Dienstag, 3. Juli 2007

Gysi und Gauweiler feiern Tornado-Urteil als Teilsieg

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Der Tornado-Einsatz in Afghanistan verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Verteidigungsminister Jung ist zufrieden - aber auch die Kritiker von Gysi bis Gauweiler. Denn das Urteil enthalte klare Warnhinweise an die Bundesregierung.

Karlsruhe - Gregor Gysi ließ keinen Zweifel: Natürlich hätte er sich gewünscht, dass die Richter die Bundeswehr-Flüge in Afghanistan stoppen, sagte der Linksfraktionschef im Bundestag. Er habe aber wenig Illusionen gehabt, dass es wirklich dazu kommt - und am Ende sehe er sich durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Tornado-Einsatz sogar gestärkt.

Die Richter hatten heute eine gegen die Bundesregierung gerichtete Klage der Links- Fraktion zurückgewiesen. Sie entschieden, dass der Tornado-Einsatz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Urteil enthält nach Gysis Einschätzung jedoch mehrere Warnhinweise für die Bundesregierung: So sei Deutschlands Verbleib in der Nato ganz klar daran geknüpft worden, dass es ein Friedensbündnis bleiben müsse. "Wir müssen aus der Nato raus, wenn die Nato aufhört, ein Friedensbündnis zu sein", sagte Gysi. Das habe das Verfassungsgericht eindeutig festgestellt.

Außerdem habe das Gericht gesagt, dass es zwischen dem Isaf-Einsatz und der US-geführten "Operation Enduring Freedom" in Afghanistan "keine Überschneidung geben darf". Gysi: "Wenn es Überschneidungen gibt, dann liegt hier ein Verfassungsverstoß vor." Die Bundesregierung müsse sich nun Gedanken darüber machen, wie sie diese Trennung aufrechterhalte. Das Gericht gehe zwar davon aus, dass beide Operationen klar getrennt sind. "Daran habe ich allerdings meine Zweifel." Die Richter hätten sich in ihrer Annahme im Wesentlichen auf die Angaben von Wolfgang Schneiderhan gestützt, dem Generalinspekteur der Bundeswehr.

Gauweiler rechnet mit neuer Klage im Herbst

Ähnlich wie Gysi argumentierte der ebenfalls zur Urteilsverkündung angereiste Münchner CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler. Er hatte zunächst zusammen mit seinem CDU-Fraktionskollegen Willy Wimmer ebenfalls gegen den Tornado-Einsatz geklagt - war damit aber aus formalen Gründen mangels Klageberechtigung gescheitert.

Gauweiler machte deutlich, dass er der Verlängerung des Mandats für den Bundeswehreinsatz im Herbst im Bundestag nicht zustimmen will. Er warnte die Union davor, sich in dieser Frage von der Einschätzung ihrer Wähler zu entfernen. Auch Gysi sagte, die Klage habe "eine politische Debatte aufgerollt": Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung wolle einen Abzug der Soldaten aus Afghanistan.

Gauweiler erwartet, dass es nach der Abstimmung im Herbst eine neue Verfassungsklage gibt. Schließlich hätten die Richter in der Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass dafür Fristen gelten und solche Klagen zeitnah erfolgen müssten.

Jung: "Tornados bieten Schutz für Bevölkerung"

Erfreut über die Entscheidung der Karlsruher Richter zeigte sich Verteidigungsminister Franz Josef Jung. Dies sei eine wichtige Botschaft für die Soldaten im Einsatz, sagte er: "Die Tornados bieten Schutz für die Bevölkerung und die Soldaten." Zugleich sprach er sich für eine Verlängerung des Tornado-Einsatzes in Afghanistan aus. Jung warnte alle Kritiker, die jetzt einen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan fordern: "Das wäre ein großer Fehler", damit wachse die Gefahr des internationalen Terrors.

Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Bundestag im Herbst den Antiterroreinsatzes Enduring Freedom, den Isaf-Friedenstruppeneinsatz und den Tornado-Einsatz verlängern wird. Zu kritischen Stimmen des Koalitionspartners SPD sagte Jung: "Wir führen eine gemeinsame Diskussion und werden zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen."

Als Bestätigung der Regierungspraxis begrüßte SPD-Fraktionschef Peter Struck das Karlsruher Urteil. "In Afghanistan wird auch unsere Freiheit und Sicherheit verteidigt", sagte Struck in Berlin. Man werde versuchen, auch die kritischen Stimmen in der SPD zur Afghanistan-Mission zu überzeugen. Nach Strucks Worten muss das deutsche Engagement in dem Land weiter gehen. Der gesamte Einsatz müsse sich aber stärker auf zivile Unterstützung konzentrieren. Von der Regierung in Kabul werde erwartet, dass sie mehr gegen Korruption und Drogenhandel unternehme.

Auch die FDP begrüßte das Urteil des Verfassungsgerichts. Die Soldaten hätten jetzt endgültig Rechtssicherheit. "Weder die Versuche von Schwarz-Rot, die Entscheidungen über Bundeswehreinsätze der Regierung zu übertragen, noch das Verhalten der Linken, solche Entscheidungen stets an das Bundesverfassungsgericht zu delegieren, sind hinnehmbar", sagte Fraktionsvizechefin Birgit Homburger.

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