Niederlage für Joschka Fischer: Der ehemalige Außenminister hatte gegen einen Bericht der Zeitschrift Bunte über seine Privatvilla geklagt. Der BGH hat die Klage nun abgewiesen.
Der ehemalige Außenminister Joschka Fischer ist mit einer Klage gegen einen Bericht über seine Privatvilla beim Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der Artikel, der mit einem Foto des Anwesens in Berlin-Grunewald bebildert war, verletze nicht das Persönlichkeitsrecht des Politikers, entschied der BGH in Karlsruhe.
Unter dem Titel "Nobel lässt sich der Professor nieder" schilderte das Blatt Details der Räumlichkeiten. In dem Artikel heißt es unter anderem, "Efeu umrankt das 80 Jahre alte, denkmalgeschützte Haus mit Schornstein und Mosaikfenstern, das gerade renoviert wird (...) inkl. 1034 Quadratmeter Grundstück", zitiert das Kammergericht Berlin in seinem Urteil.
Der Artikel wirft dann die Frage auf, wovon Fischer dies alles bezahlt habe. Der 61-Jährige sieht darin eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Das Landgericht Berlin hat der Klage stattgegeben, das Kammergericht hat sie auf Berufung von Bunte abgewiesen. Durch die Bildberichterstattung sei in Fischers Persönlichkeitsrechte nicht unzulässig eingegriffen worden. Der BGH hat sich nun dieser Sicht angeschlossen.
Prozessvertreterin Cornelie von Gierke sprach am Dienstag in Karlsruhe von einer "nachhaltigen Beeinträchtigung der individuellen Lebensgestaltung". Das Haus sei identifizierbar. Anwalt Thomas von Plehwe verteidigte dagegen für den Verlag das Recht auf Berichterstattung. Zum einen habe es in dem beanstandeten Artikel keine Lageschreibung des Hauses gegeben, zum anderen stehe der Artikel im Kontext der Lebensgeschichte Fischers. Der habe als "radikaler, zeitweise gewaltbereiter Jungpolitiker" begonnen und sei später Außenminister geworden. Der Bericht zeige, welche Mutationen ein Mensch und seine Ansichten durchliefen.
Auch der für das Presserecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH bejahte ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bildberichterstattung. Fischer habe über Jahre eine herausragende Stellung in der Bundesrepublik innegehabt. Die habe er nicht mit seinem Abschied aus der Bundespolitik verloren. Der Artikel, der die Frage nach der Bezahlung von Politikern aufwerfe, sei auch geeignet, gesellschafts- und sozialpolitisches Interesse zu wecken, erklärte die Vizepräsidentin des BGH, Gerda Müller, in der mündlichen Urteilsbegründung.
2003 hatte Bunte eine Klage gegen Fischer verloren: Der ehemalige Außenminister hatte eine einstweilige Verfügung erlassen, nachdem das Blatt Bilder veröffentlicht hatte, die ihn mit einer jungen Frau bei einem gemeinsamen Marktbesuch zeigen. Der Burda-Verlag, unter dem Bunte erscheint, hatte seinen Widerspruch auf den Pressekodex und mehrere Urteile begründet.
Auch der Axel-Springer-Verlag musste dem Grünen-Politiker eine beträchtliche Summe zahlen: Das Hamburger Landgericht sprach Fischer 2006 200.000 Euro zu, weil der Verlag Fischers Porträt unerlaubt in einer Werbekampagne verwendet hatte. Als der Axel Springer Verlag seine kleinformatige Zeitung Welt kompakt auf den Markt brachte, bewarb dies das Haus mit Porträtbildern von Prominenten, unter anderem auch mit Fischer, die zu Babygesichtern verfremdet wurden. Bei der Berechnung des Werts legte das Gericht Fischers Bekanntheit, seinen Sympathiewert sowie den besonders hohen Aufmerksamkeitswert und Verbreitungsgrad der Werbung zugrunde.
Das Urteil hatte auch deshalb für Schlagzeilen gesorgt, da der heutige Linkspartei-Chef Oskar Lafontaine in einem vergleichbaren Fall leer ausging. Der Autovermieter Sixt zeigte Lafontaine kurz nach dessen überraschendem Rückzug als Bundesfinanzminister und SPD-Chef. Das Bild Lafontaines war durchgestrichen, der Text lautete: "Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter auf Probezeit." Der BGH urteilte zugunsten der Meinungsfreiheit - und wies die Klage Lafontaines ab.
Der ehemalige Außenminister Joschka Fischer ist mit einer Klage gegen einen Bericht über seine Privatvilla beim Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der Artikel, der mit einem Foto des Anwesens in Berlin-Grunewald bebildert war, verletze nicht das Persönlichkeitsrecht des Politikers, entschied der BGH in Karlsruhe.
Unter dem Titel "Nobel lässt sich der Professor nieder" schilderte das Blatt Details der Räumlichkeiten. In dem Artikel heißt es unter anderem, "Efeu umrankt das 80 Jahre alte, denkmalgeschützte Haus mit Schornstein und Mosaikfenstern, das gerade renoviert wird (...) inkl. 1034 Quadratmeter Grundstück", zitiert das Kammergericht Berlin in seinem Urteil.
Der Artikel wirft dann die Frage auf, wovon Fischer dies alles bezahlt habe. Der 61-Jährige sieht darin eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Das Landgericht Berlin hat der Klage stattgegeben, das Kammergericht hat sie auf Berufung von Bunte abgewiesen. Durch die Bildberichterstattung sei in Fischers Persönlichkeitsrechte nicht unzulässig eingegriffen worden. Der BGH hat sich nun dieser Sicht angeschlossen.
Prozessvertreterin Cornelie von Gierke sprach am Dienstag in Karlsruhe von einer "nachhaltigen Beeinträchtigung der individuellen Lebensgestaltung". Das Haus sei identifizierbar. Anwalt Thomas von Plehwe verteidigte dagegen für den Verlag das Recht auf Berichterstattung. Zum einen habe es in dem beanstandeten Artikel keine Lageschreibung des Hauses gegeben, zum anderen stehe der Artikel im Kontext der Lebensgeschichte Fischers. Der habe als "radikaler, zeitweise gewaltbereiter Jungpolitiker" begonnen und sei später Außenminister geworden. Der Bericht zeige, welche Mutationen ein Mensch und seine Ansichten durchliefen.
Auch der für das Presserecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH bejahte ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bildberichterstattung. Fischer habe über Jahre eine herausragende Stellung in der Bundesrepublik innegehabt. Die habe er nicht mit seinem Abschied aus der Bundespolitik verloren. Der Artikel, der die Frage nach der Bezahlung von Politikern aufwerfe, sei auch geeignet, gesellschafts- und sozialpolitisches Interesse zu wecken, erklärte die Vizepräsidentin des BGH, Gerda Müller, in der mündlichen Urteilsbegründung.
2003 hatte Bunte eine Klage gegen Fischer verloren: Der ehemalige Außenminister hatte eine einstweilige Verfügung erlassen, nachdem das Blatt Bilder veröffentlicht hatte, die ihn mit einer jungen Frau bei einem gemeinsamen Marktbesuch zeigen. Der Burda-Verlag, unter dem Bunte erscheint, hatte seinen Widerspruch auf den Pressekodex und mehrere Urteile begründet.
Auch der Axel-Springer-Verlag musste dem Grünen-Politiker eine beträchtliche Summe zahlen: Das Hamburger Landgericht sprach Fischer 2006 200.000 Euro zu, weil der Verlag Fischers Porträt unerlaubt in einer Werbekampagne verwendet hatte. Als der Axel Springer Verlag seine kleinformatige Zeitung Welt kompakt auf den Markt brachte, bewarb dies das Haus mit Porträtbildern von Prominenten, unter anderem auch mit Fischer, die zu Babygesichtern verfremdet wurden. Bei der Berechnung des Werts legte das Gericht Fischers Bekanntheit, seinen Sympathiewert sowie den besonders hohen Aufmerksamkeitswert und Verbreitungsgrad der Werbung zugrunde.
Das Urteil hatte auch deshalb für Schlagzeilen gesorgt, da der heutige Linkspartei-Chef Oskar Lafontaine in einem vergleichbaren Fall leer ausging. Der Autovermieter Sixt zeigte Lafontaine kurz nach dessen überraschendem Rückzug als Bundesfinanzminister und SPD-Chef. Das Bild Lafontaines war durchgestrichen, der Text lautete: "Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter auf Probezeit." Der BGH urteilte zugunsten der Meinungsfreiheit - und wies die Klage Lafontaines ab.
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