Verschlüsselte Telefonate über den Computer sollen künftig abgehört werden können und Strafverfolger dazu Spionage-Software einsetzen. Mit einem Gesetzentwurf will die Große Koalition die Telefonüberwachung an den "technischen Fortschritt anpassen".
Noch vor der Bundestagswahl soll der Einsatz von Spionage-Software auf Computern auch zur Strafverfolgung erlaubt werden. Dabei geht es vor allem um das Abhören verschlüsselter Telefonate, die via Internet geführt werden. "Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können", sagte der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Lauschangriff: Zugriff noch vor der verschlüsselung
Der Vizevorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag rechnet damit, dass sich die "neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen" ließen. Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liege bereits vor. Ein Sprecher von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte allerdings am Samstag, es handele sich lediglich um einen Diskussionsentwurf mit Überlegungen im Anfangsstadium.
Der Sprecher bestätigte, es gehe um die Frage, wie bestehende Mittel zur Telefonüberwachung an den technischen Fortschritt angepasst werden können: "Es soll eine Lücke geschlossen werden, die durch die wachsende Internet-Telefonie entstanden ist." Nicht geplant seien neue Maßnahmen und eine Erweiterung von Grundrechtseingriffen.
Bisher zur Gefahrenabwehr, nicht zur Strafverfolgung
Erlaubt werden soll den Strafverfolgern laut Bosbach die sogenannte "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" (kurz Quellen-TKÜ) zur Aufklärung schwerer Verbrechen. Dabei greift Spionage-Software auf dem Computer des Überwachten auf Internet-Telefonate oder E-Mails zu, noch bevor diese verschlüsselt werden können.
Außerdem sollen Erkenntnisse aus Online-Razzien der Polizei künftig auch in Strafverfahren verwertet werden dürfen. Das hatte Generalbundesanwältin Monika Harms gefordert, Justizministerin Zypries aber kürzlich bereits zurückgewiesen. Zur derzeitigen Regelung zur Online-Durchsuchung liegt eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Die Entscheidung darüber will Zypries abwarten und zunächst auf neue Regelungen verzichten.
Online-Razzien wie auch die Quellen-TKÜ darf das Bundeskriminalamt bereits seit Januar einsetzen - allerdings zur Abwehr schwerster Gefahren, also im Vorfeld möglicher Straftaten, und noch nicht zur Strafverfolgung. Bei der Überwachung der Telekommunikation dürfen Ermittler nicht auf die gesamte Festplatte des Rechners zugreifen, sondern nur Sprach-, Video- und Textmeldungen erfassen und ausleiten.
Die FDP kritisierte die Lausch-Pläne. Eine Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung bezeichnete die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz als völlig indiskutabel. Es zeige sich "wieder einmal, dass diese Koalition nur dann groß ist, wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht".
Noch vor der Bundestagswahl soll der Einsatz von Spionage-Software auf Computern auch zur Strafverfolgung erlaubt werden. Dabei geht es vor allem um das Abhören verschlüsselter Telefonate, die via Internet geführt werden. "Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können", sagte der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Lauschangriff: Zugriff noch vor der verschlüsselung
Der Vizevorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag rechnet damit, dass sich die "neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen" ließen. Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liege bereits vor. Ein Sprecher von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte allerdings am Samstag, es handele sich lediglich um einen Diskussionsentwurf mit Überlegungen im Anfangsstadium.
Der Sprecher bestätigte, es gehe um die Frage, wie bestehende Mittel zur Telefonüberwachung an den technischen Fortschritt angepasst werden können: "Es soll eine Lücke geschlossen werden, die durch die wachsende Internet-Telefonie entstanden ist." Nicht geplant seien neue Maßnahmen und eine Erweiterung von Grundrechtseingriffen.
Bisher zur Gefahrenabwehr, nicht zur Strafverfolgung
Erlaubt werden soll den Strafverfolgern laut Bosbach die sogenannte "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" (kurz Quellen-TKÜ) zur Aufklärung schwerer Verbrechen. Dabei greift Spionage-Software auf dem Computer des Überwachten auf Internet-Telefonate oder E-Mails zu, noch bevor diese verschlüsselt werden können.
Außerdem sollen Erkenntnisse aus Online-Razzien der Polizei künftig auch in Strafverfahren verwertet werden dürfen. Das hatte Generalbundesanwältin Monika Harms gefordert, Justizministerin Zypries aber kürzlich bereits zurückgewiesen. Zur derzeitigen Regelung zur Online-Durchsuchung liegt eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Die Entscheidung darüber will Zypries abwarten und zunächst auf neue Regelungen verzichten.
Online-Razzien wie auch die Quellen-TKÜ darf das Bundeskriminalamt bereits seit Januar einsetzen - allerdings zur Abwehr schwerster Gefahren, also im Vorfeld möglicher Straftaten, und noch nicht zur Strafverfolgung. Bei der Überwachung der Telekommunikation dürfen Ermittler nicht auf die gesamte Festplatte des Rechners zugreifen, sondern nur Sprach-, Video- und Textmeldungen erfassen und ausleiten.
Die FDP kritisierte die Lausch-Pläne. Eine Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung bezeichnete die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz als völlig indiskutabel. Es zeige sich "wieder einmal, dass diese Koalition nur dann groß ist, wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht".
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