Die Staatsanwaltschaft beschäftigt ein schwerer Vorwurf gegen Kollegen: Rechtsanwalt Manfred Koch hat jetzt einen Staatsanwalt und einen Richter am Amtsgericht Hannover wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger angezeigt.
Hintergrund ist ein Prozess gegen einen 27-Jährigen, der riskant überholt haben soll. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde der junge Mann im Dezember 2006 wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt und verlor mit dem Führerschein auch seinen Arbeitsplatz. Das Oberlandesgericht hat das Urteil inzwischen scharf gerügt und aufgehoben.
Koch bemängelt nicht nur, dass sein Mandant wegen absurder und leicht widerlegbarer Behauptungen eines Polizeibeamten angeklagt und verurteilt worden sei. Vor allem hätten Richter und Staatsanwalt das angeblich riskante Überholmanöver, selbst wenn es so geschehen wäre, nicht als Straftat werten dürfen. Dies habe er im Prozess in aller Deutlichkeit belegt, betont Koch.
Unter anderem heißt es in einer Entscheidung des OLG Hamm: „Ist es einem entgegenkommenden Fahrer noch möglich, auf das verkehrswidrige Überholen des Fahrers durch ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegendes Brems- und Ausweichmanöver zu reagieren, liegt keine Straßenverkehrsgefährdung vor.“ Ein solches Verhalten könne eine Ordnungswidrigkeit bedeuten, meint Koch. Aber bei 40 Millionen Autos sei nicht jeder Fahrer, der einen anderen zum Bremsen veranlasse, kriminell.
Sein Mandant hatte am Abend des 28. Mai 2006 in Langenhagen einen Wagen überholt, dessen Fahrer – ein Polizeibeamter in Begleitung seiner Frau – erbost Anzeige erstattete und widersprüchliche Angaben machte. Dessen Aussage, an der Strecke herrsche Überholverbot, ließ sich widerlegen. Im Übrigen glaubten Richter und Staatsanwalt der Schilderung des Beamten, obwohl die Ungereimtheiten „einem zwölfjährigen Schüler auf den ersten Blick auffallen“ müssten, wie Koch meint.
Der Polizist bemerkte den Angeklagten angeblich erst, als sich beide Wagen auf gleicher Höhe befanden und das entgegenkommende Auto bestenfalls noch zehn Meter entfernt war. In diesem Fall wäre den Fahrern nur der Bruchteil einer Sekunde zum Reagieren geblieben, stellt das OLG Celle in seiner Sprungrevision fest: „Die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen sind bereits in objektiver Hinsicht unklar und widersprüchlich, so dass sie den Schuldspruch nicht tragen können.“ Gegen den jungen Mann wird jetzt noch einmal verhandelt.
Das Amtsgerichtsurteil verstoße gegen alle Logik und obergerichtliche Rechtsprechung, meint Koch. Eine solche „Willkür“ wolle er nicht hinnehmen.
Hintergrund ist ein Prozess gegen einen 27-Jährigen, der riskant überholt haben soll. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde der junge Mann im Dezember 2006 wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt und verlor mit dem Führerschein auch seinen Arbeitsplatz. Das Oberlandesgericht hat das Urteil inzwischen scharf gerügt und aufgehoben.
Koch bemängelt nicht nur, dass sein Mandant wegen absurder und leicht widerlegbarer Behauptungen eines Polizeibeamten angeklagt und verurteilt worden sei. Vor allem hätten Richter und Staatsanwalt das angeblich riskante Überholmanöver, selbst wenn es so geschehen wäre, nicht als Straftat werten dürfen. Dies habe er im Prozess in aller Deutlichkeit belegt, betont Koch.
Unter anderem heißt es in einer Entscheidung des OLG Hamm: „Ist es einem entgegenkommenden Fahrer noch möglich, auf das verkehrswidrige Überholen des Fahrers durch ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegendes Brems- und Ausweichmanöver zu reagieren, liegt keine Straßenverkehrsgefährdung vor.“ Ein solches Verhalten könne eine Ordnungswidrigkeit bedeuten, meint Koch. Aber bei 40 Millionen Autos sei nicht jeder Fahrer, der einen anderen zum Bremsen veranlasse, kriminell.
Sein Mandant hatte am Abend des 28. Mai 2006 in Langenhagen einen Wagen überholt, dessen Fahrer – ein Polizeibeamter in Begleitung seiner Frau – erbost Anzeige erstattete und widersprüchliche Angaben machte. Dessen Aussage, an der Strecke herrsche Überholverbot, ließ sich widerlegen. Im Übrigen glaubten Richter und Staatsanwalt der Schilderung des Beamten, obwohl die Ungereimtheiten „einem zwölfjährigen Schüler auf den ersten Blick auffallen“ müssten, wie Koch meint.
Der Polizist bemerkte den Angeklagten angeblich erst, als sich beide Wagen auf gleicher Höhe befanden und das entgegenkommende Auto bestenfalls noch zehn Meter entfernt war. In diesem Fall wäre den Fahrern nur der Bruchteil einer Sekunde zum Reagieren geblieben, stellt das OLG Celle in seiner Sprungrevision fest: „Die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen sind bereits in objektiver Hinsicht unklar und widersprüchlich, so dass sie den Schuldspruch nicht tragen können.“ Gegen den jungen Mann wird jetzt noch einmal verhandelt.
Das Amtsgerichtsurteil verstoße gegen alle Logik und obergerichtliche Rechtsprechung, meint Koch. Eine solche „Willkür“ wolle er nicht hinnehmen.
Jutta Oerding
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