Donnerstag, 26. April 2007

Dämpfer für Papst Benedikt und seine Crew

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Kündigung eines schwulen Mitarbeiters durch das Kolpingwerk für unwirksam erklärt.

Was war vorgefallen?

Ein 53 jährige Mitarbeiter des Kolpingwerkes hatte in einem einschlägig bekannten Gay-Portal (gayromeo) ein Profil angelegt. Seltsamer Weise schienen sich auch andere Mitarbeiter des katholischen Werkes dort "umzuschauen". Das Profil wurde erst von einem anderen Mitarbeiter und dann vom Vorstand in Augenschein genommen.

In der sofort einberufenen Krisensitzung mit dem betreffenden Mitarbeiter gestand dieser freimütig die unfassbare Wahrheit: Ja, er hat ein Profil auf einer schwulen Website.

FRISTLOSE KÜNDIGUNG

Die wollte der Sozialpädagoge aber nicht auf sich sitzen lassen und klagte. Was dann kam, könnte einer schlechten Sitcom entsprungen sein:

Der Anwalt des Kolpingwerks, Klaus Baumann, zufällig auch der Vorsitzende des Frankfurter Kolpinghauses, argumentierte, die Bewohner vor sexuellen Übergriffen schützen zu müssen. Außerdem sei der Mitarbeiter, der sich aufs Gröbste gegen die katholischen Sitten gewendet hätte dadurch erpressbar.

Hinter diesen Mauern regiert die Diskreminierung...
"In unseren Augen ist das würdelos", erklärt er vor Gericht. "Er hat sein Geschlechtsteil öffentlich als Schwanz bezeichnet und beschrieben, welche sexuellen Praktiken er bevorzugt." Das sage etwas über den Menschen aus.

Zum Glück sah der Richter dies ganz im Sinne unseres Milleniums: Für ihn hat ein Chatprofil keinen konkreten Bezug zu dem Arbeitsverhältnis, ein wichtiger Kündigungsgrund liege daher nicht vor. Sexuelle Orientierung und sexuellen Vorlieben seien die Privatangelegenheit des Arbeitnehmers. Es gelte der Grundsatz, dass "außerdienstliches Verhalten" kein Anlass für eine Kündigung sein könne.

Nicht, dass der Verein einsichtig wäre: Während der Verhandlung hat Baumann bereits erklärt, das Kolpingwerk habe keinen vergleichbaren Arbeitsplatz für den Sozialpädagogen. Jahrtausende der Verfolgung wollen schließlich verteidigt werden: Der Vorstand des Vereins prüft jetzt den Gang durch die Instanzen.

Die Chancen stehen hierbei leider nicht schlecht - In der Vergangenheit wurden bei vergleichbaren Vorfällen Urteile der Arbeitsgerichte vom Bundesverfassungsgericht einkassiert. Die "Rechte" der Kirche wurden dabei über die Selbstbestimmung des Einzelnen gestellt und Diskriminierung im Namen Gottes als Volkes Willen manifestiert.

Es bleibt die Frage
, wie lange der Staat Diskriminierung unter dem Deckmantel angeblicher christlicher Werte noch dulden möchte. Diese "Vereine" genießen weitgehende Steuervorteile und Vergünstigungen - auch Gemeinnützigkeit muss unter den seit dem Antidiskriminierungsgesetz geltenenden gesellschaftlichen Normen neu überdacht werden.

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