Mittwoch, 19. November 2008

NPD und die Parteienfinanzierung: Knockout per Grundgesetz

Wenn schon ein Verbot nicht möglich ist, sollen rechte Parteien wenigstens kein Steuergeld mehr bekommen. Ein Vorschlag aus Niedersachsen zeigt den Weg, klärt aber nicht alle Fragen.

Thorsten Denkler, Berlin

Brandenburg im Sommer, Kommunalwahlen. Kein Dorf, keine Stadt, in der nicht an jeder zweiten Straßenlaterne ein Plakat der NPD hängt. Dabei soll doch die Partei angeblich in erheblicher Geldnot stecken. In Brandenburg ist davon nichts zu spüren.

Trotz diverser Finanzskandale und der damit verbundenen hohen sechsstelligen Strafzahlungen, die die NPD an den für die Parteienfinanzierung zuständigen Bundestagspräsidenten leisten muss: Der Steuerzahler scheint der rechtsextremen Partei noch genug Geld geben zu müssen, um ganze Alleen mit NPD-Wahlwerbung zu überziehen.

Über 40 Prozent ihrer Einnahmen bestreitet die NPD aus der Parteienfinanzierung. Im vergangenen Jahr waren das 1,45 Millionen Euro. Um die staatliche Unterstützung zu bekommen, muss sie, wie jede andere Partei, bei Wahlen in den Ländern auf ein Prozent, bei Bundestagswahlen auf 0,5 Prozent der Stimmen kommen. Dann fließt Steuergeld. Die Höhe hängt ab vom Wahlerfolg.

Seit Monaten wird darüber diskutiert, wie rechtsextremen Parteien wie der NPD der Geldhahn abgedreht werden kann. Jetzt hat der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) einen Vorschlag erarbeiten lassen. Den hält er für derart überzeugend, dass er kein Problem darin sieht, ihn noch vor der Bundestagswahl 2009 Gesetz werden zu lassen.

Was Schünemann dafür braucht, ist eine Grundgesetzänderung, in der zunächst ausdrücklich die Parteienfinanzierung in die Verfassung aufgenommen wird, was bisher nicht der Fall ist. Dann kann diese Parteienfinanzierung über das Grundgesetz eingeschränkt werden. Bedingung: Eine Partei muss "Bestrebungen" verfolgen, die sich "gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland" richten.

Ist das der Fall, soll es für den Bundestagspräsidenten keinen Ermessensspielraum geben - der Geldhahn wird abgedreht. Die Überprüfung der Kriterien soll jährlich erfolgen.

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