Erst vor wenigen Tagen bestätigte das Landgericht Gießen außerdem ein Urteil des Amtsgerichts Friedberg vom vergangenen Jahr, in dem Wöll wegen Beleidigung eines Polizisten zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden war. Der rechtsextreme Parteifunktionär bezeichnete das neue Urteil vom Dienstag als eine Konzessionsentscheidung und kündigte Berufung an.
Als Mitglied der NPD-Fraktion im Wetterauer Kreistag hatte er in einer Sitzung des Kreisparlaments im März gefordert, die Zuschüsse für Klassenfahrten zu Gedenkstätten für Opfer des Nazi-Terrors wie dem Konzentrationslager Auschwitz zu streichen. Außerdem hatte er diese Orte als «Stätten des so genannten nationalsozialistischen Terrors» bezeichnet. Derartige Fahrten dienten der «Gehirnwäsche» von Schülern, hatte Wöll erklärt. Ein Kreispolitiker hatte ihn daraufhin angezeigt. Im Prozess gab Wöll an, dass er lediglich aus dem Haushaltsentwurf des Kreises zitiert habe und deshalb auf diese Formulierung zurückgegriffen habe. Das bezeichnete Richter Markus Bange als eine «Schutzbehauptung» und sprach von einer «gewünschten und geplanten Provokation des Kreistages».
Ende Juni sorgte Wöll, der im Februar für die NPD in den Wetterauer Kreistag nachgerückt ist, dort erneut für einen Eklat, als er gegenüber Jugendlichen, die Flugblätter mit der Aufschrift «Nie wieder Faschismus - NPD verbieten» verteilt hatten, handgreiflich wurde. Die Verteilung der Flugblätter an Kreistagsmitglieder und Journalisten vor der Sitzung hatte Kreistagspräsident Bernfried Wieland (CDU) zuvor genehmigt. Wöll wurde daraufhin von der Sitzung ausgeschlossen.
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