Youtube setzt sich durch
Vorerst muss Youtube keine Musikvideos löschen – das Landgericht Hamburg lehnte am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen YouTube ab, die die GEMA beantragt hatte.
Das Gericht sah aber keine Dringlichkeit bei dem Antrag und verwies die GEMA auf das so genannte Hauptsacheverfahren, in dem der Streit endgültig geklärt werden könne. Im Kern geht es in dem Streit darum, dass die GEMA von Google für jedes abgerufene Musikstück zahlen lassen will. YouTube hingegen will die GEMA an die Nutzer verweisen, die die jeweiligen Videos auf die Plattform gestellt haben. Das lehnt die GEMA aber ab.
Die Betreiber der Online-Plattformen verdienten mit Werbeeinnahmen Millionen. Aber die Urheber der Musik hätten seit einem Jahr keine Tantiemen für ihre Werke erhalten, denn die Verhandlungen über einen Lizenzvertrag seien erfolglos geblieben, erklärte GEMA-Präsident Harald Heker bereits im Mai. YouTube müsse dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Werke produzierten und damit den so genannten Content lieferten, angemessen vergütet würden.
Ein Vertrag zwischen YouTube und der GEMA war 2009 ausgelaufen, Verhandlungen über einen Verlängerung hatten kein Ergebnis gebracht. Ein GEMA-Anwalt kündigte an, seine Gesellschaft wolle nun im Hauptsacheverfahren seine Interessen durchsetzen.
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