Nach 13 Jahren soll ein gebürtiger Liberianer Österreich verlassen.Identität: Peter D. bekam im Vorjahr in der neuen Botschaft seinen Pass. Mein Wunsch ist es, hier zu bleiben und ein guter Österreicher zu sein", sagt der 31-jährige Peter D. Eigentlich hätte bei dem gebürtigen Liberianer alles gepasst. Es gelang ihm schnell hier Fuß zu fassen, als er vor dreizehn Jahren aus seiner Heimat flüchtete. Das dortige Regime unter Diktator Taylor, der auch des Kannibalismus verdächtigt wird, hatte D.s Eltern ermorden lassen.Sein Onkel ließ den damals noch nicht 18-Jährigen mit Schleppern nach Österreich bringen. "Die Caritas hat mir damals viel geholfen", erinnert sich D. Er trug das Seinige dazu bei, integrierte sich rasch. 1999 heiratete er eine Österreicherin, 2000 kam eine Tochter zur Welt, zwei Jahre später ein Sohn. Peter D. hatte auch einen gut bezahlten Job in einem Stahlwerk gefunden, arbeitet sich bis zum Vorarbeiter empor. "Ich habe mehr als 2300 Euro netto verdient und konnte meine Familie gut versorgen", erzählt er. 1999, im Jahr seiner Hochzeit, reichte der Liberianer auch einen Antrag zur Erteilung der Aufenthaltsbewilligung ein.Alles paletti und kein Problem, könnte man meinen. – Weit gefehlt. Denn Peter D. hatte nie richtige Dokumente. "Die Geburtsurkunde, die mir mein Großvater nachschickte, war angeblich von einem Beamten ausgestellt worden, der nicht dazu befähigt war", schildert der 31-Jährige. Daraus sollten ihm die Behörden einen Strick drehen. Man erklärte Peter D. zu einem "Illegalen", der nicht willens gewesen sei, seine wahre Identität nachzuweisen. Ausweisung Außerdem hätte er den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung im Ausland stellen müssen. Mit diesen Begründungen wurde sein Antrag im Vorjahr – acht Jahre nach Einreichung – abgelehnt. Das Innenministerium hielt daran fest, ließ ein humanitäres Bleiberecht nicht zu. Man sprach seine Ausweisung aus. "Das hat mich seelisch zerstört", ringt der Liberianer im KURIER-Gespräch mit den Tränen. Sein Rechtsanwalt Reinhard Langner hat aber jetzt einen großen Erfolg erzielt. Er brachte die Angelegenheit vor den Verfassungsgerichtshof und der hat in einer druckfrischen Entscheidung sowohl Ausweisung als auch Nichterteilung von humanitärem Bleiberecht als verfassungswidrig aufgehoben. Man hätte die lange Aufenthaltsdauer und das Familienleben des Liberianers mehr würdigen müssen, begründeten dies die Höchstrichter. Jetzt sind wieder die Erstinstanzen am Zug. Übrigens: Seit im Vorjahr die liberianische Botschaft in Österreich aufsperrte, besitzt Peter D. endlich einen gültigen Pass. 20.01.2010 22:10 | Andrea Wasinger |
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Samstag, 23. Januar 2010
Familienvater droht Abschiebung. Das Höchstgericht fordert von Behörden Menschlichkeit:
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