Fast anderthalb Jahre nach Beginn des Missbrauchsprozesses gegen Marco W. in der Türkei ist ein Freispruch in greifbare Nähe gerückt. Ein vom Gericht in Antalya angefordertes Gutachtenbelege den Vorwurf der Vergewaltigung nicht, teilten die Anwälte des 18-Jährigen am Dienstag in Hannover mit.
Marco war am 12. April 2007 in seinem Urlaubshotel in Antalya festgenommen worden. Ihm wurde vorgeworfen, im Osterurlaub 2007 in der Türkei die damals 13-jährige Engländerin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Marco hat das stets bestritten und sprach von einvernehmlichen Zärtlichkeiten nach einem Kennenlernen in der Disco.
Neue Sitzungen im Monatsrhythmus
Anfangs vertagten die Richter in der Türkei die Sitzungen noch im Monatsrhythmus, dann ließen sie sich immer länger Zeit, um in dem Prozess neue, stets ergebnislose Termine anzuberaumen. Beobachter konnten den Eindruck gewinnen, die türkische Justiz wolle jenen deutschen Politikern eine Lektion erteilen, die öffentlich auf eine Beschleunigung des Verfahrens gedrängt hatten.
An diesem Mittwoch wird die Verhandlung gegen den jungen Mann aus dem niedersächsischen Uelzen fortgesetzt, und nun liegt endlich ein vom Gericht schon im September 2007 angefordertes Gutachten des Rechtsmedizinischen Instituts des Justizministeriums in Istanbul vor. Darin stehe, dass der bisherige Ermittlungsstand den Vorwurf der Vergewaltigung nicht stütze, erklärten Marcos deutsche Anwälte Michael Nagel und Matthias Waldraff. Beide werden nicht vor Gericht auftreten, Marco wird ebenfalls in Deutschland bleiben.
Mal sehen, wie die Richter das Gutachten lesen
Wenn die Richter das Gutachten genau so lesen, ist für Marco ein Freispruch in greifbare Nähe gerückt. Am Mittwoch rechnen die Anwälte zwar noch nicht mit einem Urteil. Marcos türkische Verteidiger sind aber darauf vorbereitet, auf Freispruch zu plädieren - auch, weil das Gutachten den Anwälten zufolge keine Feststellungen zu möglichen seelischen Folgen für das mutmaßliche Opfer zulasse. „Ich bin froh, dass es von der höchsten rechtsmedizinischen Instanz der Türkei so festgestellt worden ist“, sagte Anwalt Nagel. Eine Überraschung sei das Gutachten aber nicht. „Das ergab sich für mich schon aus den Akten.“
Bereits im August 2007 hatte ein Krankenhausarzt, der Charlotte untersucht hatte, zu Marcos Gunsten ausgesagt: Das Mädchen sei nicht vergewaltigt worden und habe auch keinen Geschlechtsverkehr gehabt. Allerdings hatte er Spermaspuren gefunden. Der damals 17-jährige Marco war nach einer Anzeige von Charlottes Mutter festgenommen worden.
„Unerträgliche Profilierung“
Der türkische Anwalt des Mädchens bestreitet allerdings, dass das Istanbuler Gutachten den Vorwurf der Vergewaltigung entkräftet. „Definitiv steht in dem Papier nirgendwo, dass es keine Vergewaltigung war“, sagt Ömer Aycan. Die Linie des Anwalts ist widersprüchlich. Im April hatte er erklärt, dass eine Haftstrafe für Marco nicht mehr realistisch sei. Kurz vor Marcos Freilassung aus achtmonatiger Untersuchungshaft im Dezember 2007 forderte er noch die Höchststrafe von zehn Jahren für minderjährige Vergewaltiger.
„Für mich ist es unerträglich, mit ansehen zu müssen, wie dieser Mann zu Lasten meines Sohnes Profilierung betreibt“, sagte Marcos Vater Ralf Jahns in einer Mitteilung. Marco hoffe inständig auf einen baldigen Freispruch, damit die Belastung der monatelangen Ungewissheit von ihm abfalle. „Der Prozess ohne Urteil hindert ihn daran, vollständig in ein für ihn normales Leben zurückzukehren“, erklärte der Vater. Die ganze Familie leide unter der dem am 3. Juli 2007 begonnenen Verfahren.
Nach seiner Rückkehr nach Deutschland kurz vor dem Weihnachtsfest 2007 war Marco trotz der versäumten Schulzeit der Realschulabschluss zuerkannt worden. Inzwischen besucht der 18-Jährige eine zweijährige Fachoberschule für Technik.
Marco war am 12. April 2007 in seinem Urlaubshotel in Antalya festgenommen worden. Ihm wurde vorgeworfen, im Osterurlaub 2007 in der Türkei die damals 13-jährige Engländerin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Marco hat das stets bestritten und sprach von einvernehmlichen Zärtlichkeiten nach einem Kennenlernen in der Disco.
Neue Sitzungen im Monatsrhythmus
Anfangs vertagten die Richter in der Türkei die Sitzungen noch im Monatsrhythmus, dann ließen sie sich immer länger Zeit, um in dem Prozess neue, stets ergebnislose Termine anzuberaumen. Beobachter konnten den Eindruck gewinnen, die türkische Justiz wolle jenen deutschen Politikern eine Lektion erteilen, die öffentlich auf eine Beschleunigung des Verfahrens gedrängt hatten.
An diesem Mittwoch wird die Verhandlung gegen den jungen Mann aus dem niedersächsischen Uelzen fortgesetzt, und nun liegt endlich ein vom Gericht schon im September 2007 angefordertes Gutachten des Rechtsmedizinischen Instituts des Justizministeriums in Istanbul vor. Darin stehe, dass der bisherige Ermittlungsstand den Vorwurf der Vergewaltigung nicht stütze, erklärten Marcos deutsche Anwälte Michael Nagel und Matthias Waldraff. Beide werden nicht vor Gericht auftreten, Marco wird ebenfalls in Deutschland bleiben.
Mal sehen, wie die Richter das Gutachten lesen
Wenn die Richter das Gutachten genau so lesen, ist für Marco ein Freispruch in greifbare Nähe gerückt. Am Mittwoch rechnen die Anwälte zwar noch nicht mit einem Urteil. Marcos türkische Verteidiger sind aber darauf vorbereitet, auf Freispruch zu plädieren - auch, weil das Gutachten den Anwälten zufolge keine Feststellungen zu möglichen seelischen Folgen für das mutmaßliche Opfer zulasse. „Ich bin froh, dass es von der höchsten rechtsmedizinischen Instanz der Türkei so festgestellt worden ist“, sagte Anwalt Nagel. Eine Überraschung sei das Gutachten aber nicht. „Das ergab sich für mich schon aus den Akten.“
Bereits im August 2007 hatte ein Krankenhausarzt, der Charlotte untersucht hatte, zu Marcos Gunsten ausgesagt: Das Mädchen sei nicht vergewaltigt worden und habe auch keinen Geschlechtsverkehr gehabt. Allerdings hatte er Spermaspuren gefunden. Der damals 17-jährige Marco war nach einer Anzeige von Charlottes Mutter festgenommen worden.
„Unerträgliche Profilierung“
Der türkische Anwalt des Mädchens bestreitet allerdings, dass das Istanbuler Gutachten den Vorwurf der Vergewaltigung entkräftet. „Definitiv steht in dem Papier nirgendwo, dass es keine Vergewaltigung war“, sagt Ömer Aycan. Die Linie des Anwalts ist widersprüchlich. Im April hatte er erklärt, dass eine Haftstrafe für Marco nicht mehr realistisch sei. Kurz vor Marcos Freilassung aus achtmonatiger Untersuchungshaft im Dezember 2007 forderte er noch die Höchststrafe von zehn Jahren für minderjährige Vergewaltiger.
„Für mich ist es unerträglich, mit ansehen zu müssen, wie dieser Mann zu Lasten meines Sohnes Profilierung betreibt“, sagte Marcos Vater Ralf Jahns in einer Mitteilung. Marco hoffe inständig auf einen baldigen Freispruch, damit die Belastung der monatelangen Ungewissheit von ihm abfalle. „Der Prozess ohne Urteil hindert ihn daran, vollständig in ein für ihn normales Leben zurückzukehren“, erklärte der Vater. Die ganze Familie leide unter der dem am 3. Juli 2007 begonnenen Verfahren.
Nach seiner Rückkehr nach Deutschland kurz vor dem Weihnachtsfest 2007 war Marco trotz der versäumten Schulzeit der Realschulabschluss zuerkannt worden. Inzwischen besucht der 18-Jährige eine zweijährige Fachoberschule für Technik.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen