Überhangmandate
Laut Informationen des SPIEGEL plant die Fraktion der Linken im Kieler Landtag, vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. Der Vorwurf: Die Verteilung von Ausgleichsmandaten benachteilige Linke, SPD, Grüne und den Südschleswigschen Wählerverband.
Kiel - Sollte der Landeswahlausschuss das vorläufige amtliche Endergebnis der schleswig-holsteinischen Landtagswahl bestätigen, will die Fraktion der Linken vor dem Landesverfassungsgericht klagen. Der Grund: Die Verteilung von Ausgleichsmandaten für Überhangmandate benachteilige Linke, SPD, Grüne und den Südschleswigschen Wählerverband (SSW), weil drei Überhangmandate, für die es keinen Ausgleich gibt, CDU und FDP zur Regierungsmehrheit im Landtag verhelfen.
"Es kann doch nicht sein, dass Schwarz-Gelb real über 27.000 Stimmen weniger hat als die anderen im Landtag vertretenen Parteien und dennoch drei Abgeordnete mehr stellt", empörte sich Heinz-Werner Jezewski, innenpolitischer Sprecher der Linken.
Wolfgang Neškovi, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, schätzt die Erfolgschancen einer Wahlanfechtung der von Peter Harry Carstensen (CDU) und Wolfgang Kubicki (FDP) angestrebten Koalition hoch ein. Durch die Entscheidung der Landeswahlleiterin werde "in letztlich verfassungswidriger Weise der Wählerwille verkürzt".
Auch die Wissenschaft gibt Rückendeckung: "Nach der schleswig-holsteinischen Landesverfassung ist eine Deckelung der Ausgleichsmandate nicht zulässig", sagt der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok. Für den hannoverschen Staatsrechtslehrer Hans-Peter Schneider ist es "der Geist und Buchstaben des Gesetzes und der Verfassung", die Überhangmandate der CDU nicht vollständig auszugleichen.
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