Am 15.2.10 hat eine Pressekonferenz von den republikanischen Anwältinnen und Anwälte Verein in der Dorotheenstätische Buchhandlung in Berlin Moabit stattgefunden. Die AnwältInnen haben über verschiedene, schon bekannten Fällen von Repression, des letzten Jahres, gesprochen. Es wurde auch von ihnen mitgeteilt, wie in der letzten Zeit es fast eine Besonderheit geworden ist, dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft sich an die Strafprozessordnung halten. Dies macht natürlich die Arbeit als Verteidiger besonders schwierig...
Am 15.2.10 hat eine Pressekonferenz von dem republikanischen Anwältinnen und Anwälte Verein in der Dorotheenstätische Buchhandlung in Berlin Moabit stattgefunden. Die AnwältInnen haben über verschiedene, schon bekannten Fällen von Repression, des letzten Jahres, gesprochen. Es wurde auch von ihnen mitgeteilt, wie in der letzten Zeit es fast eine Besonderheit geworden ist, dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft sich an die Strafprozessordnung halten. Dies macht natürlich die Arbeit als Verteidiger besonders schwierig.
Besprochen wurden Der Fall von Cristian P., der am 1. Mai 2009 festgenommen worden ist und noch jetzt in U-Haft sitzt. Auffällig war in seinem Fall, dass Polizeibeamte der gleichen Einheit, wie die der Zeugen, ständig und planmässig während des Prozesses alle Zuschauerplätze im Gerichtsaal besetzten. Auf diese Weise haben sie auch verhindert, dass die Familie, die extra aus Italien angereist war, den Prozess ganz beobachten konnte. Ausserdem waren bewaffnete Polizeibeamte, deren Anwesenheit nicht von der Richterin angeordnet wurde, während des Prozesses in dem Zuschauerraum anwesend.
Der Fall von Alexandra R., die 5 Monate in U-Haft sass und der versuchte Brandstiftung vorgeworfen wurde fand auch Erwähnung. Sie wurde in der ersten Instanz freigesprochen aber die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein. Was in ihrem Fall besonders fürchterlich war, war dass ihre Zugehörigkeit zur linken Szene als Begründung für die Generalpräventive Massnahme, spricht die U-Haft genutzt worden ist, da die Beweise nicht für einen Haftbefehl ausgereicht haben. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass Alex einzusperren war um den sogenannten „Hassbrennern und Kieztaliban“, die Autos anzünden, zu paralysieren. Damit beobachten wir, dass in diesem Fall eine klare Geiselnahme seitens des Staates stattgefunden hat.
Der Fall von Yunus und Rigo, die am 1. Mai festgenommen worden sind und denen Mordversuch vorgeworfen worden ist. Sie hätten angeblich jeweils einen Molotow Cocktail auf die Polizei geworfen. Sie haben dafür sieben und ein halb Monate in U-Haft gesessen. Auch sie wurden in der ersten Instanz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat ihren Fällen einen unverhältnismässig hohen Tatvorwurf ausgewählt um ein hohen Strafmass zu erreichen. Dieser hohe Tatvorwurf nimmt den Angeklagten die Möglichkeit auf Berufung, da der Prozess im Landgericht startet und damit erhöht sich die Gefahr einer Freiheitsstrafe.
Besprochen wurde auch die Studie über die Gewalt am 1. Mai, die von der FU im Auftrag des Innenministeriums gefertigt wurde, was die Unabhängigkeit der Wissenschaft in Frage stellt und einen positivistischen Ansatz vermuten lässt. Ausserdem wurden auch durch diese Studie jegliche Regeln bezüglich des Datenschutzes verletzt, was eine Verletzung der informellen Selbstbestimmung also ein Bruch des Grundgesetztes darstellt. Die Staatsanwaltschaft hat für diese Studie persönliche Daten, wie Namen und Adressen von Angeklagten der FU freigegeben, damit die Interviewer die betroffene anrufen konnten um Informationen von ihnen zu kriegen.
Es wurde auch über den besonderen Status der Bullen, wenn sie als Belastungszeugen auftreten gesprochen. Die Polizeibeamten haben wenn sie als Zeugen auftreten besondere Rechte, die jede andere normale ZeugeIn nicht hat. Sie haben, zum Beispiel, Akteneinsicht in die Akte der/des Angeklagten. Nachdem sie ihre Aussagen schriftlich gemacht haben wird sie dann von ihrem Vorgesetztem korrigiert. Sie wird als
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