Dienstag, 10. März 2009

Arbeitsgericht hebt Kündigung auf

PROZESS UM BRÖTCHENBELAG

Probieren ist erlaubt: Der 26-jähriger Bäcker aus Westfalen, der bei der Arbeit unerlaubt einen Brötchenbelag zu sich genommen haben soll, muss weiterbeschäftigt werden. Das entschied das Arbeitsgericht Dortmund - allerdings aus formalen Gründen.

Dortmund - Es ist ein Urteil, dass dem gesunden Menschenverstand entspricht: Benjamin Lassak, ein junger Bäcker aus Westfalen, und sein Kollege müssen weiterbeschäftigt werden - obwohl sie sich bei der Arbeit unerlaubt einen Brötchenbelag zu sich genommen haben sollen. Das hat das Arbeitsgericht Dortmund am Dienstag aus formalen Gründen entschieden.

Bäcker Benjamin Lassak: Nicht mit positivem Urteil gerechnet
Bäcker Benjamin Lassak: Nicht mit positivem Urteil gerechnet
Lassak und ein Kollege, beide Angestellte einer Bäckerei-Kette in Bergkamen, hatten ihre Frühstücksbrötchen mit dem Belag bestrichen. Das Unternehmen hatte den beiden daraufhin im Spätsommer vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Dagegen klagte der Bäcker, der auch Mitglied des Betriebsrats war.

Die zweite Kammer des Arbeitsgerichts Dortmund entschied im Fall des 26-Jährigen aus formalen Gründen. So habe bei einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds der Betriebsrat gehört werden und zustimmen müssen. Die Einladung zu dieser Anhörung sei formal nicht rechtens gewesen. Deshalb sei die Kündigung unwirksam.

Die Bäckerei, die auch einen Büfett-Service anbietet, hatte im Vorfeld eingeräumt, dass es sich bei der Kündigung um eine "unpopuläre Entscheidung" handele - die aber im Sinne einer "Gleichbehandlung aller Mitarbeiter" notwendig sei.

"Während der Produktion lediglich abgeschmeckt"

Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in der Region Dortmund, Manfred Sträter, verteidigt die Bäcker: "Hier kann man überhaupt nicht von Diebstahl reden." Die Männer hätten den Brotbelag mit selbstgekauften Brötchen während der Produktion lediglich abgeschmeckt, als der Geschäftsleiter in der Backstube erschien.

Erst vor kurzem hatte ein angeblicher Minidiebstahl die deutsche Justiz beschäftigt. Vor zwei Wochen erklärte das Berliner Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung einer Frau für rechtens, die zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.

Im Fall des 44-jährigen Kollegen wollte das Dortmunder Gericht erst am Nachmittag seine Entscheidung verkünden. Beobachter erwarten jedoch, dass auch in seinem Fall das Gericht zu seinen Gunsten entscheiden wird. So äußerte das Gericht in der mündlichen Verhandlung unter anderem Zweifel daran, dass das Unternehmen bei der Kündigung die lange Betriebszugehörigkeit des Mannes von 24 Jahren ausreichend gewürdigt hat.

Lassak zeigte sich erfreut. Damit habe er nach dem Berliner Urteil nicht gerechnet, sagte er. Er wollte sich noch nicht dazu äußern, ob er nun tatsächlich bei der Bäckereikette weiterarbeiten werde.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen