Das Urteil gegen den US-Studenten Joel Tenenbaum hatte die Musiklobby RIAA im letzten Jahr als Exempel gefeiert: 675.000 Dollar sollte der wegen 30 Downloads zahlen. "Völlig unverhältnismäßig" befand die Richterin im Berufungsprozess - und kappte die Strafe auf ein Zehntel dieser Summe.
Boston - Eine Null zu viel, so könnte man das Urteil der Richterin im Berufungsprozess RIAA gegen Joel Tenenbaum zusammenfassen. Eine US-Bundesrichterin hat die gegen den Studenten wegen gerade einmal 30 illegaler Musik-Downloads verhängte Geldstrafe von 675.000 Dollar (537.000 Euro) drastisch gesenkt.
Die Höhe der ursprünglichen Strafe sei verfassungswidrig und "völlig unverhältnismäßig", sagte Richterin Nancy Gertner am Freitag in Boston. Sie reduzierte die Geldbuße auf 67.500 Dollar. Dieser Betrag sei immer noch hoch genug, um von illegalem File-Sharing abzuschrecken und die betroffenen Plattenfirmen angemessen zu entschädigen, erklärte Gertner.
Auch 67.500 Dollar, sagte dagegen Tenenbaum gegenüber US-Medien, seien für ihn eine "gleichermaßen unbezahlbare Summe". Der Harvard-Professor Charles Nesson, der Tenenbaum im Prozess als Anwalt vertreten hatte, kündigte an, mit seinem Mandanten darüber reden zu wollen, auch die 67.500 Dollar als unverhältnismäßige und möglicherweise verfassungswidrige Strafe anzufechten.
Denn Gertner hatte in ihrer Begründung angemerkt, dass das 1999 eingeführte Gesetz zum Schutz von geistigem Eigentum vor digitalen Kopien ("Digital Theft Deterrence Act") nie dafür gedacht gewesen sei, Filesharer zu Abschreckungszwecken mit so exorbitanten Geldstrafen einzudecken.
Alle wollen eine grundsätzliche Klärung
Doch auch die RIAA sieht sich in ihren Positionen durch das Urteil grundsätzlich bestätigt. Das Gericht habe das "unerhörte Verhalten" Tenenbaums angemessen gewürdigt, habe es aber versäumt, den "tiefgreifenden finanziellen und künstlerischen Schaden", der der Musikindustrie durch Filesharing entstehe, angemessen in Rechnung zu stellen. Auch die RIAA wolle darum in noch nicht näher spezifizierter Weise gegen das Urteil angehen.
Der Student Joel Tennebaum war vor einem Jahr verurteilt worden, weil er zwischen 1999 und 2007 über die Internettauschbörse Kazaa Songs heruntergeladen und weitergegeben hatte. Tenenbaum hatte die Downloads (zunächst sieben, später 30) zugegeben, weil er mit seinem Anwalt ein Grundsatzurteil erwirken wollte, das zu einem realistischeren Umgang mit Filesharern führen sollte. Die RIAA hatte wegen der 30 Songs eigentlich auf eine Entschädigung von bis zu 4,5 Millionen Dollar geklagt.
Das hätte durchaus im Trend gelegen: Im Juni 2009 verurteilte ein US-Gericht die vierfache Mutter Jammie Thomas-Rasset wegen Downloads von 24 Songs zu 1,9 Millionen Dollar Schadenersatz. Auch hier hatte ein Richter in einem Nachfolgeprozess das "monströse und schockierende" Strafmaß deutlich auf 54.000 Dollar gesenkt. Die RIAA bot Thomas-Rasset kurz darauf eine außergerichtliche Einigung über 25.000 Dollar an, die Thomas-Rasset aber ablehnte. Zurzeit läuft ein Schlichtungsverfahren, im Falle eines Scheiterns ist für Oktober 2010 ein dritter Prozess angesetzt.
Die Höhe der ursprünglichen Strafe sei verfassungswidrig und "völlig unverhältnismäßig", sagte Richterin Nancy Gertner am Freitag in Boston. Sie reduzierte die Geldbuße auf 67.500 Dollar. Dieser Betrag sei immer noch hoch genug, um von illegalem File-Sharing abzuschrecken und die betroffenen Plattenfirmen angemessen zu entschädigen, erklärte Gertner.
Auch 67.500 Dollar, sagte dagegen Tenenbaum gegenüber US-Medien, seien für ihn eine "gleichermaßen unbezahlbare Summe". Der Harvard-Professor Charles Nesson, der Tenenbaum im Prozess als Anwalt vertreten hatte, kündigte an, mit seinem Mandanten darüber reden zu wollen, auch die 67.500 Dollar als unverhältnismäßige und möglicherweise verfassungswidrige Strafe anzufechten.
Denn Gertner hatte in ihrer Begründung angemerkt, dass das 1999 eingeführte Gesetz zum Schutz von geistigem Eigentum vor digitalen Kopien ("Digital Theft Deterrence Act") nie dafür gedacht gewesen sei, Filesharer zu Abschreckungszwecken mit so exorbitanten Geldstrafen einzudecken.
Alle wollen eine grundsätzliche Klärung
Doch auch die RIAA sieht sich in ihren Positionen durch das Urteil grundsätzlich bestätigt. Das Gericht habe das "unerhörte Verhalten" Tenenbaums angemessen gewürdigt, habe es aber versäumt, den "tiefgreifenden finanziellen und künstlerischen Schaden", der der Musikindustrie durch Filesharing entstehe, angemessen in Rechnung zu stellen. Auch die RIAA wolle darum in noch nicht näher spezifizierter Weise gegen das Urteil angehen.
Der Student Joel Tennebaum war vor einem Jahr verurteilt worden, weil er zwischen 1999 und 2007 über die Internettauschbörse Kazaa Songs heruntergeladen und weitergegeben hatte. Tenenbaum hatte die Downloads (zunächst sieben, später 30) zugegeben, weil er mit seinem Anwalt ein Grundsatzurteil erwirken wollte, das zu einem realistischeren Umgang mit Filesharern führen sollte. Die RIAA hatte wegen der 30 Songs eigentlich auf eine Entschädigung von bis zu 4,5 Millionen Dollar geklagt.
Das hätte durchaus im Trend gelegen: Im Juni 2009 verurteilte ein US-Gericht die vierfache Mutter Jammie Thomas-Rasset wegen Downloads von 24 Songs zu 1,9 Millionen Dollar Schadenersatz. Auch hier hatte ein Richter in einem Nachfolgeprozess das "monströse und schockierende" Strafmaß deutlich auf 54.000 Dollar gesenkt. Die RIAA bot Thomas-Rasset kurz darauf eine außergerichtliche Einigung über 25.000 Dollar an, die Thomas-Rasset aber ablehnte. Zurzeit läuft ein Schlichtungsverfahren, im Falle eines Scheiterns ist für Oktober 2010 ein dritter Prozess angesetzt.
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