Mittwoch, 5. August 2009

Internetsperren auf der Kippe?

Wirtschaftsminister zu Guttenberg bremst das Inkrafttreten des Gesetzes zu Internetsperren gegen Kinderpornos aus. So könnte so das gesamte Vorhaben kippen, so ein Medienbericht. Das Innenministerium widerspricht.

Sonst häufig in Eile - beim Internetsperr-Gesetz entschleunigt unterwegs:
Wirtschaftsminister zu Guttenberg

Eigentlich hätte das Gesetz zu Internetsperren im Kampf gegen Kinderpornografie bereits in Kraft treten sollen. Zum ersten August, so war es geplant. Doch Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz noch nicht unterzeichnet - nicht etwa, weil er es ableht, sondern weil das zuständige Bundeswirtschaftsministerium es ihm schlichtweg noch nicht vorgelegt hat.

Stattdessen leitete das Ministerium unter der Leitung von Karl-Theodor zu Guttenberg das Gesetz nach Brüssel weiter - "zur Notifizierung", wie es aus dem Ministerium hieß.

Ein Vorgang, der sich zunächst recht formalistisch-bürokratisch anhört - aber verheerende Folgen für das von Familienministerin von der Leyen so ehrgeizig geförderte Gesetz haben könnte. Denn laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat die EU nun bis zum 8. Oktober Zeit, zu dem Gesetz Stellung zu nehmen - und bis dahin ist die Legislaturperiode des Bundestages abgelaufen und das Gesetz könnte aufgrund von "Diskontinuität" verfallen. Denn am 27.September wird ein neues Parlament gewählt.

Die Strategie des Wirtschaftsministeriums sei ein "raffiniertes Vorgehen, um den Gesetzgeber auszuhebeln", heißt es in der Süddeutschen Zeitung.

Im Innenministerium sieht man das anders. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärte auf Nachfrage der taz, die Umsetzung des Gesetzes sei in keinem Fall durch eine mögliche Diskontinuität gefährdet. Der Bundestag habe sich bereits abschließend mit dem Gesetz befasst, der Bundesrat keinen Vermittlungsausschuss einberufen. Damit sei der Beschluss selbst dann wirksam, wenn der Bundespräsident das Gesetz erst nach dem Ende der 16. Legislaturperiode unterzeichnen würde.

Auch aus der Pressestelle des Familienministeriums heisst es, das Gesetz sei "gegenüber der EU-Kommission nicht notifizierungspflichtig." Die Regierung habe sich trotzdem "einmütig" entschlossen, das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen, weil vermutet wurde, dass die Kommission "eine andere Rechtsauffassung vertreten könnte". Weiter hieß es dort: "Für die Umsetzung der Maßnahmen hat dies keine Verzögerung zur Folge, da sich die wesentlichen Anbieter bereits vertraglich gegenüber dem Bundeskriminalamt verpflichtet haben. Im Übrigen unterfällt das Gesetzgebungsvorhaben aufgrund der durch die Notifizierung eintretende zeitliche Verzögerung nicht der Diskontinuität."

Eine Einschätzung, die auch Internet-Rechte-Blogger Thomas Stadler vertritt: Er stellt in Frage, dass der Diskontinuitäts-Grundsatz das Internetsperr-Gesetz zu Fall bringen kann - unter anderem, weil fraglich sei, ob er überhaupt Verfassungsrang genieße.

Auf dem Mikrobloggingdienst Twitter wird die Angelegenheit bereits heiß diskutiert. "Inkompetenz oder Absicht" scheinen sich viele der dort versammelten Kritiker der Internetsperren zu fragen. Und während die einen dort mutmaßen, dass Wirtschaftsminister zu Guttenberg sich nun bei ihnen anbiedern wolle, stellen andere Blogger wüste Verschwörungstheorien auf: der Wirtschaftsminister wolle das Gesetz nur kippen, um es nach der Wahl neu und verschärft aufzulegen.

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