Am 12. August 1949 wurden die Genfer Konventionen unterzeichnet, die ein Minimum von Menschenrechten in Kriegssituationen garantieren sollen. Seitdem sind andere internationale Abkommen, die einen größeren Schutz der Rechte von Kindern sichern wollen, in Kraft getreten. Die wichtigsten internationalen Abkommen und Deklarationen zum Schutz von Kindern sind:
Diese internationalen Rechtsnormen sind bisher relativ wirkungslos, da es sich vor allem in Afrika um innerstaatliche Konflikte handelt, in denen die Autorität des Staat, Rechtsnormen durchzusetzen in Frage gestellt ist. Die UN-Kinderrechtskonvention 1989 Am 20. November 1989 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes angenommen. Von den 54 Artikeln sind vor allen Artikel 7, 8, und 38 wichtig für das Problem der Kindersoldaten.
Die Konvention wurde von allen UN Mitgliedsstaaten außer den USA und Somalia ratifiziert. Im September 1997 wurde Olara Otunu zum Sonderbeauftragten der UN für Kinder im Krieg ernannt. Da die Maßnahmen der Kinderrechtskonvention nicht weit genug gingen, um Kinder vor der Rekrutierung als Soldaten zu schützen, wurde ein Zusatzprotokoll (Fakultativprotokoll) erarbeitet. Es trat am 14.02.2002 in Kraft.
Die Bundesregierung hat das Zusatzprotokoll unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert. Das Netzwerk Afrika Deutschland zusammen mit anderen Organisationen der Zivilgesellschaft fordert die Bundesregierung auf, bei der Ratifizierung, das Mindestalter auch für Freiwillige auf 18 Jahre festzulegen. In seiner Sitzung vom 17. Dezember 1998 nahm das Europaparlament eine Resolution über Kindersoldaten an. Das Parlament macht unter anderem die folgenden Erklärungen:
Die Maputo Deklaration von 1999 Vom 19. bis 22. April 1999 versammelten sich in Maputo, Mosambik, Delegationen aller afrikanischen Länder zur Teilnahme an der “Afrikanischen Konferenz über den Einsatz von Kindersoldaten.” Die Teilnehmer verabschiedeten die “Deklaration von Maputo”. Die Konferenz der Staatsoberhäupter der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) stimmte im Juli 1999 der Maputo Deklaration ohne Ergänzungen zu. In der Deklaration erklären die Teilnehmer an der “Afrikanischen Konferenz zum Einsatz von Kindersoldaten” ihre Entschlossenheit, die Verwendung von Kindersoldaten zu unterbinden.
Die Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 1999 In Juni 1999 verabschiedet die Internationale Labour Organisation (ILO) die Konvention 182 und klassifiziert die Rekrutierung von Kindersoldaten als eine der schlimmsten Formen von Kinderarbeit. Die Zwangsrekrutierung von Jugendlichen unter 18 Jahren als Soldaten und der Einsatz von Kindern bei gesundheitsgefährlichen Arbeiten werden eigens erwähnt. Auf Druck Amerikas wird das generelle Verbot von Minderjährigen in der Armee in ein Verbot der Zwangsrekrutierung von Minderjährigen umgewandelt. In mehren Resolutionen hat der UN Sicherheitsrat die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten scharf verurteilt und alle Mitgliedsstaaten aufgerufen, Maßnahmen zum Schutz der Kinder in Kriegssituationen zu ergreifen.
Die Afrikanische Kinderrechtscharta der OAU 1990 Die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) verabschiedete 1990 die afrikanische Kinderrechtscharta. Die Charta
Der internationale Strafgerichtshof 2002 Das Abkommen über den internationale Strafgerichtshof ist von 60 Staaten ratifiziert worden und wird am 1. Juli 2002 in Kraft treten. Der internationale Strafgerichtshof könnte ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Kindersoldaten werden. Artikel 8 über Kriegsverbrechen legt fest
Art. 8 gibt dem internationalen Gerichtshof die Möglichkeit, die Rekrutierung von Kindersoldaten als Kriegsverbrechen zu ahnden und die internationalen Konventionen durchzusetzen. Die USA haben den internationalen Gerichtshof nicht anerkannt. Die Konventionen und der internationale Strafgerichtshof sind ein großer Fortschritt bei den Bemühungen, Kinder davor zu schützen, Soldaten zu werden. Sie sind aber noch unzureichend und müssten durch ein neues, wirksames rechtliches Abkommen ergänzt werden. Dies sollte nicht nur für Regierungen, sondern für alle Konfliktparteien völkerrechtlich bindend sein. Dabei könnten auch andere Probleme geregelt werden, wie z.B.
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Mittwoch, 12. November 2008
Internationale Abkommen gegen Kindersoldaten
Stichwort(e):
Krieg,
Kultur,
Menschenrechte,
Regierung
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