Donnerstag, 16. Juli 2009

Von der Leyen brüskiert Indien mit falscher Anschuldigung

Von Katharina Peters

Peinlicher Fehler mit politischen Folgen: Familienministerin Ursula von der Leyen hat Indien beschuldigt, Kinderpornografie nicht zu ächten. Nach Protest des indischen Botschafters musste sich das Ministerium nun entschuldigen - man hatte eine drei Jahre alte Studie zitiert.

Hamburg - Traurige Diskussion um ein ernstes Thema: Indien sei ein Land, das Kinderpornografie nicht ächte, hat Familienministerin von der Leyen wiederholt gesagt. In einem Brief hat die indische Botschaft diese Darstellung nun anscheinend zurückgewiesen - und ein neues Gesetz zitiert, das den Umgang mit Kinderpornografie unter Strafe stellt. Das Familienministerium gab sich zerknirscht: Offenbar sei Indien fälschlicherweise genannt worden. Von der Leyen hatte sich auf eine drei Jahre alte Studie berufen.

In einem Interview mit dem MDR-Sender "Sputnik" hatte von der Leyen vergangenen Donnerstag gesagt, Indien sei in der Computertechnik ein "hochkompetentes Land". Wenn ein Server mit kinderpornografischen Inhalten aber in Indien stehe, könne man die Quellen nicht löschen. Indien sei ein Land, das "keinerlei Form von Ächtung von Kinderpornografie" habe.

Die Familienministerin stützte sich auf eine Übersicht des "International Center for Missing and Exploited Children" von 2006. In der Studie wurde die Rechtslage in 184 Interpol angeschlossenen Ländern untersucht. Indien sei eines von 95 Ländern, in denen Kinderpornografie nicht verboten sei, hieß es dort.

In einem Brief, den deutsche Blogger erhalten haben, hat die indische Botschaft in Berlin die Äußerung von der Leyens offenbar scharf zurückgewiesen: Die Behauptung, dass es in Indien keine Gesetze gegen Kinderpornografie gebe, sei "völlig unbegründet und irreführend". Das im Februar 2009 erlassene erweiterte Informationstechnologiegesetz ahnde Fälle von Kinderpornografie mit bis zu sieben Jahren Gefängnis und Geldstrafen von bis zu einer Million Rupien, umgerechnet etwa 15.000 Euro. Ein Sprecher der indischen Botschaft wollte sich am Mittwoch gegenüber SPIEGEL ONLINE nicht äußern.

"Politischer Wille zur Bekämpfung jetzt klar vorhanden"

Ein Experte für Internet-Recht war in der Zeitung "Times of India" im Februar mit der Aussage zitiert worden, die neue Gesetzgebung sei "ein Durchbruch" und werde großen positiven Einfluss haben.

Das Familienministerium gab man sich am Mittwoch zerknirscht. Die neuen Entwicklungen, die den weltweiten Kampf gegen die Kinderpornografie unterstützten, seien "natürlich sehr erfreulich": Der politische Wille zur Bekämpfung des Problems sei "jetzt klar vorhanden".

Es sei sehr bedauerlich, dass die jüngste Entwicklung in Indien in den international zugänglichen Übersichtsquellen, auf die man Zugriff habe, noch nicht erfasst worden sei. Schon auf einer Konferenz gegen Kinderpornografie Ende Juni hatte sich von der Leyen auf die umstrittene Studie von 2006 berufen.

Versachlichung der Debatte gefordert

Zugleich hatte die CDU-Politikerin eine stärkere internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen die wachsende Verbreitung von Kinderpornografie im Internet gefordert. Die Kooperation müsse nicht nur bei der Strafverfolgung intensiviert werden, sondern auch bei der Opferidentifizierung und -unterstützung. "Oberstes Ziel muss sein, die entsetzlichen Bilder zu löschen, die Täter zu ermitteln und den Opfern zu helfen", sagte von der Leyen.

Der Bundesrat hat vergangene Woche die heftig umstrittenen Internet-Sperren gegen Kinderpornografie gebilligt, das Gesetz tritt am 1. August in Kraft. Im Internet werden damit künftig Stopp-Schilder erscheinen, wenn Seiten mit kinderpornografischen Inhalten aufgerufen werden. Mit dem Warnhinweis soll Benutzern klargemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Gegner der Maßnahmen befürchten, dass damit ein Einfallstor für unkontrollierte Zensur geschaffen wird - und schmähen die Ministerin mit dem Namen "Zensursula".

Am Rande der Konferenz im Juni hatten Kinderrechtsorganisationen zu einer "Versachlichung" der Debatte gemahnt. Kinderschutz und Informationsfreiheit dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Mit Material von dpa

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