Nach dem Willen des Bundesrates sollen Hartz-IV-Empfänger und andere Bedürftige künftig weniger finanzielle Unterstützung bei Rechtsfragen bekommen. Die Länderkammer verabschiedete einen Entwurf zur Reform des Beratungshilfegesetzes, mit dem die Ausgaben in diesem Bereich eingeschränkt werden sollen.
Dem Entwurf zufolge soll künftig stärker geprüft werden, ob der Antragsteller wirklich die Voraussetzung für den Erhalt von Beratungshilfe erfüllt. Außerdem ist eine Eigenbeteiligung von 20 Euro vorgesehen. Kritiker haben die Befürchtung geäußert, durch die vom Bundesrat gewünschte Reform würden die Möglichkeiten von Hartz-IV-Empfängern eingeschränkt, ihre Leistungen einzuklagen.
Die Ausgaben für die Beratungshilfe, mit der die Kosten für einen Beratungstermin beim Anwalt übernommen werden, waren im Zuge der Hartz-IV-Regelungen 2004 sprunghaft angestiegen. Mit dem Vorstoß des Bundesrates muss sich nun der Bundestag befassen.
Höhere Bußgelder für Verkehrssünder
Außerdem billigte die Länderkammer die von der Bundesregierung vorgelegte Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Verkehrssünder. Betroffen sind nicht nur Raser und Drängler, für die sich die Strafen drastisch erhöhen. Stärker als bisher sollen auch Verstöße wie Fahren bei Rot oder mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen geahndet werden. Die Verordnung soll erst im Laufe des Jahres 2009 wirksam werden.
Keine Änderung bei der doppelten Staatsbürgerschaft
Gescheitert sind im Bundesrat zwei Gesetzesinitiativen Berlins. Gemeinsam mit Bremen hatte die Stadt beantragt, dass die doppelte Staatsbürgerschaft ausgeweitet wird. Darüber hinaus wurde der Vorschlag Berlins abgelehnt, die Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.
Zu Beginn der Sitzung hatte die Länderkammer den saarländischen Ministerpräsidenten und CDU-Politiker Peter Müller zu ihrem neuen Präsidenten gewählt.
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