Samstag, 3. Oktober 2009

Kinderschutzbund droht Liebig14-Bewohnerinnen

Im Rahmen seiner Diffamierungs- und Kriminalisierungskampagne droht der Kinderschutzbund den Bewohner_innen der Liebigstr. 14 (Berlin) nun mit rechtlichen Schritten, sollte ein am Haus angebrachtes Transparent nicht bis zum kommenden Montag entfernt werden. Die Bewohner_innen rufen indes für Freitag, den 9. Oktober zu einem bundesweiten "Liebig14-Kinderschutzbund-Aktionstag" auf.
Bereits im Rahmen der Räumungsprozesse gegen das selbstverwaltete Wohn- und Kulturprozesse wurden den Bewohner_innen etliche Straftaten unterstellt. Von Seiten der Eigentümer-Gesellschaft Lila GbR wurde ihnen u.a. etliche Sachbeschädigungen, Brandstiftung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung zur Last gelegt. Beweise für all die Behauptungen gab es keine. Das war ja auch nicht nötig, schließlich handelt es sich laut Lila GbR bei den Bewohner_innen um Autonome, die ja schließlich für solcherlei Handlungen bekannt seien.

Inzwischen kann sich die Lila GbR zurück lehnen. Ihren Part hat der Deutsche Kinderschutzbund übernommen. Seit der in dieser Angelegenheit öffentlichkeitsscheue Verband darauf aufmerksam gemacht wurde, dass ihr Unnaer Geschäftsführer aus reinem Profitinteresse eine ganze Hausgemeinschaft mitsamt dreier Kleinkinder räumen lassen will, stehen die Zeichen auf Sturm. Aber nicht, wie mensch glauben möchte, für den Lila-Gesellschafter Edwin Thöne; nein, für die sich wehrenden Hausbewohner_innen. Die hätten sich laut Kinderschutzbund nun wahlweise der Urkundenfälschung, der Erpressung oder der Verleumdung schuldig gemacht.

Letzteres veranlasste den Präsidenten des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, dazu, der Hausgemeinschaft mit rechtlichen Schritten zu drohen, wenn sie ein an der Liebig14 angebrachtes Banner mit der Aufschrift „Keine Räumung durch den Kinderschutzbund-Repräsentanten Edwin Thöne“ nicht bis zum kommenden Montag entfernen würden. Anlass für sein Schreiben war ein offener Brief, der in der vergangenen Woche an ihn gerichtet wurde. Weiter schreibt er, ihm fehle die rechtliche Handhabe, gegen den Unnaer Geschäftsführer des Kinderschutzbundes vorzugehen.

Dass es der Bundesverband des Kinderschutzbundes nicht vermag, Druck auf den Geschäftsführer eines Kreisverbandes auszuüben, ist schlicht unglaubwürdig. Es fehlt der Wille, sich gegen einen „Kollegen“ zu stellen, um die Hausgemeinschaft und deren Kinder vor der drohenden Räumung zu bewahren. Da hilft es auch nicht, sich hinter juristischen Argumenten zu verstecken. Die Angst, im Zusammenhang mit der polizeilichen Räumung in der Zeitung zu stehen, wiegt beim Kinderschutzbund offensichtlich schwerer als die Sorge um das Wohl der betroffenen Kinder.

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