Kommission leitet Kartellverfahren ein
Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen den US-Computerkonzern Apple eingeleitet. Die Konsumenten seien in ihrer Wahl, wo und welche Musik sie kaufen könnten, beeinträchtigt, erklärte sie. Ausserdem liessen sich die bei iTunes gekauften Songs nur auf den tragbaren iPod-Playern von Apple abspielen.
Ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes bestätigte entsprechende französische Zeitungsberichte.
«Territoriale Beschränkungen»
Die EU-Kommission wendet sich gegen die Einschränkung, dass iTunes-Nutzer nur Musik im jeweiligen iTunes-Laden des Landes ihres Wohnsitzes erstehen können. Die Preise sind nicht einheitlich.
iTunes überprüft den Wohnort eines Kunden unter anderem anhand von dessen Kreditkartendaten. Dadurch seien die Nutzer in ihrer Wahl des Ortes eingeschränkt, an dem sie ihre Musik kaufen wollten.
Freie Wahl des Players gefordert
Auch die enge Verbindung von Download-Angebot und Abspielgeräten hat die europäischen Verbraucherschützer auf den Plan gerufen. Sie fordern, der Konsument müsse freie Wahl haben, auf welchem Gerät er seine Lieder abspiele.
Die EU-Kommission habe Apple und weiteren betroffenen Musikverlagen zunächst die einzelnen Beschwerdepunkte in einer Mitteilung dargelegt. Die Unternehmen haben nun zwei Monate Zeit, ihr Vorgehen gegenüber der Brüsseler Behörde zu rechtfertigen.
Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen den US-Computerkonzern Apple eingeleitet. Die Konsumenten seien in ihrer Wahl, wo und welche Musik sie kaufen könnten, beeinträchtigt, erklärte sie. Ausserdem liessen sich die bei iTunes gekauften Songs nur auf den tragbaren iPod-Playern von Apple abspielen.
Ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes bestätigte entsprechende französische Zeitungsberichte.
«Territoriale Beschränkungen»
Die EU-Kommission wendet sich gegen die Einschränkung, dass iTunes-Nutzer nur Musik im jeweiligen iTunes-Laden des Landes ihres Wohnsitzes erstehen können. Die Preise sind nicht einheitlich.
iTunes überprüft den Wohnort eines Kunden unter anderem anhand von dessen Kreditkartendaten. Dadurch seien die Nutzer in ihrer Wahl des Ortes eingeschränkt, an dem sie ihre Musik kaufen wollten.
Freie Wahl des Players gefordert
Auch die enge Verbindung von Download-Angebot und Abspielgeräten hat die europäischen Verbraucherschützer auf den Plan gerufen. Sie fordern, der Konsument müsse freie Wahl haben, auf welchem Gerät er seine Lieder abspiele.
Die EU-Kommission habe Apple und weiteren betroffenen Musikverlagen zunächst die einzelnen Beschwerdepunkte in einer Mitteilung dargelegt. Die Unternehmen haben nun zwei Monate Zeit, ihr Vorgehen gegenüber der Brüsseler Behörde zu rechtfertigen.
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