für die Atomaufsicht zuständige Sozialministerium Experten des Öko-Instituts beauftragt, die Aufarbeitung des Ereignisses durch den Betreiber Vattenfall zu bewerten. Diese monierten dem Bericht zufolge eine generell mangelhafte Lernbereitschaft beim Kraftwerkspersonal.
Vor allem in Bereich „Organisation und Kommunikation“ gebe es gravierende Defizite. Insgesamt müsse man davon ausgehen, „dass bisher der Erfahrungsrückfluss und die Erfahrungsauswertung im Kernkraftwerk Krümmel unzureichend gepflegt“ wurden, berichtet das Magazin und zitiert: „Dies kann maßgeblichen Einfluss auf die Sicherheitslage haben.“
Die von Vattenfall nach dem Brand in einem „Maßnahmenpaket“ vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der „Organisation und Kommunikation“ seien, „gemessen an den vorliegenden Erkenntnissen, unvollständig“. Die Gutachter empfahlen demnach „ein funktionsfähiges Sicherheitsmanagementsystem“ aufzubauen. Der Betreiber solle der Atomaufsicht umgehend ein Konzept für dessen „zeitnahe Implementierung“ vorlegen. Noch vor dem Wiederanfahren der Anlage müsse „belastbar gezeigt werden, dass der Aufbau“ eines Sicherheitsmanagementsystems „angegangen und weiterverfolgt wird“.
Atomkraftwerke in Deutschland
Ein wichtiger Baustein eines solchen Systems sei die korrekte Benutzung des Betriebshandbuchs. Im Gutachten des Öko-Instituts aus dem Oktober 2007 heißt es demnach: „Wir halten es für erforderlich, dass klar herausgearbeitet wird, in welchen Situationen und ab welchem Zeitpunkt der zwingende Abgleich der Planungen und Handlungen mit dem Betriebshandbuch (BHB) erforderlich ist.“ Denn der Blick ins Handbuch, das hatte das Kommunikationschaos in Krümmel während des Trafo-Brands gezeigt, gelte in Krümmel offenbar nur als unverbindliche Empfehlung, schreibt der „Spiegel“ weiter.
In ihrer Stellungnahme zum Stand der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen von Ende Mai 2009 monieren die Gutachter: „Die vom Kernkraftwerk Krümmel vorgeschlagene Anweisung ist unklar. Insbesondere fehlt eine hinreichend klare und abprüfbare Definition, wann direkt Gebrauch vom BHB zu machen ist.“ Zum Thema „Anfahrrelevanz“ merken die Gutachter an: „Kann voraussichtlich vor Wiederanfahren nicht geklärt werden.“
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