Dabei geht es um eine Grundgesetzänderung, die einen Einsatz der Bundeswehr auch im Inneren möglich machen soll, weil, wie Innenminister Schäuble (CDU) zu Recht meint, innere und äußere Sicherheit heutzutage nicht mehr zu trennen sind. Die Positionen sind klar: Die SPD lehnt eine solche Änderung ab.
Warum der Streit ausgerechnet jetzt wieder aufbrandet, ist weniger klar: Von der Sache her ist unbestritten, dass in dem Anti-Piraterie-Einsatz sowohl die GSG 9 als auch die Bundeswehr (etwa mit ihrer Spezialeinheit KSK) hätten eingreifen können. Die Präferenz für die Bundespolizei hatte mit deren Spezialisierung und mit ihrer Verfügbarkeit zu tun, dagegen nichts mit Verfassungsfragen - jedenfalls bei nüchterner juristischer Prüfung.
Wenn an der ganzen Sache etwas peinlich ist - neben der Notwendigkeit, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen -, dann ist es der Versuch, die Angelegenheit für den Wahlkampf auszuschlachten.
Von Günther Nonnenmacher
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