Zürich - Das Bezirksgericht Zürich hat Sex in "gastgewerblichen Räumen" grundsätzlich für gesetzeswidrig erklärt. Damit wären auch Darkrooms in der Schweiz illegal, berichtet die "Neue Zürcher Zeitung". Die Entscheidung des Einzelrichters will der Kläger vor dem Obergericht, der nächsthöheren Instanz, überprüfen lassen. Homo-Gruppen kritisierten das Urteil scharf.
Das Verfahren geht auf den Wirt des "Dynasty Club" zurück, gegen den die Behörden wegen sexueller Handlungen im Lokal eine Strafe von 300 Franken (180 Euro) verhängt hatten.
Das Gericht sah Sex in öffentlich zugänglichen Lokalen als Verstoß gegen das Gastgewerbegesetz an. Weil ein großer Teil der Bevölkerung Sex in Gaststätten als unsittlich empfindet, könne er auch in Schwulen-Bars nicht genehmigt werden. Sonst müssten sexuelle Handlungen in allen Gaststätten erlaubt sein, so das Gericht. Die Freiheit, die eigene Sexualität auszuleben, höre dort auf, wo sich andere gestört fühlen könnten.
Dabei wurde auf den Paragraf 17 des kantonalen Gastgewerbegesetzes hingewiesen, das in allen Einrichtungen die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sitte vorschreibe. Wenn Darkrooms erlaubt werden sollten, müsse zunächst dieser Paragraf geändert werden.
Roger Markowitsch vom "Verein der Gay-Betriebe Schweiz" (Vegas) nannte das Urteil einen "Dolchstoß". Die Richter hätten mit dem generellen Verbot auch eine Vereinbarung mit der Stadt Zürich missachtet, die den Betreibern von Homo-Bars unter bestimmten Voraussetzungen (Prostitutionsverbot, Mindestalter 18 Jahre, Präventions-Informationen) Darkrooms erlaubte.
Das Verfahren geht auf den Wirt des "Dynasty Club" zurück, gegen den die Behörden wegen sexueller Handlungen im Lokal eine Strafe von 300 Franken (180 Euro) verhängt hatten.
Das Gericht sah Sex in öffentlich zugänglichen Lokalen als Verstoß gegen das Gastgewerbegesetz an. Weil ein großer Teil der Bevölkerung Sex in Gaststätten als unsittlich empfindet, könne er auch in Schwulen-Bars nicht genehmigt werden. Sonst müssten sexuelle Handlungen in allen Gaststätten erlaubt sein, so das Gericht. Die Freiheit, die eigene Sexualität auszuleben, höre dort auf, wo sich andere gestört fühlen könnten.
Dabei wurde auf den Paragraf 17 des kantonalen Gastgewerbegesetzes hingewiesen, das in allen Einrichtungen die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sitte vorschreibe. Wenn Darkrooms erlaubt werden sollten, müsse zunächst dieser Paragraf geändert werden.
Roger Markowitsch vom "Verein der Gay-Betriebe Schweiz" (Vegas) nannte das Urteil einen "Dolchstoß". Die Richter hätten mit dem generellen Verbot auch eine Vereinbarung mit der Stadt Zürich missachtet, die den Betreibern von Homo-Bars unter bestimmten Voraussetzungen (Prostitutionsverbot, Mindestalter 18 Jahre, Präventions-Informationen) Darkrooms erlaubte.
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