Ist dieser Mann wirklich tatverdächtig - oder wurde er nur deshalb aufgehalten, weil er ein Schwarzer ist? So lautet eine in Österreich oft unbeantwortete Frage.
Wer von der Polizei aufgehalten wird, soll schriftlich Aufschluss über die Notwendigkeit dieser Maßnahme bekommen
Wien - Eine Fahrgastüberprüfung mit rassistischen Anklängen im IC 257 am 9. Juli 2008 von Wien-Süd nach Maribor stieß bei der Bahnkundin Ingrid D. auf Kritik: “Während der Schaffner in jedem Waggon grüßte und für die vorgewiesene Fahrkarte dankte, kontrollierte er, ohne auch nur ein Wort zu sagen, einen zugestiegenen Schwarzafrikaner. Zehn Minuten später wurde dieser sehr ordentlich gekleidete Herr von drei Kriminalbeamten kontrolliert”, schildert die Standard-Leserin in einem Brief an die ÖBB.
Die Zugbegleiter seien wahrscheinlich verpflichtet, “leicht erkennbare Reisende” an die Polizei zu melden, vermutet Ingrid D. Doch dem widerspricht Karin Gruber von der ÖBB-Kommunikation: “Unser Zugpersonal hat lediglich die Aufgabe, Fahrausweise zu überprüfen”. Mit Sicherheitskräften in Zivil werde nicht kooperiert, egal ob es sich um Fahnder oder Fremdenpolizisten handle.
Also seien die zwei aufeinanderfolgenden Kontrollen an besagtem Afrikaner wohl “Zufall” gewesen: Eine Sicht der Dinge, die auch Innenministeriumssprecher Rudolf Gollia teilt. Er streicht heraus, dass es für Zivilpolizisten in der Bahn “keine Verpflichtung” gebe, die Zugbegleiter über etwaige Fahndungsaktivitäten zu informieren.
Bleibt also Ingrid D.s Rassismusverdacht auf der Strecke? Nicht unbedingt, meint Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International in Österreich. Zwar wolle er mangels Informationen zum konkreten Fall nichts sagen: “Doch solche Schilderungen sprechen das Problem des Ethnic Profiling (rassistische Kontrollen durch Sicherheitsbehörden) an”.
Damit bezieht sich der Amnesty-Vertreter auf die Unsitte von Polizisten, Personen ohne konkreten Verdacht nur zu kontrollieren, weil sie wegen ihres “ausländischen” Aussehen einem Kreis von Verdächtigen zuzurechnen sein könnten - etwa bei fremdenpolizeilichen Fahndungen oder im Kampf gegen die Drogenkriminalität.
Willkür Tür und Tor geöffnet
Ohne erklärende Begleitmaßnahmen sei hier der Willkür Tür und Tor geöffnet, meint Patzelt: “Deshalb schlage ich vor, dass den Kontrollierten von der Polizei auf Verlangen eine schriftliche Begründung über die Notwendigkeit der Maßnahme ausgehändigt werden muss.” So wie es etwa in Großbritannien die Regel sei.
Auch Wolfgang Zimmer von der Antirassismusgruppe Zara würde ein solches “Polizeikontrollmandat” für sinnvoll erachten. Immerhin hatten laut einer 2008 durchgeführten Studie der EU-Grundrechtsagentur 35 Prozent aller in EU ansäßigen Afrikaner angegeben, im vergangenen Jahr nur wegen ihrer Hautfarbe perlustriert worden zu sein.
Wer von der Polizei aufgehalten wird, soll schriftlich Aufschluss über die Notwendigkeit dieser Maßnahme bekommen
Wien - Eine Fahrgastüberprüfung mit rassistischen Anklängen im IC 257 am 9. Juli 2008 von Wien-Süd nach Maribor stieß bei der Bahnkundin Ingrid D. auf Kritik: “Während der Schaffner in jedem Waggon grüßte und für die vorgewiesene Fahrkarte dankte, kontrollierte er, ohne auch nur ein Wort zu sagen, einen zugestiegenen Schwarzafrikaner. Zehn Minuten später wurde dieser sehr ordentlich gekleidete Herr von drei Kriminalbeamten kontrolliert”, schildert die Standard-Leserin in einem Brief an die ÖBB.
Die Zugbegleiter seien wahrscheinlich verpflichtet, “leicht erkennbare Reisende” an die Polizei zu melden, vermutet Ingrid D. Doch dem widerspricht Karin Gruber von der ÖBB-Kommunikation: “Unser Zugpersonal hat lediglich die Aufgabe, Fahrausweise zu überprüfen”. Mit Sicherheitskräften in Zivil werde nicht kooperiert, egal ob es sich um Fahnder oder Fremdenpolizisten handle.
Also seien die zwei aufeinanderfolgenden Kontrollen an besagtem Afrikaner wohl “Zufall” gewesen: Eine Sicht der Dinge, die auch Innenministeriumssprecher Rudolf Gollia teilt. Er streicht heraus, dass es für Zivilpolizisten in der Bahn “keine Verpflichtung” gebe, die Zugbegleiter über etwaige Fahndungsaktivitäten zu informieren.
Bleibt also Ingrid D.s Rassismusverdacht auf der Strecke? Nicht unbedingt, meint Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International in Österreich. Zwar wolle er mangels Informationen zum konkreten Fall nichts sagen: “Doch solche Schilderungen sprechen das Problem des Ethnic Profiling (rassistische Kontrollen durch Sicherheitsbehörden) an”.
Damit bezieht sich der Amnesty-Vertreter auf die Unsitte von Polizisten, Personen ohne konkreten Verdacht nur zu kontrollieren, weil sie wegen ihres “ausländischen” Aussehen einem Kreis von Verdächtigen zuzurechnen sein könnten - etwa bei fremdenpolizeilichen Fahndungen oder im Kampf gegen die Drogenkriminalität.
Willkür Tür und Tor geöffnet
Ohne erklärende Begleitmaßnahmen sei hier der Willkür Tür und Tor geöffnet, meint Patzelt: “Deshalb schlage ich vor, dass den Kontrollierten von der Polizei auf Verlangen eine schriftliche Begründung über die Notwendigkeit der Maßnahme ausgehändigt werden muss.” So wie es etwa in Großbritannien die Regel sei.
Auch Wolfgang Zimmer von der Antirassismusgruppe Zara würde ein solches “Polizeikontrollmandat” für sinnvoll erachten. Immerhin hatten laut einer 2008 durchgeführten Studie der EU-Grundrechtsagentur 35 Prozent aller in EU ansäßigen Afrikaner angegeben, im vergangenen Jahr nur wegen ihrer Hautfarbe perlustriert worden zu sein.
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