Das Schweizer Bundesamt für Migration will einen schwulen Mann aus Kamerun in seine Heimat abschieben. Dort drohen ihm wegen seiner Homosexualität Haft und Misshandlungen.
Der 18-jährige Anatole Zali reiste am 3. Februar 2008 aus Kamerun in die Schweiz ein und beantragte am Flughafen Zürich Asyl, da man ihn aufgrund seiner sexuellen Orientierung bedroht hatte. In Kamerun soll Zali seinen Angaben zufolge Drohungen von der Polizei erhalten haben, zuerst in der Hauptstadt Yaounde und dann in Douala, wo er sich zu seinem Schutz bei seinem Cousin aufhielt. Sein Cousin wurde später unter dem Verdacht der Homosexualität von der Polizei festgenommen, schließlich wurde auch für Anatole Zali wurde mit derselben Begründung ein Haftbefehl ausgestellt. Um der Festnahme zu entgehen, floh Zali in die Schweiz. Sein Asylantrag wurde jedoch am 14. Februar 2008 abgelehnt.
Das Kameruner Strafgesetz kriminalisiert Homosexualität. In Abschnitt 347 heißt es darin: "Wer sexuelle Beziehung mit einer Person gleichen Geschlechts unterhält, wird mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft und muss eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 bis 200 000 Francs (etwas 30,50 bis 305 Euro) zahlen."
Amnesty international weiß von mindestens elf Männern, die zwischen dem 19. Juli und 1. September 2007 in Kamerun unter dem Vorwurf der "Ausübung der Homosexualität" festgenommen wurden und betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene. Berichten zufolge werden Personen, die sich in Kamerun aufgrund ihrer angeblichen sexuellen Orientierung in Haft befinden, häufig zum Ziel von Misshandlungen.
Um die Abschiebung Anatole Zalis zu verhindern, ruft amnesty international dazu auf, E-Mails, Telefaxe oder Briefe an das Schweizer Bundesamt für Migration zu schicken:
Der 18-jährige Anatole Zali reiste am 3. Februar 2008 aus Kamerun in die Schweiz ein und beantragte am Flughafen Zürich Asyl, da man ihn aufgrund seiner sexuellen Orientierung bedroht hatte. In Kamerun soll Zali seinen Angaben zufolge Drohungen von der Polizei erhalten haben, zuerst in der Hauptstadt Yaounde und dann in Douala, wo er sich zu seinem Schutz bei seinem Cousin aufhielt. Sein Cousin wurde später unter dem Verdacht der Homosexualität von der Polizei festgenommen, schließlich wurde auch für Anatole Zali wurde mit derselben Begründung ein Haftbefehl ausgestellt. Um der Festnahme zu entgehen, floh Zali in die Schweiz. Sein Asylantrag wurde jedoch am 14. Februar 2008 abgelehnt.
Das Kameruner Strafgesetz kriminalisiert Homosexualität. In Abschnitt 347 heißt es darin: "Wer sexuelle Beziehung mit einer Person gleichen Geschlechts unterhält, wird mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft und muss eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 bis 200 000 Francs (etwas 30,50 bis 305 Euro) zahlen."
Amnesty international weiß von mindestens elf Männern, die zwischen dem 19. Juli und 1. September 2007 in Kamerun unter dem Vorwurf der "Ausübung der Homosexualität" festgenommen wurden und betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene. Berichten zufolge werden Personen, die sich in Kamerun aufgrund ihrer angeblichen sexuellen Orientierung in Haft befinden, häufig zum Ziel von Misshandlungen.
Um die Abschiebung Anatole Zalis zu verhindern, ruft amnesty international dazu auf, E-Mails, Telefaxe oder Briefe an das Schweizer Bundesamt für Migration zu schicken:
- Dr. Eduard Gnesa (korrekte Anrede: Dear Dr Gnesa)
Direktor des Bundesamts für Migration
Quellenweg 6
CH - 3003 Bern-Wabern
Suisse
Telefax: (0041) 31 325 86 82
e-Mail: eduard.gnesa@bfm.admin.ch
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