Donnerstag, 5. Juli 2007

Bundestag outet Teilzeit-Abgeordnete

Der Bundestag zeigte sich gut präpariert: Einen Tag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Offenlegung der Abgeordneten-Nebeneinkünfte sind die Angaben öffentlich einsehbar. Der Bundestag ergänzte die Webseiten der Abgeordneten mit den bisher zurückgehaltenen Angaben zu entgeltlichen Tätigkeiten, Funktionen in Unternehmen, Verbänden, Vereinen oder Stiftungen.

Besonders interessant: Die Höhe etwaiger Vergütungen ist vermerkt, gestaffelt in drei Stufen. Wer für eine Tätigkeit zwischen 1000 und 3500 Euro im Monat erhält, zeigt Stufe 1 an, 3500 bis 7000 Euro ist die Stufe 2, bei Viel-Nebenverdienern mit mehr als 7000 Euro heißt es Stufe 3.

Der Wähler kann dies nun ins Verhältnis setzen zu den Diäten (7009 Euro im Monat) und sonstigen Einkünften, die die Abgeordneten für ihrer Arbeit als Volksvertreter so bekommen. Dazu zählen die Kostenpauschale von 3720 Euro, von der sie Büromieten oder etwa die Berliner Zweitwohnung bezahlen. 9000 Euro pro Jahr darf jeder Abgeordnete ausgeben, um etwa Laptops, Telefone, Briefbögen und Visitenkarten zu bezahlen oder für sich zu werben. Der Bundestag hatte 2005 die Offenlegung der Nebeneinkünfte beschlossen, um dem Wähler einen Eindruck zu ermöglichen, wie viel seiner Kraft ein Abgeordneter für seine Arbeit im Parlament einsetzt und ob seine politischen Entscheidungen etwa aus der Wirtschaft oder von anderen Geldgebern her beeinflusst sein könnten. Den Anlass für die Diskussion um Interessenkonflikte bei Abgeordneten lieferten Mandatsträger wie der einstige Chef des CDU-Sozialflügels, Hermann-Josef Arentz, der zuletzt 60.000 Euro jährlich plus Gratisstrom von der RWE Power AG bekommen hatte, ohne dafür zu arbeiten.

Ende 2004 verzichtete er auf seinen Posten und kandidierte hinfort auch nicht mehr für den nordrhein-westfälischen Landtag. Wenig später verlor damals CDU-Generalsekretär und Bundestags- Abgeordneter Laurenz Meyer seinen Posten, weil er von dem Energiekonzern eine ihm eigentlich nicht zustehende Abfindung in Höhe von gut 80.000 Euro erhalten hatte.

Auf die Spitze trieb es einst der CDU-Wirtschaftspolitiker Friedrich Merz, der im April 2006 in einer Abgeordnetensitzung der nordrhein-westfälischen Landesgruppe des Bundestages erschien, jedoch nicht als Abgeordneter, sondern in Begleitung des Ruhrkohle-Vorstands und Ex-Ministers Werner Müller - als RAG-Rechtsvertreter.

Die Nebenverdienst-Liste von Merz ist auch eine der längsten unter den 613 Abgeordneteneinträgen. Allein acht Mal findet sich die Einkünfte-Stufe drei. Merz hatte mit acht Mitstreitern gegen die Offenlegung geklagt, vor dem Bundesverfassungsgericht jedoch verloren. Weil die Entscheidung des Zweiten Senats jedoch so knapp ausfiel, diskutiert die Politik über eine neuerliche Überarbeitung des Abgeordnetengesetzes – angeführt von den Klägern. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Götzer sah in dem Urteil Anlass für den Gesetzgeber, «einige Änderungen zu beraten». Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert - der als Aufsichtsratsmitglied bei der RAG Vergütungen erhält – sieht das Parlament ermuntert, «über Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirkung» der Veröffentlichung noch einmal «sorgfältig nachzudenken».

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