Sonntag, 28. Februar 2010

Griechenland-Krise:Verfassungsrechtler Kirchhof hält Finanzhilfen für Rechtsbruch

Verfassungsrechtler Kirchhof: "Juristisch erheblicher Tatbestand"
Verfassungsrechtler Kirchhof: "Juristisch erheblicher Tatbestand"
Für Paul Kirchhof ist die Sache klar: Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers würden europäische Finanzhilfen für das wirtschaftlich angeschlagene Griechenland die Euro-Verträge verletzen. Im SPIEGEL rät er Parlamentariern, in dem Fall das Verfassungsgericht anzurufen.

Hamburg - Ist Griechenland noch zu retten? Und wenn ja, wer zahlt die vermutlich zig Milliarden, die für die Sanierung des maroden Haushalts notwendig sind? Nach Auffassung des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof sollten die EU-Staaten die Finger davon lassen.

"Ich gehe nicht davon aus, dass sich europäische Regierungen darauf verständigen, geltendes Recht zu brechen", sagte Kirchhof dem SPIEGEL. Sollte es dennoch zu Finanzhilfen kommen, "gibt es das Instrument der Organklage". Fühlten sich Parlamente oder auch Abgeordnete "in ihren Rechten verletzt, können sie das Verfassungsgericht anrufen", so der Jurist, der 1998 als Berichterstatter die Verfassungsklage gegen den Euro abgewiesen hat.
Zu den Vorwürfen, Griechenland habe sich mit gefälschten Zahlen den Zugang zum Euro erschlichen, sagte der Jurist: "Wenn es so ist, dann gibt es einen juristisch erheblichen Tatbestand. Unter diesen Bedingungen hätte mindestens ein Land nicht Mitglied der Währungsunion werden dürfen." In Kirchhofs Augen muss sich der überschuldete Ägäis-Staat selbst helfen. "Was hindert Griechenland, alle staatlichen Leistungen unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen?", sagte er. "Die Regierung könnte die Gehälter von Staatsbediensteten und die Subventionen für Unternehmen kürzen."

Kirchhof forderte die Politik auf, einen Konstruktionsfehler des europäischen Rechts zu beheben. "Bislang werden die Kriterien aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt von der Versammlung der europäischen Finanzminister überwacht. Das heißt: Täter und Wächter sind identisch." Dieses Doppelmandat habe sich nicht bewährt.

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