Leopold Figl, Weihnachtsrede 1945
Es ist merkwürdig mit der Justiz in den westlichen Demokratien. Je mehr Jahre seit dem Fall der Berliner Mauer vergehen, desto empfindlicher reagiert sie auf öffentliche Urteile, die sich auf jene Personen beziehen, die in Menschenrechtsfälle verwickelt sind. Schon ertönt der Groll der Justiz wegen – übler Nachrede!
Doch, was ist „üble Nachrede"? Die Interpretation dieses Begriffes, die auch in den Mediengesetzen zu finden ist, scheint ziemlich elastisch zu sein. Es genügt ein Wort, das jemandem nicht passt, um wegen Verletzung der Ehre angeklagt zu werden. Ob die Wertschätzung (noch eine moralische dazu!) aufgrund von belegten Taten oder wegen enger Interpretation entstanden ist, scheint keine Rolle mehr zu spielen. Der Kontext ist irrelevant. Nur das Wort zählt. Hier ein Beispiel.
De mortui nihil nisi bene
Es geschah in Österreich. Am Silvestertag 2006 starb überraschend die ehemalige Innenministerin Liese Prokop. Die verstorbene Innenministerin war bei ihren Regierungskollegen offensichtlich beliebt. Die ehemalige Spitzensportlerin, die 1968 an den olympischen Spielen in Mexiko-City die Silber-Medaille im Fünfkampf erreichte, hat sich kurz danach in der Politik engagiert und zwar im rechten Flügel der konservativen Österreichischen Volkspartei. Als solche wurde sie im Kabinett des früheren Bundeskanzlers Wolfgang Schüssel in einer Koalition mit der rechtsextremen Freiheitlichen Partei Österreichs 2004 willkommen geheißen. Die frischgebackene Innenministerin machte sich sofort an die Arbeit. Sie reformierte die Polizei und zeigte sich den Asylbewerbern gegenüber unnachgiebig und hart. Sie ließ das Asyl- und Fremdenrechtsgesetz novellieren (d.h. verschärfen) nicht zuletzt deshalb, weil sie überzeugt war, dass 45% der Muslime in Österreich integrationsunwillig seien.
Der überraschende Tod der Ministerin wurde von allen Parteien beweint. Wilhelm Molterer, damals Generalsekretär der Volkspartei war „fassungslos". Alfred Gusenbauer, zu dieser Zeit Vorsitzender der Österreichischen Sozialdemokratischen Partei, der kurz danach Bundeskanzler wurde, sprach von einer „großen Frau" und „außerordentlichen Politikerin" während Alexander van der Bellen, der in diesem Jahr noch die Grüne Partei leitete, die Gesprächsbereitschaft der verstorbene Ministerin würdigte. Dann wurde die Ministerin feierlich beigesetzt – in Anwesenheit u. a. der höchsten moralischen Instanz des Staates – des Bundespräsidenten.
Während die Spitze öffentlich trauerte, wagte ein Mann von unten eine andere Meinung zu äußern. Es war der Obmann des Vereins Asyl-in-Not Michael Genner. Kaum 24 Stunden nach dem Tod der Ministerin Prokop veröffentlichte Genner ein Kommuniqué, das mit folgendem Satz anfing: „Die gute Meldung zum Jahresbeginn: Liese Prokop, Bundesministerin für Folter und Deportation ist tot. Mit ihrem Namen wird für immer die Erinnerung an das Leid verzweifelter, vergebens Schutzsuchenden verbunden sein." und mit folgendem Urteil endete: „Frau Prokop war eine Schreibtischtäterin, wie es viele gab in der grausamen Geschichte dieses Landes".
Diese Worte, obwohl nur im Kommuniqué eines Vereins niedergeschrieben, wirkten wie die Explosion einer Bombe. Alle österreichischen konservativen Zeitungen (andere gibt es sowieso nicht), angefangen von „Die Presse" bis zum U-Bahnblatt „Heute" prangerten die Pietätlosigkeit des Autoren an. De mortui nihil nisi bene (über die Verstorbenen darf man nur gut reden) erinnerten die Medien an die alte Sitte die antike Völker noch respektierten. Da Michael Genners Artikel dies missachtete, schaltete sich die Familie der verstorbenen Ministerin ein und erhob aus eigner Initiative (oder doch nicht?) die Klage wegen übler Nachrede.
„Ich berufe mich auf die Pressefreiheit"
Der erste Prozess fand am 25. Mai 2007 statt und dauerte nur eine halbe Stunde. Die Richterin Lucie Kaindl-König bemühte sich sehr sachlich die Tatsache festzustellen. Es war für sie irrelevant, dass sich Genner für seinen inkriminierten Satz am 8. Januar 2007 förmlich und schriftlich entschuldigt hat. Noch weniger wollte sie sich mit der Tragödie der Flüchtlinge und ihrer Familien, die aufgrund von verschärften Maßnahmen, die während der Amtszeit der Ministerin Prokop gegen sie angewendet und dabei Misshandlungen verübt worden waren, beschäftigen. „Dem Gericht ist klar, dass Flüchtlinge in Schubhaft traumatisiert werden" stellte, laut dem Kommuniqué von „Asyl in Not", die Richterin fest und wischte damit Genners Argumente über die psychischen und physischen Folterungen von Flüchtlingen vom Tisch. Sie wollte nur wissen, was Genner mit den Begriffen „Deportationen", „Schreibtischtäter" und dem Adjektiv „rassistisch" meinte. Dabei fragte sie (provokativ?): „Ist Prokop auch rassistisch eingestellt oder nur ihre Beamten?" Als ihr Genner mit der Antwort: „Die Beamten, die Druck machten" parierte, ging die Richterin zum Angriff über: „Wussten Sie, als Sie diesen Artikel schrieben, dass er solche Wellen schlagen würde? Wussten Sie, dass es unehrenhaft war, was Sie schrieben? War Ihnen bewusst, dass es ‚üble Nachrede' war?" Die Antwort Genners war eindeutig: „Ich berufe mich auf die Pressefreiheit".
Das war, allem Anschien nach, der Punkt. Darf man politisch verantwortliche Persönlichkeiten eines Staates für ihre Maßnahmen, die sie gegen eine bestimmte menschliche Gruppe anwenden und die mit krassen Menschenrechtsverletzungen verbunden sind, kritisieren, ohne dafür wegen „übler Nachrede" vor Gericht gezerrt zu werden? Offensichtlich nicht, weil es, wie man aus der Frage der Richterin Kaindl-König entnehmen kann, „solche Wellen" schlagen wird. Davor fürchten sich vor allem die noch übrig gebliebenen totalitären Staaten. Oder nicht nur sie?
„Üble Nachrede" ist eigentlich ein sehr dehnbarer Begriff. Jede direkte öffentlich gemachte Kritik kann als solche angenommen werden. Die Tatsachen oder Beweise für ein Urteil haben weniger Gewicht als Worte, die dabei verwendet wurden. Also, aufpassen und rechtzeitig (Selbst)Zensur üben und, wenn möglich, jede Art von direkter Polemik, ja sogar in der Form von offenen Briefen vermeiden! Inhalt oder Motive einer öffentlich gemachten Kritik an politischen Persönlichkeiten interessieren die Justiz nicht. Vergeblich hat Michael Genner bei seinem ersten Prozess betont, er habe sich bei der Familie der verstorbenen Ministerin Prokop entschuldigt und sogar die Bereitschaft erklärt, den inkriminierten Satz „weg zu lassen". Die Richterin hat aber darauf nur bemerkt, dass es „unterschiedliche Formulierungen" gebe. Vielleicht, weil Michael Genner, außer seiner Entschuldigung betont hat, dass er „vollinhaltlich" zu seinen Argumenten stehe.
Damit wurde, wie gesagt, die Verhandlung beendet und das Verfahren auf „unbestimmte Zeit" vertagt… bis zum 19. September 2007. Dann fiel das Urteil in Erster Instanz: schuldig wegen „übler Nachrede". Michael Genner hat, laut seiner Richterin, „Wertungsexzess" begangen und deshalb hat sie ihn zu einer teilbedingter Strafe von 1.200 Euro verurteilt. Michael Genner hat sich beschwert. Er betrachtete dies „nicht nur als Urteil gegen die Freiheit der Medien (…) sondern auch als Solidarisierung des Gerichts mit dem indirekt mitkritisierten Justizwesen". Nicht aber das oberste Gericht. Kurz vor Weihnachten 2009 bestätigte das Oberste Gericht das Urteil gegen Michael Genner in der ersten Instanz.
„Zu Recht verurteilt"?
Die Medien nahmen dieses Urteil zur Kenntnis. Die sonst angesehene österreichische Tageszeitung „Die Presse" kommentierte: „Asyl in Not Chef Michael Genner wurde zu Recht verurteilt nachdem er die verstorbene Innenministerin diffamiert hatte" Das war in der Ausgabe vom 20. Dezember 2009 zu lesen. Immerhin fand man im selben Text folgende Bemerkung: „Der Oberste Gericht setzt der Meinungsfreiheit auch im politischen Kontext Grenzen". Wie sollte man diese Bemerkung verstehen? Als Zustimmung oder doch als diskreten Hinweis auf eine besorgniserregende Tendenz des Systems?
Auf diese Frage ist nicht leicht zu antworten, weil die Öffentlichkeit schweigt. Auch Anhänger von Michael Genner haben sich nicht zu Wort gemeldet. Das verwundert allerdings, weil einige von ihnen anlässlich des 60. Geburtstags von Michael Genner am 27. Oktober 2008 ihn gelobt haben. So sagte der Vorstand von SOS-Mitmensch Burgenland, Rainer Klien: „Ein Wort zu deinem Prokop Nachruf: es muss möglich sein – unabhängig von der Pietät – diese Meinung zu vertreten. Ich warte auf den Tag, wo jene auf der Anklagebank sitzen, die für das Sterben an der EU-Außengrenze verantwortlich sind". Der Ehrenobmann von Asyl in Not und vormalige liberale Abgeordnete Volker Kier hob hervor, „Michael Genner setzt sich für die Menschenrechte ohne Rücksicht auf sein Risiko, bis zur Gefahr der eigenen Zerstörung ein". Alle diese Lobensworte waren damals vor etwa 150 Anwesenden bei der Feier von Genners runden Geburtstages ausgesprochen worden. Jetzt aber ist es um ihn noch immer still.
Auffallend ist vor allem, dass keine Oppositionsparteien vom linken oder ökologischen Spektrum sich zu Wort gemeldet haben, die letzteren vor allem obwohl Michael Genner am 12. August 2008 als Kandidat der Grünen für den Nationalrat angetreten ist. Die Grüne Abgeordnete Teresija Stojsitz lobte Genner mit den Worten: „Was mit Michael Genner gemacht wird ist Politjustiz. Wenn es kriminell ist zu sagen, dass Flüchtlinge Schutz brauchen und wir ihnen helfen, indem wir sie vor einer Abschiebung schützen, dann bin ich aber gerne kriminell." Diese Aussage war am 17. Mai 2006 in der Wochenzeitung „Falter" zu lesen. Und jetzt?
Das große Schweigen
Na ja! Es waren Feiertage und das Urteil des Obersten Gerichts gegen Genner ist kurz vor Weihnachten gefallen. An diesen Tagen wird man sich üblicherweise mit anderen Angelegenheiten als mit heiklen Fragen aus dem Justizbereich beschäftigen. Auf diese Weise konnte das Oberste Gericht sein Urteil verkünden, den Schuldspruch bestätigen und die relativ milde Strafe der Ersten Instanz billigen ohne irgendwelche unerwünschte Reaktionen herauszufordern. Die Medien dröhnten darüber. Zumindest eine kurze Zeit. Dann wurde es um Michael Genner still. Keine Organisation, keine Persönlichkeit, nicht einmal jene aus dem Kreis der Einwanderer wagte, das Urteil gegen Genner in Frage zu stellen. Man hätte dies von ihnen erwarten können, weil Michael Genner sich jahrelang mit allen Kräften für menschliche Behandlung von Asylsuchenden einsetzt. Sein verbaler Ausrutscher schien aber ein zu großes Hindernis dafür zu sein. Die Verletzung von Gefühlen der nächsten Angehörigen der Ministerin Prokop unmittelbar nach ihrem Tod wiegt in der Öffentlichkeit schwerer als die Abschiebung von Asylanten und behördliche Trennung von Familien, die während ihrer Amtszeit, mit ihrer Billigung und mit dem Wissen allerhöchster Kreise des Establishments geschah. Es scheint jedenfalls, als ob Genner, mit seiner „Freudennachricht" seinen Gegnern an der politischen Spitze ein willkommenes Argument für die Diskreditierung seines Vereins und seiner Persönlichkeit gegeben hätte.
In der Tat. Schon am 24. Mai 2008 nannte der Kolumnist Gerhard Freihofner in seinen „Fußnoten" der offiziellen „Wiener Zeitung" einen „kommunistischen Obmann". Freihofer warf Genner nicht nur seine frühere Angehörigkeit zum linksradikalen Verein „Spartakus" vor, sondern publizierte auf der Webseite der „Kommunistischen Initiative" (KI) unter Hammer und Sichel „Wir treten für den Sturz der Bestehenden Ordnung ein!" Der Kommentar ist so verfasst, als ob Genner diese Forderung persönlich gestellt hätte, obwohl sie von der Redaktion der „Kommunistischen Initiative" stammt! Die Mahnung ist aber klar: Hände weg von Michael Genner.
Meinen auch Migranten- und ähnliche Vereine, dass es besser ist, sich im Fall Genner in Schweigen zu hüllen? Das wäre nicht verwunderlich. Immerhin sind diese Vereine von Subventionen bestimmter, dem Establishment nahe liegenden Stiftungen abhängig. Übrigens dulden die Regierungskreise nicht nur ihre Forderungen gegen Rassen-, religiöse oder ethnische Diskriminierung, sondern auch ihr Verlangen nach Beteiligung in den politischen Institutionen. Sie haben dafür auch ein Zeichen von größter symbolischer Bedeutung gegeben. In Wien wurde ein Denkmal für den nigerianischen Asylsuchenden Marcus Omofuma, der 1999 bei seiner Abschiebung wegen polizeilicher Misshandlung starb, errichtet. Es ist ein sehr modernes Mahnmal, aber dennoch unpersönlich, abstrakt. Vielleicht um nicht mehr Erregung zu erzeugen als die Behörden es dulden können? Da die Behörde doch etwas für die Integration machen, welche Sinn hätte es, sich mit einem sozialkritischen Außenseiter, der für Menschenrechte kämpft, zu solidarisieren, wenn man unter demselben Vorwand mit den Behörden sehr wohl kollaborieren kann? Genner hat sich übrigens geirrt. Unter den Nachfolgern der Ministerin Prokop hat sich die Lage der Asylsuchenden nur verschlechtert. In Anbetracht dieser Tatsache war seine Äußerung doch nicht bloße „üble Nachrede"?
Man hätte dies bestimmt so betrachten können, hätte Michael Genner seine Argumente erfunden. Das war aber nicht der Fall. Jene Beispiele, die er erwähnt hat, reichen dafür, um seine Reaktion zu rechtfertigen. Die systematische Verletzung der Menschenrechte im Namen des Gesetzes ist im Anbetracht der menschlichen Moral eine weit größere Sünde als eine pietätlose Äußerung gegen eine gerade verstorbene Person, die für deren Durchführung verantwortlich war. Für das Leid nicht von einigen sondern von tausenden Menschen, die in Not in Österreich gestrandet sind zeigte nicht nur Genners Richterin, sondern auch das ganze Establishment kein Mitgefühl. Warum sollten sie? Sie führen nur die Beschlüsse der Dublin-Konferenz durch. Die Europäische Union selbst steht hinter solcher Politik. Dabei geht es nicht mehr um die Menschlichkeit, sondern wie Adolf Eichmann, das Vorbild des perfekten Beamten aus der NS-Zeit bei der Vernichtung der Juden sagte – um die Statistik. Wenn Juden vernichtet werden, wird das Herrenvolk mehr zu essen haben. Das war damals die Logik. Und heute? Wenn Asylsuchende und Migranten abgeschoben werden, um in ihren von Krieg und Krisen erschütterten Heimatländern zu Grunde zu gehen, dann wird sich in Österreich, in Europa und in allen reichen Staaten der Welt die Lage auf dem Arbeitsmarkt entspannen. Von Abschiebung bedrohte Migranten in eigenen Wohnungen zu verstecken wird ähnlich betrachtet wie vormals Juden vor Verfolgung zu schützen, nämlich als gesetzeswidrig. Dennoch hat Michael Genner es gewagt, seine Mitbürger 2006 in Innsbruck dazu aufzufordern.
Darf man ihm das vorwerfen? Vielleicht ebenso wie allen jenen, die sich nicht scheuten der NS-Herrschaft Widerstand zu leisten. Zivilcourage ist auch heute notwendig, weil der Holocaust sich leider nicht auf die Nazi-Zeit beschränkt hat. Er betrifft diesmal nicht nur eine bestimmte ethnische oder religiöse Gemeinschaft, sondern die Menschheit. Man übt ihn weiterhin aus, unter einer anderen, perfideren aber nicht weniger effizienten Form und zwar nicht nur in einem Land, sondern dank der Solidarität der Herrscher weltweit. Gibt es wirklich einen Unterschied zwischen Zwangsabschiebung und Deportation? Gibt es einen Unterschied zwischen Diskriminierung der Asylsuchenden durch Aberkennung ihrer Rechte und dem Antisemitismus von anno dazumal? Sogar Mischehen sind verfolgt, zwangsweise getrennt und Familien zerstört. Aber während die Herrscher ihre Solidarität durch rituelle Buße wegen des Holocaust bestätigen und sich damit von allen weiteren sozialen Sünden, die sie ständig begehen, die Hände in Unschuld waschen, bleibt der Zusammenhalt der Betroffenen aus. Deshalb müssen einige wenige Menschen, wie Michael Genner, in ihrem Kampf für die Humanisierung der Gesellschaft ohne Unterstützung bleiben. Wie lange?
Autor: Vladislav Marjanović
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