Klage zurückgewiesen: Verpartnerte homosexuelle Beamte bekommen rechtmäßig keinen Verheiratetenzuschlag.
Von Dennis Klein
Das Bundesverfassungsgericht hat einstimmig die Klage einer lesbischen Beamtin zurückgewiesen, die wegen Diskriminierung der Eingetragenen Partnerschaften gegenüber der Ehe geklagt hatte. Sie wollte wie heterosexuelle Eheleute den Verheiratetenzuschlag ausgezahlt bekommen. Darauf habe sie kein Recht, erklärten nun die obersten Richter. Sie begründeten das mit dem besonderen Schutz der Ehe im Grundgesetz. Daher dürfe der Gesetzgeber andere Formen des Zusammenlebens benachteilligen.
Der Zuschlag wird heterosexuell Verheirateten automatisch gewährt, bei Homo-Paaren wird er aber nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt, wenn das Paar seine finanziellen Verhältnisse offenlegt.
Grüne/FDP: Gesetzgeber ist gefordert
Grüne und FDP verkündeten gleich nach Bekanntgabe der Entscheidung, dass nun das Parlament in der Pflicht sei: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist bedauerlich", erklärte Jörg van Essen, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. "Ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten für Lebenspartner ist über die Rechsprechung nicht zu erreichen. Der Gesetzgeber muss daher die dringend notwendigen Änderungen im Steuerrecht, im Adoptionsrecht und im Beamtenrecht selbst vornehmen." Sein grüner Amtskollege Volker Beck gab zu Bedenken, dass die homosexuellen Beamten doppelt diskriminiert seien: "Verpartnerte Beamtinnen und Beamte sind bei der Hinterbliebenenversorgung, Entlohnung und Beihilfe nicht nur gegenüber Ehepaaren benachteiligt, sondern auch gegenüber verpartnerten Angestellten. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund."
LSVD: Hoffen auf Europäischen Gerichtshof
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) betonte, dass der Europäische Gerichtshof für die Gleichstellung von Partnerschaften plädiert hatte: "Auch wenn der Beschluss ärgerlich ist, so ist er dennoch kein Unglück. Denn bereits im September plädierte der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof in der ‚Vorlegungssache Maruko’ für die Gleichstellung von Lebenspartnern", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. Der EU-Generalanwalt hatte damit mehreren Entscheidungen deutscher Gerichte widersprochen (queer.de berichtete). Der LSVD ist optimistisch, dass die Europarichter, wie in anderen Fällen üblich, dem Votum des Generalanwaltes folgen werden. "Dieser Beschluss wird dann für deutsche Gerichte bindend sein, auch hinsichtlich aller Fragen zu Lebenspartnerschaft und Beamtenrecht", so Bruns weiter.
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