Der Untersuchungsausschuss zur Kooperation der Geheimdienste nach den Terroranschlägen von New York und Washington hat einen Sonderermittler bestellt. Dieser soll im Auftrag des Gremiums Akten einsehen und Zeugen befragen zu den Entführungen und geheimen Transportflügen des amerikanischen Geheimdienstes CIA.
Als Ermittlungsbeauftragter nach dem Untersuchungsausschussgesetz wurde der frühere Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Jacob, benannt. Der Jurist war von 1993 bis 2003 in diesem Amt, davor hatte er unter anderem im Innenministerium gearbeitet. Nach den Terroranschlägen hatte Jacob, welcher parteipolitisch der FDP zugerechnet wird, die Anti-Terrorgesetze der damaligen rot-grünen Bundesregierung als übertrieben kritisiert. Seine Nominierung erfolgte nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Kauder (CDU) mit dem Einverständnis aller im Ausschuss vertretenen Fraktionen.
Der Fall Masri im Fokus
Die CIA-Flüge beschäftigen seit längerem Politik und Justiz. Unter anderem wird ein größeres Team von mutmaßlichen CIA-Mitarbeitern inzwischen von der Münchner Staatsanwaltschaft europaweit per Haftbefehl gesucht. Ihnen wird vorgeworfen an der Entführung des deutschen Staatsbürgers Khaled al Masri beteiligt gewesen zu sein. Masri war Ende 2003 in Mazedonien festgenommen und später nach Afghanistan verschleppt worden, wo er monatelang in amerikanischer Haft gehalten wurde, ehe er im Mai 2004 freikam.
Nach Erkenntnissen eines Untersuchungsausschusses des Europarats hat die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika mehrfach Personen in Europa entführen lassen, gefangene Terrorverdächtige über europäische Flugplätze - darunter auch deutsche - transportiert und möglicherweise Häftlinge in illegalen Geheimgefängnissen in europäischen Staaten festgehalten. Die deutschen Aspekte dieser sogenannten „Rendition-Praxis“ will der Untersuchungsausschuss des Bundestages aufklären.
Ein Präzedenzfall
Es ist das erste Mal, dass ein Untersuchungsausschuss von der Möglichkeit Gebrauch macht, einen Ermittlungsbeauftragten (§10 Untersuchungsausschussgesetz) einzusetzen, der innerhalb von sechs Monaten die erforderlichen Beweismittel für den Ausschuss beschaffen und sichten soll.
„Mit der Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten können wir uns auf die politisch wichtigen Elemente des Untersuchungsauftrags konzentrieren und unsere parlamentarische Verantwortung effektiver wahrnehmen“, sagte Kauder. Der Ausschuss vernahm in seiner Sitzung am Donnerstag neben anderen den früheren Bremer Innensenator Rövekamp zum Fall des Murat Kurnaz.
Als Ermittlungsbeauftragter nach dem Untersuchungsausschussgesetz wurde der frühere Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Jacob, benannt. Der Jurist war von 1993 bis 2003 in diesem Amt, davor hatte er unter anderem im Innenministerium gearbeitet. Nach den Terroranschlägen hatte Jacob, welcher parteipolitisch der FDP zugerechnet wird, die Anti-Terrorgesetze der damaligen rot-grünen Bundesregierung als übertrieben kritisiert. Seine Nominierung erfolgte nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Kauder (CDU) mit dem Einverständnis aller im Ausschuss vertretenen Fraktionen.
Der Fall Masri im Fokus
Die CIA-Flüge beschäftigen seit längerem Politik und Justiz. Unter anderem wird ein größeres Team von mutmaßlichen CIA-Mitarbeitern inzwischen von der Münchner Staatsanwaltschaft europaweit per Haftbefehl gesucht. Ihnen wird vorgeworfen an der Entführung des deutschen Staatsbürgers Khaled al Masri beteiligt gewesen zu sein. Masri war Ende 2003 in Mazedonien festgenommen und später nach Afghanistan verschleppt worden, wo er monatelang in amerikanischer Haft gehalten wurde, ehe er im Mai 2004 freikam.
Nach Erkenntnissen eines Untersuchungsausschusses des Europarats hat die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika mehrfach Personen in Europa entführen lassen, gefangene Terrorverdächtige über europäische Flugplätze - darunter auch deutsche - transportiert und möglicherweise Häftlinge in illegalen Geheimgefängnissen in europäischen Staaten festgehalten. Die deutschen Aspekte dieser sogenannten „Rendition-Praxis“ will der Untersuchungsausschuss des Bundestages aufklären.
Ein Präzedenzfall
Es ist das erste Mal, dass ein Untersuchungsausschuss von der Möglichkeit Gebrauch macht, einen Ermittlungsbeauftragten (§10 Untersuchungsausschussgesetz) einzusetzen, der innerhalb von sechs Monaten die erforderlichen Beweismittel für den Ausschuss beschaffen und sichten soll.
„Mit der Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten können wir uns auf die politisch wichtigen Elemente des Untersuchungsauftrags konzentrieren und unsere parlamentarische Verantwortung effektiver wahrnehmen“, sagte Kauder. Der Ausschuss vernahm in seiner Sitzung am Donnerstag neben anderen den früheren Bremer Innensenator Rövekamp zum Fall des Murat Kurnaz.
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