Bislang hat die Deutsche Bahn abgestritten, dass sie streikende Lokführer abgemahnt oder gar gekündigt hat.
Die Bahn hat im Zusammenhang mit den Streiks der vergangenen Wochen zwei Lokführern gekündigt und zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen. Wie ein Bahnsprecher sagte, habe es zwei fristlose Kündigungen wegen Verstoßes gegen Sicherheitsbestimmungen gegeben. Außerdem seien bundesweit Abmahnungen "im niedrigen zweistelligen Bereich" ausgesprochen worden. Die in einem Zeitungsbericht genannten Zahlen seien allerdings falsch.
Das Unternehmen hatte die Kündigung bislang dementiert, bestätigte sie nun aber. Dem Lokführer werde ein gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnverkehr vorgeworfen. Das Gewerkschaftsmitglied sei dem Streikaufruf am 3. Juli, dem ersten Tag der Arbeitsniederlegungen, gefolgt und habe einen leeren Intercity-Zug auf einer eingleisigen Strecke stehen gelassen, wurde die GDL: "Der IC befand sich auf einer Überführungsfahrt. Eine Gefahr ging von dem auf freier Strecke gestoppten Zug nicht aus. Die Bahn hat sich nur geärgert, dass andere Züge erhebliche Umwege in Kauf nehmen mussten und Verspätungen hatten."
"Da besteht eine ganz klare Rechtslage"
Hintergrund der zahlreichen Abmahnungen sei, dass Arbeitnehmer, die einen Notdienst verweigern mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Ziel des Notdienstes sei, einen sicheren Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten und Reisenden, die auf die Bahn angewiesen sind, eine Grundversorgung sicherzustellen. "Da besteht eine ganz klare Rechtslage", sagte der Bahnsprecher.
Eine Notdienstvereinbarung hatte die GDL abgelehnt, da die Bahn auf diesem Weg den Fahrbetrieb von 30 Prozent der Züge habe sicherstellen wollen. Außerdem benenne die Bahn bestreikte reguläre Züge in Sonderzüge um, damit Beamte als Streikbrecher eingesetzt werden könnten, obwohl dies verboten sei.
Die Bahn hat im Zusammenhang mit den Streiks der vergangenen Wochen zwei Lokführern gekündigt und zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen. Wie ein Bahnsprecher sagte, habe es zwei fristlose Kündigungen wegen Verstoßes gegen Sicherheitsbestimmungen gegeben. Außerdem seien bundesweit Abmahnungen "im niedrigen zweistelligen Bereich" ausgesprochen worden. Die in einem Zeitungsbericht genannten Zahlen seien allerdings falsch.
Das Unternehmen hatte die Kündigung bislang dementiert, bestätigte sie nun aber. Dem Lokführer werde ein gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnverkehr vorgeworfen. Das Gewerkschaftsmitglied sei dem Streikaufruf am 3. Juli, dem ersten Tag der Arbeitsniederlegungen, gefolgt und habe einen leeren Intercity-Zug auf einer eingleisigen Strecke stehen gelassen, wurde die GDL: "Der IC befand sich auf einer Überführungsfahrt. Eine Gefahr ging von dem auf freier Strecke gestoppten Zug nicht aus. Die Bahn hat sich nur geärgert, dass andere Züge erhebliche Umwege in Kauf nehmen mussten und Verspätungen hatten."
"Da besteht eine ganz klare Rechtslage"
Hintergrund der zahlreichen Abmahnungen sei, dass Arbeitnehmer, die einen Notdienst verweigern mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Ziel des Notdienstes sei, einen sicheren Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten und Reisenden, die auf die Bahn angewiesen sind, eine Grundversorgung sicherzustellen. "Da besteht eine ganz klare Rechtslage", sagte der Bahnsprecher.
Eine Notdienstvereinbarung hatte die GDL abgelehnt, da die Bahn auf diesem Weg den Fahrbetrieb von 30 Prozent der Züge habe sicherstellen wollen. Außerdem benenne die Bahn bestreikte reguläre Züge in Sonderzüge um, damit Beamte als Streikbrecher eingesetzt werden könnten, obwohl dies verboten sei.
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