EU-Kommissar verteidigt AGG-Kritik
Brüssel - EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla weist Kritik am von der EU eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie zurück. "Deutschland hat bei der Antidiskriminierungsrichtlinie zugestimmt. Berlin sollte sich jetzt also nicht beschweren", erklärte Špidla im Nachrichtenmagazin "Focus". Die Kommission hatte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als nicht weitreichend genug kritisiert. Außerdem sieht die EU in der Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Eheleuten ein Diskriminierung, die gegen europäisches Recht verstoße.
Die Bundesregierung hat bislang nur erklärt, dass ihrer Auffassung nach die Richtlinien vollständig umgesetzt worden seien. Sie prüfe nun das Schreiben aus Brüssel. Bis Ende April hat Deutschland Zeit, eine Antwort an Brüssel zu formulieren.
Harte Kritik an der EU-Intervention kam von der Bayerischen Staatsregierung. Sowohl der Europaminister als auch die Justizministerin (beide CSU) sagten, mit ihnen sei eine weitere Angleichung der Homo-Ehe nicht zu machen.
Als Beispiel für die unzulängliche Umsetzung nannte Špidla den Schutz vor Kündigungen. Das ist im AGG nicht ausdrücklich geregelt, es werde nur auf andere Gesetze verwiesen: "Das reicht nicht", so Špidla. "Der Wortlaut des Gesetzes muss klar sein. Die wenigsten Menschen sind Juristen. Nur wenn Betroffene ihre Rechte verstehen, entwickeln sie Mut, diese einzufordern."
Brüssel - EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla weist Kritik am von der EU eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie zurück. "Deutschland hat bei der Antidiskriminierungsrichtlinie zugestimmt. Berlin sollte sich jetzt also nicht beschweren", erklärte Špidla im Nachrichtenmagazin "Focus". Die Kommission hatte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als nicht weitreichend genug kritisiert. Außerdem sieht die EU in der Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Eheleuten ein Diskriminierung, die gegen europäisches Recht verstoße.
Die Bundesregierung hat bislang nur erklärt, dass ihrer Auffassung nach die Richtlinien vollständig umgesetzt worden seien. Sie prüfe nun das Schreiben aus Brüssel. Bis Ende April hat Deutschland Zeit, eine Antwort an Brüssel zu formulieren.
Harte Kritik an der EU-Intervention kam von der Bayerischen Staatsregierung. Sowohl der Europaminister als auch die Justizministerin (beide CSU) sagten, mit ihnen sei eine weitere Angleichung der Homo-Ehe nicht zu machen.
Als Beispiel für die unzulängliche Umsetzung nannte Špidla den Schutz vor Kündigungen. Das ist im AGG nicht ausdrücklich geregelt, es werde nur auf andere Gesetze verwiesen: "Das reicht nicht", so Špidla. "Der Wortlaut des Gesetzes muss klar sein. Die wenigsten Menschen sind Juristen. Nur wenn Betroffene ihre Rechte verstehen, entwickeln sie Mut, diese einzufordern."
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