Montag, 16. März 2009

Schwulem Iraner droht Abschiebung

IRanian Queer Railroad gibt auch das Magazin "Neda" heraus
IRanian Queer Railroad gibt auch das Magazin "Neda" heraus
Der 29-Jährige Iraner Mehdi N. könnte von Deutschland aus in seine Heimat abgeschoben werden, nachdem ein Gericht seinen Asylantrag abgelehnt hat. Das berichtet die Organisation IRanian Queer Railroad (IRQR) mit Sitz im kanadischen Toronto.

Von Norbert Blech

Dem Bericht zufolge, der aus anderen Quellen bisher nicht verifiziert werden konnte, sei Mehdi N. 2007 die Flucht aus dem Iran in die Türkei gelungen. Da er aber nicht von der Möglichkeit gewusst hätte, unter Zuhilfenahme der Vereinten Nationen Asyl zu erhalten, sei er aus Angst vor Abschiebung mit Hilfe eines Bekannten nach Deutschland geflohen. Am Flughafen habe er den Kontakt zur Polizei gesucht, um Asylantrag zu stellen.

Doch der Antrag sei vor Gericht mehrfach abgelehnt worden, zuletzt, da der Richter in einer Entscheidung "nach Augenmaß" die Homosexualität Mehdis für vorgeschoben gehalten haben soll. Der Richter habe in der Verhandlung gesagt, dass vor ihm schon viele Schwule gesessen hätten, zitiert ihn Mehdi in einem Schreiben an IRQR: "Die sahen aus wie Schwule, aber dieses Gefühl habe ich nicht über Sie". Der junge Iraner hält das für zynisch: "Im Iran war ich ständig herausgefordert, meine sexuelle Orientierung zu verleugnen. Jetzt in Deutschland ist es meine schwerste Aufgabe, diese zu beweisen".

Das Gericht versandte ein Schreiben, wonach Mehdi N. nicht als Flüchtling anerkannt werde und das Land zu verlassen habe. Damit droht dem Iraner nun Abschiebung in ein Land, in dem Schwule verhaftet, gefoltert und auch zu Tode verurteilt werden. Besonders problematisch für den 29-Jährigen: seine Homosexualität ist dort inzwischen bekannt. Der Iraner berichtete gegenüber IRQR, dass er von einem Freund und dessen Freunden vergewaltigt wurde. Davon hätten die Täter auch Filmaufnahmen gemacht und diese der Familie und Kumpeln von Mehdi zugänglich gemacht.

Europäische Kommission sieht Mitgliedsstaaten in der Pflicht

2005 sorgte die Erhängung von zwei schwulen Jugendlichen im Iran für weltweiten Protest
2005 sorgte die Erhängung von zwei schwulen Jugendlichen im Iran für weltweiten Protest
Die Organisation, die sich durch die weltweite Unterstützung schwuler Iraner einen Namen gemacht hat, bietet auf ihrer Homepage vorgefertigte Protestschreiben an das deutsche Innen- und Justizministerium sowie an die Menschenrechtsbeauftragte des Europäischen Parlaments an (s. Link u.). Erst im Februar hatte die Europäische Kommission erklärt, dass Homosexuellen, die eine begründete Angst vor Verfolgung in ihrem Heimatland haben, in der EU Asyl gewährt werden muss (queer.de berichtete).

Die Staaten seien aufgrund von EU-Richtlinien aus den Jahren 2004 und 2005 in der "Pflicht", auch die noch nicht bindende EU-Grundrechtecharta sei so zu interpretieren. Das Europaparlement hatte sich zum Jahreswechsel auch in den Fall des 20-jährigen Iraners Mehdi Kazemi eingeschaltet, der aus den Niederlanden abgeschoben worden war und nach langem Hin und Her Asyl in Großbritannien erhielt (queer.de berichtete).

Links zum Thema:
Erklärung der Organisation IRanian Queer Railroad (engl.)



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