Der Abbruch des Einsatzes zur Befreiung des entführten deutschen Frachters “Hansa Stavanger” vor der Küste Somalias war nicht die Folge eines Kompetenzgerangels in der Bundesregierung. Das machte August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, am Mittwoch vor dem Innenausschuss deutlich. Derartige Informationen, die zuletzt durch die Medien gingen, seien falsch, sagte Hanning. Die Entscheidung zum Abbruch des Einsatzes sei vielmehr deshalb gefallen, da die logistischen Vorraussetzungen nicht mehr gegeben waren.
Zur Befreiung des am 4. April entführten Frachters “Hansa Stavanger” sei auf Beschluss des Krisenstabes die GSG-9 nach Mombasa entsandt worden, sagte der Staatssekretär. Dort hätte das Einsatzkommando der Bundespolizei “mit nationalen Kräften geübt”. Da für die Befreiungsaktion eine seegestützte Basis benötigt wurde, habe man Kontakt mit den amerikanischen Streitkräften aufgenommen und schließlich den Hubschrauberträger USS Boxer nutzen dürfen. Die an Bord verlaufenen Übungen seien durchaus erfolgreich gewesen, betonte Hanning. Zwei Tage vor dem geplanten Einsatz sei dieser jedoch von den USA als zu risikoreich eingestuft worden. Der seegestützten Plattform beraubt, sei dem Krisenstab nichts anderes übrig geblieben, als die Maßnahme abzubrechen, sagte der Staatssekretär.
Auf Nachfrage erläuterte Hanning, dass die Verantwortung für den Einsatz beim Bundesinnenministerium gelegen habe. Es habe jedoch eine enge Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesverteidigungsministerium gegeben. “Es gab in den Spitzen der Häuser keine Divergenzen”, stellte er klar.
Die Unionsfraktion bedauerte das “unerfreuliche Ergebnis” der Aktion, räumte jedoch ein, dass “richtig gehandelt wurde”. Um zukünftig nicht mehr auf ausländische Partner angewiesen zu sein, müsse darüber nachgedacht werden, die Marine umzurüsten, damit der Piraterie besser Einhalt geboten werden könne. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist das Ergebnis “kein Misserfolg”. Einen zu risikoreichen Einsatz abzubrechen sei vielmehr eine “Stärke” und möglicherweise sogar die schwierigere Entscheidung gewesen. Die FDP-Fraktion befürchtete, dass durch Einsätze der GSG-9 im Ausland die konsequente Trennung von Bundespolizei und Bundeswehr gefährdet sei. Die Linksfraktion bezeichnete die Bekämpfung der Piraterie zwar als “polizeiliche Aufgabe”. Die Entscheidung, den Einsatz der GSG-9 dem der Sonderkräfte der Bundeswehr vorzuziehen, dürfe jedoch nicht aus der Motivation entstehen, dann nicht das Parlament informieren zu müssen. Auch die Grünen forderten, der Innenausschuss müsse zumindest im Nachhinein über Auslandseinsätze der Bundespolizei informiert werden.
Zur Befreiung des am 4. April entführten Frachters “Hansa Stavanger” sei auf Beschluss des Krisenstabes die GSG-9 nach Mombasa entsandt worden, sagte der Staatssekretär. Dort hätte das Einsatzkommando der Bundespolizei “mit nationalen Kräften geübt”. Da für die Befreiungsaktion eine seegestützte Basis benötigt wurde, habe man Kontakt mit den amerikanischen Streitkräften aufgenommen und schließlich den Hubschrauberträger USS Boxer nutzen dürfen. Die an Bord verlaufenen Übungen seien durchaus erfolgreich gewesen, betonte Hanning. Zwei Tage vor dem geplanten Einsatz sei dieser jedoch von den USA als zu risikoreich eingestuft worden. Der seegestützten Plattform beraubt, sei dem Krisenstab nichts anderes übrig geblieben, als die Maßnahme abzubrechen, sagte der Staatssekretär.
Auf Nachfrage erläuterte Hanning, dass die Verantwortung für den Einsatz beim Bundesinnenministerium gelegen habe. Es habe jedoch eine enge Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesverteidigungsministerium gegeben. “Es gab in den Spitzen der Häuser keine Divergenzen”, stellte er klar.
Die Unionsfraktion bedauerte das “unerfreuliche Ergebnis” der Aktion, räumte jedoch ein, dass “richtig gehandelt wurde”. Um zukünftig nicht mehr auf ausländische Partner angewiesen zu sein, müsse darüber nachgedacht werden, die Marine umzurüsten, damit der Piraterie besser Einhalt geboten werden könne. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist das Ergebnis “kein Misserfolg”. Einen zu risikoreichen Einsatz abzubrechen sei vielmehr eine “Stärke” und möglicherweise sogar die schwierigere Entscheidung gewesen. Die FDP-Fraktion befürchtete, dass durch Einsätze der GSG-9 im Ausland die konsequente Trennung von Bundespolizei und Bundeswehr gefährdet sei. Die Linksfraktion bezeichnete die Bekämpfung der Piraterie zwar als “polizeiliche Aufgabe”. Die Entscheidung, den Einsatz der GSG-9 dem der Sonderkräfte der Bundeswehr vorzuziehen, dürfe jedoch nicht aus der Motivation entstehen, dann nicht das Parlament informieren zu müssen. Auch die Grünen forderten, der Innenausschuss müsse zumindest im Nachhinein über Auslandseinsätze der Bundespolizei informiert werden.
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