Mittwoch, 5. August 2009

Jungfräulichkeit in Jordanien

Über die Gürtellinie

Rechtsgelehrte in Jordanien haben entschieden, dass Frauen vor ihrer Hochzeit nicht zum Jungfräulichkeitstest gezwungen werden können.

Ihr Unterleib gehört jetzt wieder der jordanischen Frau: Ein Spitzengremium islamischer Rechtsgelehrter hat in Jordanien medizinische Jungfräulichkeitstests an Frauen, die vor der Eheschließung stehen, verboten. Die Untersuchung des Jungfernhäutchens (Hymen) vor der Hochzeit sei unstatthaft, weil "männliche und weibliche Geschlechtsorgane nur dann entblößt werden dürfen, wenn dies unbedingt notwendig ist", befanden die Kleriker, wie jordanische Zeitungen berichteten. Allein im letzten Jahr wurden in Jordanien 1200 Bräute - meist auf Drängen ihres Bräutigams oder dessen Familie - auf ihr keusches Vorleben hin medizinisch untersucht.

Die steigende Zahl dieser Tests veranlasste die Rechtsgelehrten vom Rat für Gutachten und Islamische Studien zu ihrem Verdikt. Als einzige Ausnahme ließen sie gelten, dass Gerichte und Justizbehörden in Fällen von Rechtsstreitigkeiten einen Jungfräulichkeitstest anordnen. Nach den Vorschriften des Islam, der in Jordanien Staatsreligion ist, ist Sex vor - oder außerhalb - der Ehe verboten.

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