Ein Beamter aus Brandenburg wollte 7,99 Euro für Magnesiumtabletten vom Staat - und zog dafür bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.
Gibt es ein Grundrecht auf Mineralstoffe? Ein 59-jähriger Beamter aus Frankfurt (Oder) hat wegen der Erstattung von 7,99 Euro für Magnesiumtabletten ganze acht Jahre lang eine Reihe von Gerichten beschäftigt.
Auf seinem Kreuzzug gegen die Gerichtsbarkeit zog der Brandenburger vor etliche deutsche Gerichte - darunter das Bundesverfassungsgericht - und machte schließlich auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg nicht Halt. Dort ist der notorische Nörgler jetzt mit einer Grundrechtsbeschwerde gegen Deutschland gescheitert.
Der Gerichtshof in Straßburg hat nach eigenen Angaben von seinem Recht Gebrauch gemacht, "eine Klage abzuweisen, die er für einen Missbrauch des Beschwerderechts hält".
Der Beamte des Landes Brandenburg hat 2002 von der Beihilfestelle die anteilige Bezahlung der Magnesiumtabletten beantragt - doch diese verweigerte die Zahlung. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für deutsche Beamte unter anderem im Krankheitsfall.
Magnesium gilt als Nahrungsergänzung und nicht als Medikament. Da sein Gang durch die Instanzen der deutschen Justiz gegen diese Entscheidung auch nach fünf Jahren keine Entscheidung brachte, wandte der Mann sich mit einer Beschwerde über zu lange Verfahrensdauer an den EGMR.
Die Beschwerdeflut in Straßburg wächst ohne Unterlass. In Zukunft sollen Bagatellfälle wie der des deutschen Nörglers, von denen es Tausende gibt, herausgefiltert werden. Die Richter aus den 47 Europaratsländern sollen sich auf grundlegende Fragen des Schutzes der Menschenrechte konzentrieren können, hieß es aus Juristenkreisen.
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