Brüssel - Die Ende Januar von der EU-Kommission ausgesprochene Rüge gegen die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien umfasst auch die Ungleichbehandlung von Eingetragenen Partnerschaften und der Ehe. Wie der "Focus" in seiner morgen erscheinenden Ausgabe berichtet, rügt die Kommission unter anderem, dass es bei
Beamten und Soldaten, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind,
Leistungseinschränkungen gegenüber Verheirateten gebe.
Eingetragene Partnerschaft und Ehe: Keine unterschiedlichen Familienstände?
Die Homo-Ehe müsse dem Berlin müsse der Hetero-Ehe weitgehend gleichgestellt werden, um europarechtlich konform zu sein, argumentiert EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla. Nach seiner Ansicht handelt es sich bei der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft nicht um verschiedene Familienstände. Daher sei eine Ungleichbehandlung eine Diskriminierung der sexuellen Orientierung, so Špidla.
Die Bundesregierung muss nun innerhalb von zwei Monaten auf die Anschuldigungen der Kommission reagieren, sonst wird ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet.
Die Grünen begrüßten die Intervention der EU: "Nach europäischen Recht könne eine unterschiedliche Behandlung (von homosexuellen Partnerschaften) mit dem legitimen Ziel, die traditionelle Familie zu schützen, nur gerechtfertigt werden, wenn nachgewiesen werde, dass die unterschiedliche Behandlung notwendig sei, um dieses Ziel zu erreichen", erklärte Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion. "Da das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt hat, dass zur Gewährleistung des Schutzes der Ehe eine Benachteiligung der Lebenspartnerschaft gegen- über der Ehe nicht erforderlich ist, ist ein Festhalten an dieser Benachteiligung nach europäischem Recht auch nicht mehr zulässig, da unverhältnismäßig."
Der Lesben- und Schwulenverband weist darauf hin, dass der EU-Generalanwalt bereits vergangenes Jahr gesagt hat, dass die Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und verpartnerten Paaren gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie verstoße. Ein abschließendes Urteil solle bis spätestens Sommer vom Europäischen Gerichtshof gefällt werden. Der LSVD fordert daher die Bundesregierung und die Länder auf, "die europarechtswidrige Diskriminierung ihrer verpartnerten Beschäftigten endlich zu beenden."
Beamten und Soldaten, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind,
Leistungseinschränkungen gegenüber Verheirateten gebe.
Eingetragene Partnerschaft und Ehe: Keine unterschiedlichen Familienstände?
Die Homo-Ehe müsse dem Berlin müsse der Hetero-Ehe weitgehend gleichgestellt werden, um europarechtlich konform zu sein, argumentiert EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla. Nach seiner Ansicht handelt es sich bei der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft nicht um verschiedene Familienstände. Daher sei eine Ungleichbehandlung eine Diskriminierung der sexuellen Orientierung, so Špidla.
Die Bundesregierung muss nun innerhalb von zwei Monaten auf die Anschuldigungen der Kommission reagieren, sonst wird ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet.
Die Grünen begrüßten die Intervention der EU: "Nach europäischen Recht könne eine unterschiedliche Behandlung (von homosexuellen Partnerschaften) mit dem legitimen Ziel, die traditionelle Familie zu schützen, nur gerechtfertigt werden, wenn nachgewiesen werde, dass die unterschiedliche Behandlung notwendig sei, um dieses Ziel zu erreichen", erklärte Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion. "Da das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt hat, dass zur Gewährleistung des Schutzes der Ehe eine Benachteiligung der Lebenspartnerschaft gegen- über der Ehe nicht erforderlich ist, ist ein Festhalten an dieser Benachteiligung nach europäischem Recht auch nicht mehr zulässig, da unverhältnismäßig."
Der Lesben- und Schwulenverband weist darauf hin, dass der EU-Generalanwalt bereits vergangenes Jahr gesagt hat, dass die Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und verpartnerten Paaren gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie verstoße. Ein abschließendes Urteil solle bis spätestens Sommer vom Europäischen Gerichtshof gefällt werden. Der LSVD fordert daher die Bundesregierung und die Länder auf, "die europarechtswidrige Diskriminierung ihrer verpartnerten Beschäftigten endlich zu beenden."
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