Der zentralen Fahndungsstelle für NS-Verbrechen in Ludwigsburg ist zu ihrem 50-jährigen Bestehen ein Erfolg gelungen: Sie gibt ein Vorermittlungsverfaren gegen den in den USA lebenden staatenlosen John Demjanjuk an die Staatsanwaltschaft München ab. Damit könnte sich der 88-Jährige möglicherweise schon bald vor einem deutschen Gericht verantworten müssen.
Beihilfe zur Ermordung von 29.000 Juden?
Demjanjuk soll sich als Angehöriger der Wachmannschaften des Vernichtungslagers Sobibor (Polen) 1943 der Beihilfe zur grausamen Ermordung von mindestens 29.000 europäischen Juden schuldig gemacht haben. Er war nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges unter Verschleierung seines Einsatzes zur Vernichtung der europäischen Juden in einem Flüchtlingslager bei München untergetaucht und 1952 in die USA ausgewandert.
Als Demjanjuks Mitwirkung am Holocaust Ende der 70er Jahre bekannt wurde, lieferten ihn die USA 1986 nach Israel aus. Dort wurde er wegen seiner angeblichen Tätigkeit als besonders grausamer Wachmann "Iwan der Schreckliche" im Vernichtungslager Treblinka angeklagt. 1988 wurde Demjanjuk zum Tode verurteilt. Der Oberste Gerichtshof Israels sprach Demjanjuk 1993 aber von dem Vorwurf frei, der Wachmann "Iwan der Schreckliche" in Treblinka gewesen zu sein, da seine Identität nicht sicher geklärt werden konnte. Die Fahndungsstelle in Ludwigsburg ist überzeugt, dass sie nach weiteren Recherchen unter anderem in Israel Nachweise über seine Opfer in Sobobor beibringen kann.
Beihilfe zur Ermordung von 29.000 Juden?
Demjanjuk soll sich als Angehöriger der Wachmannschaften des Vernichtungslagers Sobibor (Polen) 1943 der Beihilfe zur grausamen Ermordung von mindestens 29.000 europäischen Juden schuldig gemacht haben. Er war nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges unter Verschleierung seines Einsatzes zur Vernichtung der europäischen Juden in einem Flüchtlingslager bei München untergetaucht und 1952 in die USA ausgewandert.
Als Demjanjuks Mitwirkung am Holocaust Ende der 70er Jahre bekannt wurde, lieferten ihn die USA 1986 nach Israel aus. Dort wurde er wegen seiner angeblichen Tätigkeit als besonders grausamer Wachmann "Iwan der Schreckliche" im Vernichtungslager Treblinka angeklagt. 1988 wurde Demjanjuk zum Tode verurteilt. Der Oberste Gerichtshof Israels sprach Demjanjuk 1993 aber von dem Vorwurf frei, der Wachmann "Iwan der Schreckliche" in Treblinka gewesen zu sein, da seine Identität nicht sicher geklärt werden konnte. Die Fahndungsstelle in Ludwigsburg ist überzeugt, dass sie nach weiteren Recherchen unter anderem in Israel Nachweise über seine Opfer in Sobobor beibringen kann.
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