Freitag, 3. Juli 2009

Gel-Schinken entsetzt Verbraucherschützer

Seit Jahren haben Gastwirte und Händler Kunden mit künstlichem Schinkenimitat getäuscht - und stattdessen "Stärke-Gel mit Fleischstücken" als Kochschinken angeboten. Verbraucherschützer laufen Sturm und fordern die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Behörden.

Frankfurt am Main - Es sind unappetitliche Details, die das Hessische Verbraucherschutzministerium veröffentlicht hat: Bei rund 68 Prozent der in der Gastronomie entnommenen Proben fanden die Kontrolleure keinen echten Kochschinken, sondern ein künstlich hergestelltes Imitat. Jetzt stellt sich heraus: Das Problem ist weit größer als bislang angenommen. Schinkenimitat sind in Deutschland offenbar weit verbreitet.

"Schinken ist seit Jahren auffällig", sagt Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird in der Gastronomie häufig Schinkenimitat verwendet. Dabei handelt es sich um minderwertige und billige Ersatzprodukte, die lediglich einen Fleischanteil von durchschnittlich 60 Prozent aufweisen. Der fehlende Fleischgehalt wird mit Wasser ausgeglichen, außerdem werden Bindemittel wie Stärke sowie Gelier- und Verdickungsmittel und "fleischfremdes Eiweiß" zugesetzt.

"Der Verbrauchertäuschung durch Analog-Käse und Schinken-Imitate muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden", fordert der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann. Die bestehenden Gesetze müssten strenger angewandt werden.

Die Organisation Foodwatch fordert, dass Behörden Beanstandungen bei Lebensmittelkontrollen auch von sich aus öffentlich machen müssten. "Wir brauchen eine aktive Informationspflicht der Behörden", mahnt Sprecher Martin Rücker. Außerdem reiche es nicht, dass Imitate nicht mit der Bezeichnung "Schinken" oder "Käse" verkauft werden dürfen. Sie müssten vielmehr für den Verbraucher deutlich als Imitate gekennzeichnet sein.

Obwohl solche Produkte nicht als Schinken bezeichnet werden dürfen, werden sie laut Landesamt häufig falsch ausgezeichnet. Und selbst wenn der Hersteller sie korrekt etwa als "Pizzabelag aus gepökeltem Schulterfleisch" auszeichnet, wird dieses Ersatzprodukt auf der Speisekarte häufig dennoch als Schinken aufgeführt.

In Hessen wurden seit 2006 insgesamt 528 Proben bei Gastronomen, Herstellern und Händlern genommen, wie der Verbraucherschutz-Staatssekretär des Landes, Mark Weinmeister, dem Hessischen Rundfunk sagte. Besonders häufig seien die Beanstandungen in Gaststätten gewesen, wo in zwei Dritteln aller Fälle etwa für Schinken-Pizza oder Schinken-Nudeln Imitate verwendet worden sei.

Immer häufiger sei festzustellen, "dass in den Gaststätten ein minderwertiges Produkt als angeblicher Kochschinken serviert wird", sagte Weinmeister. Das billige Schinken-Imitat bestehe zum großen Teil "aus schnittfestem Stärke-Gel, in das kleine Fleischstücke eingebettet sind", erklärte Weinmeister. Der Fremdwassergehalt sei im Vergleich zu echtem Schinken sehr hoch, der von tierischem Eiweiß hingegen extrem niedrig.

"Das ist üble Verbrauchertäuschung", sagte Weinmeister. Hier liege eine Ordnungswidrigkeit vor, bei nachgewiesenem Vorsatz sogar eine Straftat. Er kündigte ein hartes Durchgreifen der Lebensmittelkontrolle an. Jedem, der das Imitat wiederholt ohne korrekte Kennzeichnung verwende, drohe die Veröffentlichung seines Namens im Internet.

Im April war bekannt geworden, dass bei vielen vermeintlichen Käse-Produkten nur Käse-Imitate, sogenannter "Analog-Käse" verwendet werden. Das ist in Deutschland nicht verboten, allerdings dürfen die Produkte nicht als "Käse" verkauft werden.

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