Ein brutaler Raunheimer Schläger der im August 2006 in einer ALDI-Filiale ein türkischstämmigen Mann zusammen schlug, darf Dank seiner "dominanten Mutter" und einem "Staats"anwalt, der den Täter lieber frei sieht, weiter sein Unwesen treiben.
Rassistischer Überfall in einer Aldi-Filiale wird milde bestraft
Am 11.11.2008 wurde am Groß-Gerauer Jugendschöffengericht unter Vorsitz des Richters Rudolph und der Mitwirkung von Staatsanwalt Pfeil der Prozess gegen den Raunheimer Steven Siegfried verhandelt.
Dieser hatte im August 2006 in einem Rüsselsheimer Aldi-Markt einen türkischstämmigen Mann mit den Worten „Scheiß Ausländer - Scheiß Kanake" und „ich bring dich um" zusammengeschlagen, wobei auch die typische Handbewegung für das Halsabschneiden gezeigt wurde, sich zu verantworten. Bei einer alltäglichen Situation in einer Aldi-Filiale kam es zuvor zu Handgreiflichkeiten und Beleidigungen von zwei deutschen Frauen gegen zwei junge Frauen mit Kleinkind, die einen „türkischen Hintergrund" haben. Die deutschen Frauen mobilisierten sofort per Handy ihren Sohn und Bruder, der auch unmittelbar eintraf und auf der Stelle einem schlichtenden jungen „türkischen" Mann von (hinten!) niederschlug, und malträtierte und zwar derart brutal, dass Richter Rudolph einem dritten Mann, der den Angreifer Siegfried von seinem Opfer riss, mit den Worten "der noch Schlimmeres verhinderte", Respekt zollte. Weiter soll Siegfried auch den Hitlergruß gezeigt haben.
Nachdem, nach Richter Rudolph, „die sehr gute Ermittlungsarbeit" der Polizei dokumentiert war, landete der Fall zunächst bei dem politischen Dezernat, wo er ganze zwei Jahre lang schlummerte. Sogar ein Oberstaatsanwalt schaltete sich wegen Volksverhetzung und Mordversuches ein. (Main-Spitze 10.10.08)
Nach der Attacke des rassistischen Raunheimer Schlägers sind im August 2006 zunächst Pressemeldungen bundesweit veröffentlicht worden, die den Vorfall, als eher sensationelle „Massenschlägerei an der Supermarktkasse“ ohne rassistischen Hintergrund umdeuteten.
Ein Versuch von solidarischen Menschen mit den betroffenen Familien, den Vorgang über eine Anfrage im Rüsselsheimer Stadtparlament auf den Kenntnisstand des Magistrats abzufragen, scheiterte an der im Parlament vertretenen „Liste Rüssel“, die sich offensichtlich vor dieser Aufgabe drückte. Allerdings ist genauso die Untätigkeit des Ausländerbeirates zu kritisieren, der sich in vielsagendem Schweigen hüllte. Immerhin hat der Aldi-Konzern dem Schläger für die Aldi-Filiale Hausverbot erteilt. Ein Hausverbot für alle Filialen wäre hier lobenswerter.
Es folgte noch der NPD-Aufmarsch am 1.Mai 2007 in Rüsselsheim und der unsägliche hessische Wahlkampf des Roland Kochs gegen „kriminelle ausländische Jugendliche“, so, dass sich die Justizbehörden in dieser Zeit wohl auch nicht die Finger verbrennen wollten.
Eröffnet wurde der Prozess dann im Oktober und der rechte Schläger Siegfried, bekam auch gleich vom Staatsanwalt eine „goldene Brücke" gebaut. Der sollte den Vorfall als „einmalig bedauern", um so relativ unbescholten rauszukommen, was dieser aber ablehnte. Staatsanwalt Pfeil ist eigentlich für Finanzstrafsachen zuständig, wie auch der Anwalt des Angeklagten, ein Sven Achenbach aus dem Frankfurter Bahnhofsviertel, der normalerweise für Handels-, Steuer- und andere Strafsachen profiliert ist.
Der Prozess wurde dann am Dienstag, den 11.11. fortgesetzt und zunächst wegen „umfangreicher neuer Erkenntnisse" mehr als eine Stunde später eröffnet. Steven Siegfried hatte zwischenzeitlich am 22.08.2008 einem Raunheimer auf der Kerb, wegen einer kleinen Rempelei ein Bierglas auf den Kopf geschlagen und diesem damit eine Platzwunde zugefügt. Außerdem ist Siegfried bereits wegen umfangreicher Drogendelikte zur Bewährung und 150 Arbeitsstunden im Rüsselsheimer Tierheim verurteilt worden. Die Bewährung bestand zum Tatzeitpunkt noch. Die neuerliche Attacke wurde auch durch Richter Rudolph für den Angeklagten als „am seidenen Faden“ interpretiert, wenn dieser seine Tat nicht bereuen sollte.
Der Angeklagte Steven Siegfried erschien im schwarzen Lederblouson, schwarzer Hose und frischen weißem Hemd. Die Haare sind dunkel und kurz, allerdings keine Glatze mehr, wie er sie zur Tatzeit trug. Der heute 20jährige hat vor kurzem eine Ausbildung zum Koch in der Raunheimer Gastwirtschaft „Zum Bembelsche" begonnen, was ihm selbstredend positiv angerechnet wurde. Ebenfalls zu seinen Gunsten wurde gewertet, dass er unter seiner „dominanten Mutter kein selbstständiges Leben" führen konnte. Einen Kontakt zu seinem Vater hat er nicht, und kennt diesen auch nicht. Der schulische Weg scheint nicht glatt verlaufen zu sein, was ihn wohl auf den Weg eines „Losers" brachte, der wohl in „den Ausländern" seine Gegner sieht. Im sehr bekanntem „Wer-kennt-wen?"-Forum im Internet, stellt sich, der Schläger Siegfried, mit Baseballschläger aggressiv zur Schau, was weder dem Gericht, noch der Sozialarbeiterin der Jugendgerichtshilfe bekannt ist.
Nach der verspäteten Eröffnung wurde dem Angeklagten zunächst sein neuerliches Strafverfahren bekannt gemacht, da der Postservice „Jurex", der von der Justiz in Anspruch genommen wurde, unfähig war, dem Angeklagten die neue Anklage in der Nahestraße 3 in Raunheim zuzustellen. Wieso hier die Justizbehörden nicht sofort aktiv wurden und die Polizei einschalteten, schließlich hätte der Täter untertauchen können, ist eines der hier mehrfach als „Merkwürdigkeiten" eingestuften Vorkommnisse.
Nachdem Siegfried die neue Anklage vorgelesen wurde, kann dieser auch sofort sein (schnäuz) ehrliches Bedauern über die Tat, auf der Raunheimer Kerb, einräumen. Das kam sogar glaubwürdig rüber. Das Opfer dort, war eben auch kein „Ausländer"! Danach wurde die Verhandlung unterbrochen, bei der, der Angeklagte und RA Achenbach, die „letzte Chance“ vor dem Knast zu beraten hatten. Dazu musste sich Siegfried entschuldigen, auch für die “verbalen Entgleisungen“ (Staatsanwalt Pfeil über „Scheiß Kanake“!), einen „deutlichen Schlussstrich“ ziehen und ein Anti-Aggressions-Training absolvieren. Dabei wird zunächst eine Bewährung von einem Jahr „ausgesetzt“, wobei genau überprüft werden soll, ob Siegfried sich bessert. Außerdem soll er 2000 € Schmerzensgeld an sein Opfer vom Aldi-Markt zahlen und 300 € an sein Bierglas-Opfer von der Raunheimer Kerb. In der Beratung mit seinem Rechtsanwalt, konnte sich Siegfried „unter Tränen“ – „nur die Mutter ist das Problem“ (so Jugendgerichtshelferin Böhm), zur Reue durchringen.
Wieder im Gerichtssaal wurde dem Opfer aus dem Aldi-Markt, der als Zeuge geladen war, die neue juristische Situation erklärt. Der Angeklagte Siegfried stand auf, ging auf sein vorheriges Opfer zu und versuchte schnell und allzu mechanisch sein Bedauern auszudrücken, worauf der junge Mann natürlich nur seine Hand zurückhalten konnte und "bei allem Respekt" vor dem Gericht, die Entschuldigung nicht annehmen wollte. Was diesem auch von Richter und Staatsanwalt als “nur verständlich" zugestanden wurde.
2 Jahre Jugendstrafe, ohne in den Knast zu kommen, trotz Schmerzensgelder und Auflagen, erscheinen bei dem hoch brisanten Fall aus Rüsselsheim doch eher milde, da auch Staatsanwalt Pfeil Mühe hatte, den beiden betroffenen jungen Frauen, diesen die Werte des „deutschen Rechtsstaats“ zu vermitteln. Zumal Pfeil mit seinem ganzen Aufteten den Angeklagten sehr deutlich vor dem Knast bewahren wollte. Die jungen Frauen konnte er auch nicht über Aussagen, wie "sie sind ja intelligent" und anderen Schleim, den dieser absonderte, überzeugen.
Ein strengeres Urteil, hätte „was haben Sie da angerichtet" (Richter Rudolph zu dem Angeklagten Siegfried über die Tat bei dem hohen Ausländeranteil in Raunheim!) dem „Rechtsfrieden" in der Bundesrepublik mehr gedient. Außerdem ist bisher die Mutter des rassistischen Schlägers nicht belangt worden, obwohl diese, Tätlichkeiten ausführte, die zur Anzeige kamen.
Sie scheint auch so „dominant“ zu sein, dass ihr Sohn, ihre eigene ausländerfeindliche Einstellung übernommen hat, die sie auch während der Verhandlung nicht unterdrücken konnte, so das selbst Richter Rudolph der Kragen platzte.
Wieso die vielen deutschen Zeugen, die bei dem Vorfall im Aldi bereit waren für die angegriffenen Betroffenen auszusagen, nicht vorgeladen wurden, ist eine weitere „Merkwürdigkeit“ des ganzen Falls. Und das, trotz der „guten Ermittlungsarbeit der Polizei" (Richter Rudolph).
Rassistischer Überfall in einer Aldi-Filiale wird milde bestraft
Am 11.11.2008 wurde am Groß-Gerauer Jugendschöffengericht unter Vorsitz des Richters Rudolph und der Mitwirkung von Staatsanwalt Pfeil der Prozess gegen den Raunheimer Steven Siegfried verhandelt.
Dieser hatte im August 2006 in einem Rüsselsheimer Aldi-Markt einen türkischstämmigen Mann mit den Worten „Scheiß Ausländer - Scheiß Kanake" und „ich bring dich um" zusammengeschlagen, wobei auch die typische Handbewegung für das Halsabschneiden gezeigt wurde, sich zu verantworten. Bei einer alltäglichen Situation in einer Aldi-Filiale kam es zuvor zu Handgreiflichkeiten und Beleidigungen von zwei deutschen Frauen gegen zwei junge Frauen mit Kleinkind, die einen „türkischen Hintergrund" haben. Die deutschen Frauen mobilisierten sofort per Handy ihren Sohn und Bruder, der auch unmittelbar eintraf und auf der Stelle einem schlichtenden jungen „türkischen" Mann von (hinten!) niederschlug, und malträtierte und zwar derart brutal, dass Richter Rudolph einem dritten Mann, der den Angreifer Siegfried von seinem Opfer riss, mit den Worten "der noch Schlimmeres verhinderte", Respekt zollte. Weiter soll Siegfried auch den Hitlergruß gezeigt haben.
Nachdem, nach Richter Rudolph, „die sehr gute Ermittlungsarbeit" der Polizei dokumentiert war, landete der Fall zunächst bei dem politischen Dezernat, wo er ganze zwei Jahre lang schlummerte. Sogar ein Oberstaatsanwalt schaltete sich wegen Volksverhetzung und Mordversuches ein. (Main-Spitze 10.10.08)
Nach der Attacke des rassistischen Raunheimer Schlägers sind im August 2006 zunächst Pressemeldungen bundesweit veröffentlicht worden, die den Vorfall, als eher sensationelle „Massenschlägerei an der Supermarktkasse“ ohne rassistischen Hintergrund umdeuteten.
Ein Versuch von solidarischen Menschen mit den betroffenen Familien, den Vorgang über eine Anfrage im Rüsselsheimer Stadtparlament auf den Kenntnisstand des Magistrats abzufragen, scheiterte an der im Parlament vertretenen „Liste Rüssel“, die sich offensichtlich vor dieser Aufgabe drückte. Allerdings ist genauso die Untätigkeit des Ausländerbeirates zu kritisieren, der sich in vielsagendem Schweigen hüllte. Immerhin hat der Aldi-Konzern dem Schläger für die Aldi-Filiale Hausverbot erteilt. Ein Hausverbot für alle Filialen wäre hier lobenswerter.
Es folgte noch der NPD-Aufmarsch am 1.Mai 2007 in Rüsselsheim und der unsägliche hessische Wahlkampf des Roland Kochs gegen „kriminelle ausländische Jugendliche“, so, dass sich die Justizbehörden in dieser Zeit wohl auch nicht die Finger verbrennen wollten.
Eröffnet wurde der Prozess dann im Oktober und der rechte Schläger Siegfried, bekam auch gleich vom Staatsanwalt eine „goldene Brücke" gebaut. Der sollte den Vorfall als „einmalig bedauern", um so relativ unbescholten rauszukommen, was dieser aber ablehnte. Staatsanwalt Pfeil ist eigentlich für Finanzstrafsachen zuständig, wie auch der Anwalt des Angeklagten, ein Sven Achenbach aus dem Frankfurter Bahnhofsviertel, der normalerweise für Handels-, Steuer- und andere Strafsachen profiliert ist.
Der Prozess wurde dann am Dienstag, den 11.11. fortgesetzt und zunächst wegen „umfangreicher neuer Erkenntnisse" mehr als eine Stunde später eröffnet. Steven Siegfried hatte zwischenzeitlich am 22.08.2008 einem Raunheimer auf der Kerb, wegen einer kleinen Rempelei ein Bierglas auf den Kopf geschlagen und diesem damit eine Platzwunde zugefügt. Außerdem ist Siegfried bereits wegen umfangreicher Drogendelikte zur Bewährung und 150 Arbeitsstunden im Rüsselsheimer Tierheim verurteilt worden. Die Bewährung bestand zum Tatzeitpunkt noch. Die neuerliche Attacke wurde auch durch Richter Rudolph für den Angeklagten als „am seidenen Faden“ interpretiert, wenn dieser seine Tat nicht bereuen sollte.
Der Angeklagte Steven Siegfried erschien im schwarzen Lederblouson, schwarzer Hose und frischen weißem Hemd. Die Haare sind dunkel und kurz, allerdings keine Glatze mehr, wie er sie zur Tatzeit trug. Der heute 20jährige hat vor kurzem eine Ausbildung zum Koch in der Raunheimer Gastwirtschaft „Zum Bembelsche" begonnen, was ihm selbstredend positiv angerechnet wurde. Ebenfalls zu seinen Gunsten wurde gewertet, dass er unter seiner „dominanten Mutter kein selbstständiges Leben" führen konnte. Einen Kontakt zu seinem Vater hat er nicht, und kennt diesen auch nicht. Der schulische Weg scheint nicht glatt verlaufen zu sein, was ihn wohl auf den Weg eines „Losers" brachte, der wohl in „den Ausländern" seine Gegner sieht. Im sehr bekanntem „Wer-kennt-wen?"-Forum im Internet, stellt sich, der Schläger Siegfried, mit Baseballschläger aggressiv zur Schau, was weder dem Gericht, noch der Sozialarbeiterin der Jugendgerichtshilfe bekannt ist.
Nach der verspäteten Eröffnung wurde dem Angeklagten zunächst sein neuerliches Strafverfahren bekannt gemacht, da der Postservice „Jurex", der von der Justiz in Anspruch genommen wurde, unfähig war, dem Angeklagten die neue Anklage in der Nahestraße 3 in Raunheim zuzustellen. Wieso hier die Justizbehörden nicht sofort aktiv wurden und die Polizei einschalteten, schließlich hätte der Täter untertauchen können, ist eines der hier mehrfach als „Merkwürdigkeiten" eingestuften Vorkommnisse.
Nachdem Siegfried die neue Anklage vorgelesen wurde, kann dieser auch sofort sein (schnäuz) ehrliches Bedauern über die Tat, auf der Raunheimer Kerb, einräumen. Das kam sogar glaubwürdig rüber. Das Opfer dort, war eben auch kein „Ausländer"! Danach wurde die Verhandlung unterbrochen, bei der, der Angeklagte und RA Achenbach, die „letzte Chance“ vor dem Knast zu beraten hatten. Dazu musste sich Siegfried entschuldigen, auch für die “verbalen Entgleisungen“ (Staatsanwalt Pfeil über „Scheiß Kanake“!), einen „deutlichen Schlussstrich“ ziehen und ein Anti-Aggressions-Training absolvieren. Dabei wird zunächst eine Bewährung von einem Jahr „ausgesetzt“, wobei genau überprüft werden soll, ob Siegfried sich bessert. Außerdem soll er 2000 € Schmerzensgeld an sein Opfer vom Aldi-Markt zahlen und 300 € an sein Bierglas-Opfer von der Raunheimer Kerb. In der Beratung mit seinem Rechtsanwalt, konnte sich Siegfried „unter Tränen“ – „nur die Mutter ist das Problem“ (so Jugendgerichtshelferin Böhm), zur Reue durchringen.
Wieder im Gerichtssaal wurde dem Opfer aus dem Aldi-Markt, der als Zeuge geladen war, die neue juristische Situation erklärt. Der Angeklagte Siegfried stand auf, ging auf sein vorheriges Opfer zu und versuchte schnell und allzu mechanisch sein Bedauern auszudrücken, worauf der junge Mann natürlich nur seine Hand zurückhalten konnte und "bei allem Respekt" vor dem Gericht, die Entschuldigung nicht annehmen wollte. Was diesem auch von Richter und Staatsanwalt als “nur verständlich" zugestanden wurde.
2 Jahre Jugendstrafe, ohne in den Knast zu kommen, trotz Schmerzensgelder und Auflagen, erscheinen bei dem hoch brisanten Fall aus Rüsselsheim doch eher milde, da auch Staatsanwalt Pfeil Mühe hatte, den beiden betroffenen jungen Frauen, diesen die Werte des „deutschen Rechtsstaats“ zu vermitteln. Zumal Pfeil mit seinem ganzen Aufteten den Angeklagten sehr deutlich vor dem Knast bewahren wollte. Die jungen Frauen konnte er auch nicht über Aussagen, wie "sie sind ja intelligent" und anderen Schleim, den dieser absonderte, überzeugen.
Ein strengeres Urteil, hätte „was haben Sie da angerichtet" (Richter Rudolph zu dem Angeklagten Siegfried über die Tat bei dem hohen Ausländeranteil in Raunheim!) dem „Rechtsfrieden" in der Bundesrepublik mehr gedient. Außerdem ist bisher die Mutter des rassistischen Schlägers nicht belangt worden, obwohl diese, Tätlichkeiten ausführte, die zur Anzeige kamen.
Sie scheint auch so „dominant“ zu sein, dass ihr Sohn, ihre eigene ausländerfeindliche Einstellung übernommen hat, die sie auch während der Verhandlung nicht unterdrücken konnte, so das selbst Richter Rudolph der Kragen platzte.
Wieso die vielen deutschen Zeugen, die bei dem Vorfall im Aldi bereit waren für die angegriffenen Betroffenen auszusagen, nicht vorgeladen wurden, ist eine weitere „Merkwürdigkeit“ des ganzen Falls. Und das, trotz der „guten Ermittlungsarbeit der Polizei" (Richter Rudolph).
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