Bundestagspräsidium stellt Regelverstoß fest
Das Bundestagspräsidium hat einen Verstoß Otto Schilys gegen die parlamentarischen Regeln zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten festgestellt. Kurz zuvor hatte der frühere Innenminister noch versucht, eine Fristverlängerung für seine Stellungnahme zu erreichen.Die Erklärung des Präsidiums stellt fest: Der SPD-Abgeordnete habe Honorare aus seiner Tätigkeit als Anwalt nicht ordnungsgemäß angezeigt.
Er habe anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen habe und die mit meldepflichtigen Beträgen vergütet worden seien, nicht angezeigt und somit die Verhaltensregeln verletzt.
Schily hat nun bis Ende März Zeit, erneut Stellung zu nehmen. Danach kann das Bundestagspräsidium über die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 44.000 Euro entscheiden. Das ist etwa die Hälfte seiner jährlichen Abgeordnetenentschädigung.
Zuvor war bekannt geworden, dass der SPD-Abgeordnete Bundestagspräsident Norbert Lammert um eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme bis zum 15. März gebeten hat.
Er habe sich im Januar an die Rechtsanwaltskammer Berlin gewandt und um eine schriftliche Stellungnahme zu der Frage gebeten, "ob es mit meinen anwaltlichen Pflichten vereinbar ist, dem Bundestagspräsidenten Einzelangaben zu bestimmten Mandaten - wenn auch in sogenannter anonymisierter Form - zu machen", sagte Schily der Passauer Neuen Presse zufolge. Der Gesamtvorstand der Rechtsanwaltskammer wolle jedoch erst am 10. März über die Anfrage beraten.
In einem Brief, der bei Lammert am Montag eingegangen sei, bitte Schily daher um Aufschub, schrieb die Zeitung weiter. In der Sache sehe er sich weiterhin "außerstande", seine Einnahmen offen zu legen, sagte der Exinnenminister den Angaben zufolge.
Er werde jedoch seinen „Standpunkt überprüfen“, sollte die Rechtsanwaltskammer bestätigen, „dass ich ohne Verstoß gegen meine anwaltlichen Verpflichtungen in anonymisierter Form einzelmandatsbezogene Angaben machen darf“. Gleiches habe er sich von Lammert erbeten für den Fall, dass die Rechtsanwaltskammer Schilys Auffassung teile.
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