Der aus Dortmund stammende Michael Kauch sitzt seit 2003 für die FDP im Bundestag. |
Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch hat in einer Anfrage an die Bundesregierung das Schicksal einer schwulen Soldatenfamilie geschildert, die wegen ihrer Homosexualität in Not geriet.
"Der Fall, der an mich herangetragen wurde, ist ein Paradebeispiel dafür, dass die diskriminierende Gesetzgebung gegen Beamte und Soldaten in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu sozialer Not führen kann", erklärte Kauch, der selbst verpartnert ist.
Der betroffene Bürger war bis vor kurzem arbeitslos und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Er ist der Eingetragener Lebenspartner eines Oberfähnrichs der Bundeswehr. Die Besoldungsstufe sorgt bei diesem relativ niedrigen Dienstgrad für ein bescheidenes Einkommen. Dennoch war dieses hoch genug, dass der arbeitslose Lebenspartner kein Unterstützung durch Hartz IV erhalten konnte. Damit wurde er auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Wäre das Paar heterosexuell und verheiratet, so hätte der Partner des Soldaten als Familienangehöriger die Beihilfe des Bundes zu den Krankheitskosten nutzen können und nur einen Teil des Krankheitsrisikos privat absichern müssen. Das gilt aber für schwule Paare nicht. Für eine private Vollversicherung reichte aber das Geld nicht, unabhängig von der Frage, ob angesichts möglicher Vorerkrankungen ein Vertrag zustande gekommen wäre. Daher war der arbeitslose Lebenspartner über einen Monat lang nicht gegen das Krankheitsrisiko abgesichert.
"Der Fall, der an mich herangetragen wurde, ist ein Paradebeispiel dafür, dass die diskriminierende Gesetzgebung gegen Beamte und Soldaten in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu sozialer Not führen kann", erklärte Kauch, der selbst verpartnert ist.
Der betroffene Bürger war bis vor kurzem arbeitslos und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Er ist der Eingetragener Lebenspartner eines Oberfähnrichs der Bundeswehr. Die Besoldungsstufe sorgt bei diesem relativ niedrigen Dienstgrad für ein bescheidenes Einkommen. Dennoch war dieses hoch genug, dass der arbeitslose Lebenspartner kein Unterstützung durch Hartz IV erhalten konnte. Damit wurde er auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Wäre das Paar heterosexuell und verheiratet, so hätte der Partner des Soldaten als Familienangehöriger die Beihilfe des Bundes zu den Krankheitskosten nutzen können und nur einen Teil des Krankheitsrisikos privat absichern müssen. Das gilt aber für schwule Paare nicht. Für eine private Vollversicherung reichte aber das Geld nicht, unabhängig von der Frage, ob angesichts möglicher Vorerkrankungen ein Vertrag zustande gekommen wäre. Daher war der arbeitslose Lebenspartner über einen Monat lang nicht gegen das Krankheitsrisiko abgesichert.
Berlin behandelt die Lebenspartner von schwulen und lesbischen Soldaten – wie auch Bundesbeamte – wie Fremde. Sie erhalten daher nicht die Rechte wie (heterosexuelle) Eheleute. Allerdings müssen Schwule und Lesben genauso für ihren Lebenspartner einstehen, wenn dieser bedürftig wird. In diesem Fall hat der Betroffene daher kein Anrecht auf Hartz IV und keine Krankenversicherung.
"Wenn der Staat Zahlungen vermeiden kann (Hartz IV), dann gilt für das Paar das gleiche wie für Verheiratete. Wenn der Staat zahlen müsste (Beihilfe zu Krankheitskosten), wird es wie Fremde behandelt. Das ist zutiefst ungerecht", so Kauch. Er fragte deshalb bei der Bundesregierung an, welche Lösung sie in vergleichbaren Fällen sieht. Seine Partei selbst trete für eine vollständige Gleichstellung von Homo-Paaren ein.
"Wenn der Staat Zahlungen vermeiden kann (Hartz IV), dann gilt für das Paar das gleiche wie für Verheiratete. Wenn der Staat zahlen müsste (Beihilfe zu Krankheitskosten), wird es wie Fremde behandelt. Das ist zutiefst ungerecht", so Kauch. Er fragte deshalb bei der Bundesregierung an, welche Lösung sie in vergleichbaren Fällen sieht. Seine Partei selbst trete für eine vollständige Gleichstellung von Homo-Paaren ein.
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