Oberlandesgericht kippt Urteil des Amtsgerichtes Hamburg Altona in „Tschüss-Vattenfall“-Aufkleber-Prozess.
Im Verfahren gegen eine 22-jährige Aktivistin wegen Sachbeschädigung hatte das Amtsgericht Hamburg-Altona die Angeklagte im April 2008 zu 15 Tagessätzen verurteilt, weil sie einen „Tschüss-Vattenfall“-Aufkleber auf ein Wahlplakat geklebt hatte. Das skurrile daran: Die SPD hatte sich explizit gegen eine Strafverfolgung ausgesprochen und nur weil die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse bejahte, kam es überhaupt zum Prozess.
Im Verfahren gegen eine 22-jährige Aktivistin wegen Sachbeschädigung hatte das Amtsgericht Hamburg-Altona die Angeklagte im April 2008 zu 15 Tagessätzen verurteilt, weil sie einen „Tschüss-Vattenfall“-Aufkleber auf ein Wahlplakat geklebt hatte. Das skurrile daran: Die SPD hatte sich explizit gegen eine Strafverfolgung ausgesprochen und nur weil die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse bejahte, kam es überhaupt zum Prozess.
Dieses Urteil wurde nun in Revision vom Oberlandesgericht aufgehoben.
Das Gericht stellte fest, dass es unzulässig gewesen sei, den Hauptbelastungszeugen der Polizei nicht zu laden und lediglich dessen Bericht zu verlesen. Darüber hinaus sei nicht belegt worden, ob der Aufkleber sich hätte ablösen lassen. Dies ist aber ein notwendiges Kriterium, damit der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt ist.
Gerügt wird außerdem, dass die Tatsache, dass sich die SPD als „Geschädigte“ auf einen Dialog mit der Angeklagten einlassen wollte und sich explizit gegen eine Strafverfolgung ausgesprochen hatte vom Amtsgericht als nicht relevant eingestuft worden war.
Außerdem sei es nicht in Ordnung, aus Polizeiberichten abgeschlossener und eingestellter vorhergehender Verfahren zu zitieren ohne eben jenes Verfahren komplett in die Beweisaufnahme einzubringen. Auch die Einziehung weiterer Aufkleber, welche die Angeklagte mit sich führte, wurde als nicht ausreichend begründet und somit für unzulässig erklärt.
Das Revisionsgericht hat das Verfahren ans Amtsgericht zurückgegeben.
Dort soll von einem anderen Richter erneut entschieden werden.
frühere Artikel:
http://de.indymedia.org/2008/04/213569.shtml
http://de.indymedia.org/2008/04/213164.shtml
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen