Parodie auf Nazimode
Das Label Thor Steinar verklagt seine Parodie Storch Heinar. Die Chancen auf Erfolg vor Gericht stehen allerdings schlecht für das bei Neonazis beliebten Modelabel.
Die Satirefigur "Storch Heinar" wird wohl weiterhin auf T-Shirts zu sehen sein. Die Klage der Firma MediaTex zum Schutz ihrer Marke "Thor Steinar" habe kaum Aussicht auf Erfolg, deutete beim Prozessauftakt am Mittwoch der vorsitzende Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth an. Mit Runen und pseudo-mythologischen Symbolen verziert, ist die Kleidung vor allem in der rechten Szene beliebt. Das Verfahren ist nicht das erste, das Thor Steinar führt. Der Richter empfahl, wesentliche Teile der Klage zurückzunehmen, was MediaTex jedoch ablehnte.
Der Vorwurf lautet: Storch Heinar verunglimpfe das Label und verletze zudem das Markenrecht. Die Klage richtet sich gegen den stellvertretenden Fraktionschef der mecklenburg-vorpommerschen Landtagsfraktion der SPD, Mathias Brodkorb. Der hatte das Label 2008 gegründet, um nicht länger nur theoretisch gegen Rechtsextreme anzugehen.
Brodkorb möchte deren Symbole neu besetzen und wirkungslos machen. Das sei wichtig, weil die rechten Chiffren immer undogmatischer und schwerer greifbar würden, meint Julian Barlen, Mitbegründer des Storch-Labels und wie Brodkorb Landtagsabgeordneter für die SPD. Wie gut so eine Umdeutung funktioniere, hätten die Nazis im Dritten Reich selbst bewiesen. "Die haben sich ihre Symbole auch aus verschiedenen kulturellen Kontexten zusammengeklaut, etwa das Hakenkreuz, das auf das Sonnenrad zurückgeht", sagt Barlen.
Auch das Storchmotiv ist eine satirische Verfremdung. Dem Prozess sieht er daher gelassen entgegen. "Wer verwechselt denn ernsthaft einen weißen Storch mit einem weißen Kreuz?" Aber es geht für die Initiative Endstation Rechts, die das Projekt verantwortet, um viel Geld. 100.000 Euro Schadenersatz hat der Kläger gefordert. Um eventuelle Prozesskosten finanzieren zu können, gibt Storch Heinar eine eigene Serie Retter-Shirts heraus.
Das Urteil wurde für den 11. August angekündigt. Dann könnte die Firma nur in einem Punkt recht bekommen. Auf der Internetseite der Initiative waren Taschen mit dem ebenfalls von MediaTex geschützten Schriftzug "Wüstenfuchs" beworben worden. Aber nur vier dieser Taschen sind tatsächlich verkauft worden, wie der Anwalt der Initiative sagte. Die Schadensersatzforderungen dürften sich daher in Grenzen halten.
Der Abgeordnete Brodkorb reagierte auf die Verhandlung am Mittwoch pointiert. Der Storch lasse wissen, der Feind habe sich in Luft aufgelöst. Man gehe von einer Abweisung der Klage aus. "Storch Heinar verspricht, wenn das Urteil rechtskräftig ist, wird er eine Riesenparty veranstalten, auf der es Freieierlikör gibt."
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