Freitag, 26. Februar 2010

Israels Zollhoheit eingeschränkt

Exportprodukte aus jüdischen Siedlungen im besetzten Westjordanland müssen als palästinensische Produkte deklariert werden, nicht als israelische, urteilt der EuGH. 

VON DANIELA WEINGÄRTNER   

Israel forciert den Siedlungsausbau auf palästinensichem Gebiet.

Produkte aus israelischen Siedlungen, die sich auf palästinensischem Gebiet befinden, benötigen auch künftig eine Ausfuhrbescheinigung der Palästinensischen Autonomiebehörde. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestern in einem Urteil bestätigt.

In dem vorliegenden Fall hatte der Hamburger Zoll sich geweigert, die Zollbefreiung für Sprudelzubereiter der Firma Soda-Club anzuerkennen, deren Produktionsstätten in einer jüdischen Siedlung in Ostjerusalem liegen. Weil Israel die Siedlung unter eigene Zollhoheit stellte, hatte die einführende deutsche Firma Brita für die Soda-Club-Produkte Zollfreiheit nach dem Abkommen mit Israel beantragt. Israelische Behörden bestätigten die israelische Zollzuständigkeit, machten aber auch auf Nachfrage keine Angaben über die genaue Herkunft.
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Brita hatte argumentiert, die beiliegende israelische Herkunftsbezeichnung reiche aus, da es ja faktisch keinen Unterschied mache, ob die Sodabereiter auf israelischem oder palästinensischem Gebiet produziert wurden. Für beide Hoheitsbereiche gebe es eine Steuerbefreiung.

Das sieht der Europäische Gerichtshof anders. "Dieses Erfordernis eines gültigen Ursprungsnachweises, der von der zuständigen Behörde stammt, kann nicht als bloße Formalität angesehen werden", heißt es in dem Urteil.

Damit stärkt das Gericht die Linie des Europaparlaments, das sich im vergangenen Dezember mit einem Kommissionsbericht aus Ostjerusalem befasst hatte, in dem die aggressive Siedlungspolitik der israelischen Behörden angeprangert wird. Dieser Bericht nennt als eine mögliche Protestmaßnahme der EU gegen den Siedlungsausbau, den von dort stammenden Waren keine Zollfreiheit mehr zu gewähren. Die Gerichtsentscheidung verschafft den Zollbehörden in dieser Frage Rechtssicherheit.

Auch davor hatte es ums Kleingedruckte in den Zollvereinbarungen zwischen der EU und Israel ständig Streit gegeben. So hatten im April 2006 die Außenminister der EU Israel aufgefordert, Zoll- und Steuereinnahmen in Höhe von 50 Millionen Euro an die Palästinensische Autonomiebehörde zu überweisen. Dabei handelte es sich um Ausfuhrzölle für Produkte aus den palästinensischen Gebieten, die die israelischen Zollbehörden einbehalten hatten.

ISAF-Aufträge für deutsche Firma: Grüne begrüßen Überprüfung

Die Grünen haben begrüßt, dass die NATO ihre Geschäftsbeziehungen zum deutschen Dienstleister für den Afghanistaneinsatz, Ecolog, überprüft. Der verteidigungspolitische Sprecher, Omid Nouripour, sagte auf NDR Info, es stelle sich allerdings die Frage, warum die Bundesregierung hier nicht selbst aktiv geworden sei. Schließlich habe es bereits zuvor diverse Hinweise auf Ungereimtheiten gegeben. So sei bis heute die Frage nicht beantwortet, warum es oft keine Ausschreibung bei der Vergabe von Aufträgen gegeben habe.
Dass die NATO jetzt ihre Geschäftsbeziehungen zu Ecolog überdenke, sei immerhin ein Anfang, sagte Nouripour weiter. "Das hätte man aber seit Jahren hinterfragen können, ob das die richtigen Geschäftspartner für die Bundesrepublik Deutschland im Ausland sind. Es ist bemerkenswert, dass viele kleine Funktionäre bis auf die Unterwäsche untersucht werden, bevor man mit ihnen arbeitet. Aber in so einem Fall ist das unterlassen worden, da hat man nur auf die Bilanzen des Unternehmens geschaut. Das ist verwunderlich."

Eigentlich ist die Firma Ecolog in Afghanistan damit beschäftigt, die Isaf-Truppen mit Diesel zu versorgen, Wäsche zu waschen und den Müll zu entsorgen. Aber das war womöglich nicht alles: Die Nato prüft laut NDR Info, ob die Firma Aufträge für illegale Geschäfte genutzt hat.

Es bestehe die "Gefahr, dass möglicherweise Drogen geschmuggelt worden sind oder dergleichen Dinge mehr", sagte der deutsche General Egon Ramms am Freitag. Er ist Chef des militärischen Oberkommandos der Nato im niederländischen Brunssum.

Unter Berufung auf Quellen in der Allianz berichtet der Sender, hinter der Ecolog AG stünden Mitglieder eines mazedonisch-albanischen Clans, die in organisierte Kriminalität verstrickt seien. Jahrelang habe die Nato entsprechende Informationen bei der Auftragsvergabe an das Unternehmen unbeachtet gelassen. Gegenwärtig prüft das Bündnis demnach zwei laufende Verträge, um festzustellen, "ob Ecolog für uns noch ein geeigneter Geschäftspartner ist". Das Düsseldorfer Unternehmen ist laut Ramms seit 2003 für die Nato in Afghanistan tätig.

Hintergrund der Nato-Prüfungen sind dem Bericht zufolge unter anderem Erkenntnisse der Kosovo-Sicherheitstruppe Kfor. Ecolog gehört demnach zum Firmengeflecht der einflussreichen Familie Destani aus dem Raum Tetovo im Norden Mazedoniens. Schon vor acht Jahren habe ein Geheimdienstbericht bei der Kfor von einem "Clan mit dem Schwerpunkt Organisierte Kriminalität" gesprochen. Nach einem aktuellen Bericht der Kfor kontrollieren Familienmitglieder "Verbrechen und Organisierte Kriminalität" im Grenzgebiet zwischen Kosovo und Mazedonien, wie der NDR weiter berichtete.

Ecolog weist die Vorwürfe zurück. Die Einschätzungen aus dem Kfor-Umfeld seien "unzutreffend", sagte Vorstand Thomas Wachowitz dem Sender. Einzig denkbarer Erklärungsansatz sei eine "Namensverwechslung", so Wachowitz weiter. Außerdem habe Ecolog nie irgendwie geartetes Material aus Afghanistan heraus transportiert.

Familienboss Lazim Destani, Vater des Ecolog-Gründers Nazif Destani, wurde laut "tagesschau.de" 1994 vom Landgericht München unter anderem wegen unerlaubten Erwerbs einer vollautomatischen Schusswaffe und Beihilfe zur unerlaubten Einreise in 30 Fällen zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Traunstein verurteilte im vergangenen Jahr einen inzwischen entlassenen Mitarbeiter von Ecolog zu neuneinhalb Jahren Haft. Er soll den Schmuggel von mehr als vier Kilo Heroin nach Deutschland in Auftrag gegeben haben. Die Revision ist beim BGH anhängig.

Die Grünen begrüßten, dass die Nato ihre Geschäftsbeziehungen zu dem Unternehmen überprüft. Es stelle sich allerdings die Frage, warum die Bundesregierung hier nicht selbst aktiv geworden sei, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Omid Nouripour. Schließlich habe es bereits zuvor diverse Hinweise auf Ungereimtheiten gegeben. So sei bis heute die Frage nicht beantwortet, warum es oft keine Ausschreibung bei der Vergabe von Aufträgen gegeben habe.

Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums sagte, das Thema sei dem Ministerium "präsent". Wo es nötig sei, "arbeiten wir mit den Ermittlungsbehörden zusammen". Zu Ermittlungsverfahren könnten aber nur Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte Auskunft geben.

Ausschluss: Eklat in Afghanistan-Debatte - Linke muss Saal verlassen

Die Linkspartei hat unmittelbar vor der Bundestagsdebatte über die Aufstockung der deutschen Truppen in Afghanistan für einen Eklat im Parlament gesorgt. Bundestagspräsident Norbert Lammert verwies Abgeordnete der Fraktion des Saals, weil sie im Plenum mit Plakaten gegen den Einsatz protestierten.

Auf den Schildern waren die Namen der Opfer des Luftangriffs von Kundus zu lesen, den die Bundeswehr angeordnet hatte. Gegen die Stimmen der Linkspartei beschloss das Parlament dann mit großer Mehrheit die Erhöhung der Mandatsgrenze um 850 auf 5350 Soldaten. Die zusätzlichen Truppen sollen afghanische Soldaten ausbilden.

„Deutschland ist an einem Krieg gegen die einfache Bevölkerung in Afghanistan beteiligt“, kritisierte die Linkspolitikerin Christine Buchholz in der Debatte. Unmittelbar nach ihrem Beitrag erhoben sich zahlreiche Linkspolitiker und hielten Spruchbänder mit Namen, Alter und Beruf der Toten von Kundus in die Höhe. Wegen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung schloss Lammert die Abgeordntene daraufhin von der Sitzung aus. Die Linksfraktion verließ nach mehrfacher Mahnung geschlossen das Plenum. Zur Abstimmung wurden die Abgeordneten der Linken - entgegen den üblichen Gepflogenheiten – auf Beschluss der übrigen Fraktionen jedoch wieder zugelassen.

Lammert nannte sein hartes Vorgehen alternativlos und begründete es mit ähnlichen Aktionen der Linkspartei in der Vergangenheit. Die Linke verstoße damit gegen eine Vereinbarung aller Fraktionen, wonach Demonstrationen im Plenarsaal mit der Ordnung des Hauses unvereinbar seien. „Im Deutschen Bundestag hat es in allen Legislaturperioden immer einen Konsens darüber gegeben, dass die Regeln dieses Hauses ausnahmslos für alle gelten“, sagte Lammert unter lautem Applaus der verbliebenen Parlamentarier. Mit Verweis auf die deutsche Vergangenheit mahnte er, gerade im Bewusstsein der historischen Erfahrungen sei die strikte Einhaltung dieser Regeln unverzichtbar.

Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele stellte sich dagegen hinter die Linkspolitiker. Sie des Saals zu verweisen, weil sie an die Opfer des Bombardements in Kundus erinnerten, sei das völlig fasche Signal nach Afghanistan, kritisierte er. Die FDP-Politikern Elke Hoff dagegen nannte es unerträglich, wenn die Linkspolitikerin Buchholz die deutschen Soldaten darstelle, als würden sie „einfach so Zivilisten umbringen“. Der Unionspolitiker Jürgen Hardt warf der Linken vor, die zivilen Opfer, die alle beklagten, für die innenpolitische Debatte zu instrumentalisieren.

Trotz Gegenstimmen von Linkspartei und Grünen-Politikern beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit die Aufstockung der deutschen Truppen in Afghanistan. 429 Abgeordnete stimmten für die Erhöhung der Mandatsobergrenze um 850 auf 5350 Soldaten. 111 Parlamentarier votierten dagegen. Dies waren 16 Ja-Stimmen weniger als bei der letzten Mandatsverlängerung im Dezember.

Mit dem neuen Mandat will die Bundesregierung die Weichen für einen Abzug aus Afghanistan ab 2011 stellen. Die neue Strategie legt den Schwerpunkt auf die Ausbildung der afghanischen Armee und Polizei sowie auf die zivile Hilfe. Bei der Bundeswehr soll die Zahl der Ausbilder für die afghanischen Sicherheitskräfte von 280 auf 1400 steigen. Die zivile Wiederaufbauhilfe wird auf 430 Millionen Euro verdoppelt.

Bei Taliban-Anschlägen im Zentrum der afghanischen Hauptstadt Kabul starben mindestens 16 Menschen, 38 weitere wurden verletzt. Nach Angaben des afghanischen Innenministeriums sind acht Inder und ein Italiener unter den Toten. Auch ein Franzose kam um. Nach Angaben der Taliban waren fünf Selbstmordattentäter für die Aktionen im größten Einkaufszentrum und vor einem Hotel eingesetzt.

Donnerstag, 25. Februar 2010

Soda-Club-Urteil stellt Israel bloß

Streit um Siedlungsgebiete

Jüdische Siedlung Maale Adumim: Nach EU-Zollrecht weder Israel noch Palästina

Jüdische Siedlung Maale Adumim: Nach EU-Zollrecht weder Israel noch Palästina
Es ist ein simpler Gebührenstreit, aber das Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte Folgen haben: Weil die Sprudelgeräte der Firma Soda-Club aus den von Israel besetzten Gebieten stammen, müssen sie beim EU-Import verzollt werden - ein herber Rückschlag für die Siedlungspolitik Jerusalems.
Hamburg - Die Israelis sind stolz auf ihren Wassersprudler. Das Unternehmen Soda-Club verkauft das Gerät seit fast 20 Jahren. Kunden in aller Welt sind dankbar, keine Kisten mehr schleppen zu müssen. Stattdessen können sie per Knopfdruck ihr Leitungswasser mit Kohlensäure aufpeppen. Soda-Club-Gründer Peter Wiseburgh hat die Devise, dass Export für die Firma keine Kür, sondern eine Pflicht ist. Von Anfang an setzte das Unternehmen auf die Ausfuhr seiner Produkte.
 
Doch nun hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Wassersprudler beschäftigt. In der Sache geht es um Zölle, doch der Fall hat eine brisante politische Dimension. Denn es geht um die Frage, ob israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten als Teil des israelischen Staatsterritorium anerkannt werden.
Der Streitfall liegt einige Jahre zurück. Der deutsche Wasserfilterhersteller Brita hatte 2002 Sprudler von Soda-Club nach Deutschland eingeführt. Am Zoll wurden dafür 19.155 Euro und 46 Cent fällig.
Als Israel gilt nur, was in den Grenzen von 1967 liegt
Das Geld forderte das Unternehmen vom Hamburger Zoll zurück, denn für Produkte aus Israel gelten bevorzugte Handelsbedingungen mit der EU, der Import israelischer Waren ist zollfrei. Brita klagte also vor dem Finanzgericht Hamburg. Da es sich um Europarecht handelt wurde man an den EuGH verwiesen.
Auf den ersten Blick sah der Fall einfach aus: Das Unternehmen konnte nachweisen, dass die Ware aus Israel kam, denn israelischen Behörden hatten den Wassersprudler mit "Made in Israel" gekennzeichnet. Seit 2001 gibt es jedoch die Verpflichtung, dass der genaue geografische Ursprungsort auf dem Produkt angegeben werden muss. Und so pochte das Hauptzollamt Hamburg-Hafen darauf, bei den israelischen Behörden zu klären, wo die Ware genau herkam.
Das Ergebnis: Soda-Club produziert nicht in Kern-Israel, sondern in der israelischen Siedlung Maale Adumim im Westjordanland. Für die EU-Kommission gilt als Staat Israel aber nur das, was in den Grenzen von 1967 liegt. Nicht dazu zählen die von Israel seitdem besetzten Gebiete wie das Westjordanland, der Gaza-Streifen, die Golanhöhen und Ostjerusalem. Also auch nicht die Siedlung, in der Soda-Club produziert.
Neben israelischen Produkten dürfen auch palästinensische Waren aus dem Westjordanland, Gaza und Ost-Jerusalem zollfrei oder zu ermäßigten Einfuhrzöllen in die EU eingeführt werden. Für Produkte aus den jüdischen Siedlungen gibt es dagegen keine Abkommen mit der EU.
"Eine ganz neue Situation"
An diesem Donnerstag hat der EuGH nun klargestellt, dass für Produkte, die aus jüdischen Siedlungen in besetzten Gebieten wie dem Westjordanland stammen, weder israelische noch palästinensische Präferenzzölle gelten. Der Generalanwalt beim EuGH hatte sich bereits zuvor zuungunsten des Unternehmens Brita ausgesprochen.
Mit dem Urteil straft die EU nun erstmals die israelische Siedlungspolitik ab. Zwar fordert Brüssel schon länger einen endgültigen Baustopp für die jüdischen Siedlungen im Westjordanland und Ost-Jerusalem, bisher ist es jedoch bei Worten geblieben.
Indirekt deuten die Richter mit dem Urteil zudem an, dass die israelischen Siedlungen im palästinensischen Westjordanland illegal sind. Eine Aussage von höchster politischer Brisanz, denn die Siedlungsfrage ist einer der zentralen Streitpunkte im Nahost-Konflikt. "Es ist eine ganz neue Situation, dass die EU im klassischen Wirtschaftsrecht mit hochpolitischen Fragen konfrontiert wird", sagt Frank Schorkopf vom Institut für Völkerrecht und Europarecht an der Universität Göttingen.
Eine besondere Bedeutung bekommt das Urteil zudem, weil die EU in dem Prozess zum ersten Mal als Völkerrechtssubjekt auftritt. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verpflichtet sich die EU dazu, das Völkerrecht nicht nur strikt einzuhalten, sondern auch weiter zu entwickeln und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen zu wahren. "Die EU hat hier eine Mission", sagt Schorkopf. "Sie setzt sich geschlossen für den Weltfrieden ein." Das könne nun auf die Völkerrechtspraxis anderer Staaten enormen Einfluss haben, so der Wissenschaftler. "Alle anderen werden auf das Urteil schauen und sich daran orientieren."
Demütigende Sicherheitkontrollen und Hungerlöhne
Waren aus den besetzten Gebieten sorgen schon seit einiger Zeit für heftige Diskussionen. Eine Augenzeugin berichtete etwa kürzlich in der "Süddeutschen Zeitung" von palästinensischen Arbeitern, die zu Hungerlöhnen in israelischen Unternehmen in den Siedlungen beschäftigt würden, demütigende Sicherheitskontrollen über sich ergehen lassen müssten und schnell gefeuert werden könnten.
Die britische Regierung hat sogar jüngst die Supermärkte des Landes aufgefordert, Lebensmittel, die aus jüdischen Siedlungen stammen, zu kennzeichnen. 27 Firmen produzieren derzeit in den Siedlungen Exportgüter, neben Lebensmitteln auch Kosmetik, Arzneimittel, Plastik-, Metallprodukte und Textilien. Die EU ist hinter den USA der zweitgrößte Absatzmarkt Israels. Schätzungsweise ein Drittel der Waren wird ganz oder teilweise in den besetzten Gebieten hergestellt. Auch in Deutschland kritisieren Menschenrechtsverbände seit längerem, dass diese Waren häufig das Siegel "Made in Israel" tragen.
Was das Urteil für deutsche Soda-Club-Kunden bedeutet war am Donnerstag noch nicht absehbar. Fest steht jedoch, dass das nun gesprochene Urteil Präzedenzwirkung für andere israelische Produkte aus den Siedlungsgebieten haben dürfte, die bisher größtenteils zollfrei nach Europa exportiert wurden. Darunter fallen etwa Weine der besetzten Golanhöhen oder Kosmetika vom Toten Meer.
Für die israelische Wirtschaft ein Rückschlag
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für Menschenrechtler ein Stück weit Gerechtigkeit.

Landesbanken zahlen trotz Verlusten wieder Boni

Zentrale der HSH Nordbank: Ein halbes Monatsgehalt als Bonus
Zentrale der HSH Nordbank: Ein halbes Monatsgehalt als Bonus
Viele Landesbanken stecken in der Krise. Trotzdem wollen einige Institute ihren Mitarbeitern für das vergangene Jahr wieder Boni zahlen. Darunter sind auch die besonders gebeutelten Häuser HSH Nordbank und WestLB.
Hamburg - Den Problemen zum Trotz: Viele Mitarbeiter von Landesbanken können für 2009 offenbar wieder auf einen kleinen Bonus hoffen. Nachdem vor allem die staatlich gestützten Häuser im Vorjahr alle Sonderzahlungen gestrichen hatten, wollen einige für das abgelaufene Jahr wieder Gelder ausschütten.

Nach Informationen der "Financial Times Deutschland" zahlt etwa die angeschlagene HSH Nordbank mindestens allen rund 4300 Mitarbeitern unterhalb der Bereichsleiterebene für 2009 eine Extravergütung. Dabei geht es dem Vernehmen nach jeweils grob geschätzt um ein halbes Monatsgehalt. Hinzu kommen Zahlungen für ausgewählte Mitarbeiter, die durch den Umbau der HSH stark belastet sind. Dazu können auch Bereichsleiter gehören. Darüber hinaus habe WestLB-Chef Dietrich Voigtländer für 2009 ebenfalls "leistungsorientierte Vergütungen auch im außertariflichen Bereich" angekündigt. Wie die HSH hat auch die WestLB im vergangenen Jahr Verluste gemacht.

Bilfinger fühlt sich bei U-Bahn-Pfusch unschuldig

Von Carsten Dierig und Nikolaus Doll
 
Fehlende Stahlträger in U-Bahn-Tunnels, Ärger um eine ICE-Strecke, Der Baukonzern Bilfinger Berger rutscht immer tiefer die Krise. Auch an der Börse wird das Unternehmen bitter abgestraft. Der Chef des Baukonzerns hält sich dennoch für nicht den Skandal verantwortlich.
U-Bahn-Baustelle am Kölner Heumarkt. Weil leitende Bauarbeiter angeblich Stahlteile an Schrotthändler verkauft haben, gilt der Schacht als unsicher.
Herbert Bodner reichte bislang ein einziger Satz, um seinen Konzern zu beschreiben: „Wir sind ein Unternehmen, das bei seinen Kunden für höchste Qualität bekannt ist“, sagt der Vorstandsvorsitzende von Deutschlands zweitgrößtem Baukonzern Bilfinger Berger. Doch das war ein Mal, denn, seit Tagen reißen die Nachrichten über Unregelmäßigkeiten auf Baustellen der Mannheimer Firma nicht ab. Von gefälschten Bauprotokollen ist die Rede. Und von krummen Geschäften mit Stützeisen. Wie ein Kartenhaus stürzt Bodners heile Welt in sich zusammen. Nun suchen weitere Auftraggeber des Konzerns auf Baustellen und an fertigen Gebäuden nach Mängeln. „Die Sache ist sehr ärgerlich“, kommentiert ein Konzernsprecher.
Mit „ärgerlich“ meint er unter anderem die jüngsten Ereignisse in Köln und Düsseldorf. Dort wird Bilfinger Berger Pfusch beim Bau von U-Bahnstrecken vorgeworfen. In Düsseldorf geht es um die so genannte „Werhrhahn-Linie“, in Köln ist die „Nord-Süd-Stadtbahn“ betroffen. In beiden Städten gibt es Anzeichen, dass Bauprotokolle gefälscht oder zumindest nicht ordnungsgemäß erstellt wurden. In Köln sollen darüber hinaus an der Haltestelle Heumarkt mehr als 80 Prozent der vorgeschriebenen Stahlbügel zur Sicherung sogenannter Schlitzwandlamellen nicht eingebaut worden sein. Die dortige Staatsanwaltschaft ermittelt bereits gegen leitende Bauarbeiter, die einen Teil dieser Bügel an Schrotthändler verkauft haben sollen. Ermittler in Bayern beschäftigen sich zudem mit möglichen Unregelmäßigkeiten beim Bau der ICE-Strecke Nürnberg-Ingolstadt. Dort geht es offenbar um die Sicherheit von sogenannten Erdankern bei Pfählen am Rand der Trasse.



In den kommenden Wochen und Monaten könnte die ganze Angelegenheit noch ärgerlicher werden. Zumindest hat die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige technische Aufsichtsbehörde für den Bau von Straßen- und U-Bahnen in Nordrhein-Westfalen offiziell die Oberbürgermeister von zehn großen Städten an Rhein und Ruhr angeschrieben. Die Briefe gingen nach Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Herne, Essen und Mühlheim/Ruhr. Die Oberbürgermeister sollen nun auflisten, welche Firmen beim Bau von Straßen- und U-Bahnen beteiligt waren – und zwar in den vergangenen 40 Jahren. „Sämtliche Protokolle sollen auf ihre Plausibilität hin untersucht werden“, sagt ein Sprecher der Behörde. Damit solle sichergestellt werden, dass noch einmal alles getan wurde, um Mängel auszuschließen. Gelsenkirchen,

Nicht nur in NRW sind die Behörden hellhörig geworden. Zwar hat bislang keine weitere Bauaufsicht – etwa aus anderen Bundesländern – Sonderprüfungen angekündigt. „Wir verfolgen die Vorgänge allerdings sehr genau“, sagt ein Sprecher der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Der Finanz- und Bauminister des Landes, Carsten Kühl, hat derzeit den Vorsitz der Bauministerkonferenz inne. Möglicherweise werde der Fall Bilfinger Berger sogar Thema auf der Tagung der Minister im Herbst.


Für das Unternehmen ist die Entwicklung dramatisch. Das zeigt sich zum Beispiel an der Börse. Binnen weniger Tage hat die im M-Dax notierte Aktie kräftig an Wert verloren. Teilweise gab es Kursabschläge von bis zu zehn Prozent. Damit wurden in kurzer Zeit mehrere Hundert Millionen Euro an Firmenwert vernichtet. Hinzu kommt ein erheblicher Imageschaden. „Der negative Nachrichtenfluss wird sehr großen Einfluss auf das Ansehen von Bilfinger haben, und das könnte die Position des Unternehmens bei künftigen Ausschreibungen belasten“, sagt zum Beispiel der Equinet-Analyst Ingbert Faust. Er rechnet weiter damit, dass „die Unsicherheit bezüglich der Infrastrukturprojekte noch einige Zeit andauern wird“. Das befürchtet auch Konzernchef Bodner. Natürlich bestehe die Gefahr, dass das Image von Bilfinger Berger für solche Bauwerke nun angekratzt ist, räumt der 62-Jährige ein. Um zu retten, was noch zu retten ist, will sein Unternehmen intensiv mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten und die Verdachtsfälle umfassend und vorbehaltlos aufklären. „Da wird nichts beiseite geschoben“, versichert Bodner, nachdem sein Krisenmanagement zuletzt stark in die Kritik geraten ist.


Und doch bleibt der Eindruck, dass bei Bilfinger Berger die Dimension der jüngsten Ereignisse noch nicht vollständig wahrgenommen wird. In der Konzernpressestelle etwa ist von „überschaubaren Problemen“ die Rede. Und Bodner meint sogar, dass sich das Unternehmen nicht hinterfragen müsse., begründet der Manager. „Weil wir uns nichts vorzuwerfen haben“

Wichtige Teile nicht verbaut

Damit aber stellt sich die Frage, wie es passieren kann, dass bei einem Weltkonzern, der unter Aufsicht der Behörden ein Großprojekt vorantreibt, sondern für sich abzweigen und verhökern können. „Ich kann das nicht nachvollziehen“, kritisiert Manfred Tiedemann, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Prüfingenieure. Denn eigentlich muss jeder Arbeitsschritt genau festgehalten und protokolliert werden. Doch offenbar hat gerade in Köln das System der Mehrfach-Protokolle versagt. Und eine weitere Gruppe von Verantwortlichen hat ganz offensichtlich nicht richtig hin- oder gleich ganz weggesehen „Da ist ohne Frage etwas gründlich schiefgelaufen“, sagt Heiko Stiepelmann, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB). Er sieht die Schwachstelle bei der Bauaufsicht.


Im Fall Köln liegt die bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) und damit beim Bauherrn. Denn offenbar hat die Bezirksregierung die Aufgabe an die Kommune weitergereicht und die wiederum an die KVB. „Unabhängig vom aktuellen Fall muss es so sein, dass eine dritte unabhängige Instanz die Bauaufsicht übernimmt“, fordert Stiepelmann. In etlichen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern oder Rheinland-Pfalz ist das bereits so. NRW zieht nun umgehend nach. Künftig dürfte die Bauaufsicht nur noch von unabhängigen Ingenieuren übernommen werden. Das zumindest hat das zuständige Landesministerium für Bauen und Verkehr gestern angekündigt.


Dass sich darüber hinaus an dem derzeitigen System der technischen Bauaufsicht grundlegend etwas ändern wird, ist indessen wenig wahrscheinlich. auch im Fall der Bundesregierung sieht man nach den Vorfällen in Köln und Düsseldorf keinen Grund aktiv zu werden. Die derzeit üblichen Regelungen der technischen Bauaufsicht, auch in Nordrhein-Westfalen sei „bereits seit Jahrzehnten bundesweit in Kraft und hat sich gut bewährt“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesbauministeriums gegenüber der WELT. „Es liegt in der Verantwortung der Länder, dafür zu sorgen, dass die technische Aufsicht einwandfrei erfolgt. Sie enthebt also nicht von der Verantwortung. Insofern sieht der Bund keinen Änderungsbedarf.“

Bilfinger Berger hilft derweil auch die Gelassenheit der Politik nicht weiter. Denn immer wieder steht der Firmenname nun im Zusammenhang mit Pfuschverdächtigungen und kriminellen Machenschaften einzelner Mitarbeiter. Branchenexperten sagen dem Unternehmen nun sogar eine der größten Krisen in seiner mittlerweile 130-jährigen Geschichte voraus. Bodner dagegen hofft auf eine baldige Rückkehr zur heilen Welt. Hilfreich dürfte dabei das Fehlen von Konkurrenz sein. „Projekte wie in Köln oder Düsseldorf kann nicht jedes beliebige Bauunternehmen übernehmen. Da sind Spezialkenntnisse gefragt. Und über die verfügt nur eine relativ kleine Zahl von Unternehmen. Und das wissen die Auftraggeber“, heißt es in der Baubranche. Aktuell ist der Schaden für den Bauriesen enorm.

Algerien: Polizeichef wurde bei Attentat getötet

Ali Tounsi: Der algerische Polizeichef wurde in seinem Büro erschossen
Der Chef der algerischen Polizei ist erschossen worden. Der Anschlag wurde im Hauptquartier der Sicherheitsbehörde in Algier verübt. Der Täter soll ein Mitarbeiter sein.
Algier - Der Chef der algerischen Sicherheitsbehörde, Ali Tounsi, wurde am Donnerstag während eines Treffens in seinem Büro in der Polizeizentrale in Algier erschossen. Dies teilte das Innenministerium mit. Weitere Details wurden aber nicht genannt.

Algerischen Medien zufolge wurde Tounsi noch ins Krankenhaus gebracht, erlag dort aber seinen Verletzungen. In der Hauptstadt waren nach dem Attentat zahlreiche Polizisten und Soldaten im Einsatz.

Mittwoch, 24. Februar 2010

Hinrichtungen in Saudi-Arabien

Guillotine  (Foto:dpa/maxxpap)

Saudi-Arabien ist eines der Länder, das für Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, Ehebruch, oder Hexerei immer noch die Todesstrafe vorsieht. Wer eines dieser Verbrechen begeht, wird öffentlich geköpft.

Aus einem Lautsprecher kommt eine verzerrte Stimme, die die Verbrechen des Enthaupteten schildert: Vergewaltigung, Drogenhandel und Drogenbesitz. Scharfrichter Abdallah Al-Bishi wischt das Blut von seinem Schwert mit einem Tuch ab und steckt es wieder in die Scheide: "Wenn ich Mitleid für die Person empfinden würde, die ich hinrichte, würde sie leiden. Wenn das Herz mitleidig ist, dann versagt einem die Hand", hat er dem Fernsehsender Lebanese Broadcasting Corporation erzählt.

Abdallah Al-Bishi ist einer von insgesamt sechs Scharfrichtern in Saudi-Arabien. 102 Menschen haben er und seine Kollegen im Jahr 2008 hingerichtet, enthauptet. Die Todesstrafe stellt zwar nicht direkt einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar, allerdings fordern die Vereinten Nationen ihre Mitgliedsstaaten mit Konventionen und Zusatzprotokollen zur Abschaffung der Todesstrafe auf. Ende 2007 hat die UNO-Generalversammlung eine Resolution für den weltweiten Stopp von Hinrichtungen angenommen.

In Saudi-Arabien ist die islamische Rechtsordnung Scharia das Gesetz. Danach kann ein Mensch für viele verschiedenen Verbrechen zum Tode verurteilt werden. So wie vor wenigen Monaten, als der libanesischer Schiit Ali Hussain Sibat bei der Pilgerfahrt nach Medina von der Religionspolizei überrascht und in seinem Hotel festgenommen wurde, erzählt Christoph Wilcke von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Man warf ihm vor in einer libanesischen TV-Sendung Leuten das Schicksal vorausgesagt zu haben und diese würde Hexerei bedeuten. "Wenig später wurde ihm der Prozess gemacht und er wurde als Hexer zum Tode verurteilt", sagt Wilcke.

Viele kommen aus dem Ausland

König  Abdallah von Saudi-Arabien (Foto: dpa)
Ein Großteil der zum Tode Verurteilen kommt wie Sibat aus dem Ausland. Nach Angaben von Amnesty International sind 104 der insgesamt 140 Angeklagten im Todestrakt ausländischer Herkunft. Zum Glück kann Ali Hussain Sibat arabisch. Den Menschen aus weiter entfernten Ländern, die oft kein arabisch sprechen, stehen oft weder Dolmetscher noch Rechtsbeistand zur Verfügung. Vor Gericht können sie sich deswegen kaum verteidigen. Entsprechend schnell werden sie zum Tode verurteilt.

Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International setzen sich für diese Menschen ein. Theoretisch könnte der saudi-arabische König die Verurteilten begnadigen, aber auch ihm sind die Hände gebunden, erklärt Christoph Wilcke von Human Rights Watch: "Saudi-Arabiens König ist natürlich durch die gängige Interpretation des islamischen Rechts, der Scharia, gebunden", sagt er, "und kann an diesem Recht nichts Grundsätzliches rücken oder verändern." Allerdings könne er, was die Todesstrafe für Drogenmissbrauch angeht, durchaus Zeichen setzten und für Reformen sorgen.

Teil der Tradition

Die Todesstrafe ist tief in der Tradition des Landes verankert. Zweifel, ob sie falsch sein könnte, gibt es in der Bevölkerung kaum. Für die westliche Welt ist sie aber eine veraltete und grausame Tradition. Regina Spöttl, von Amnesty International beklagt die die Zunahme an Hinrichtungen im vergangenen Jahr. Oft wurden sie zusätzlich auch noch gekreuzigt, sagt sie: " Also die toten Körper sind sozusagen zur Schau gestellt worden und werden noch eine Stunden liegenlassen, damit alle Leute vorbeilaufen konnten und sich das ansehen. Das ist eine unglaubliche Barbarei, die eigentlich im 21. Jahrhundert wirklich nichts mehr zu suchen hat.“

Das ist Scharfrichter Abdallah Al-Bishi egal. Für ihn ist sein Job wie jeder andere. Er findet die Todesstrafe berechtigt und selbst seinen Freunden bleibt der Tod nicht erspart: "Ich habe viele Leute enthauptet, die auch meine Freunde waren, aber wer ein Verbrechen begeht, hat es verdient."

Ein neuer Tag und ein neuer Auftrag für den Scharfrichter. Am Freitag nach dem Gebet bringt er sein nächstes Opfer an einen öffentlichen "Chop Chop Square“ in der Hauptstadt Riad. Dort muss der Verurteilte gefesselt niederknien, die Augen werden ihm verbunden. Ruhig wartet er auf den Tod. Abdallah Al-Bishi zieht sein Schwert aus der Scheide, hebt die geschwungene Klinge über den Kopf, und schlägt ihn ab.

Was verdiente Westerwelle mit Vorträgen?

SPD und Linke: FDP-Chef soll Einnahmen offenlegen

FDP-Chef Guido Westerwelle soll publik machen, was er in der vergangenen Wahlperiode mit bezahlten Vorträgen verdient hat. Das fordert die Opposition. Die Öffentlichkeit müsse erfahren, ob er Geld von Banken, Finanzgruppen oder Hotelketten bekam.

Die SPD hat den FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle aufgefordert, seine Einnahmen aus Vortragstätigkeiten publik zu machen. Es gebe ein öffentliches Interesse daran, wie der jetzige Vizekanzler vor Übernahme seines Regierungsamtes mit Auftritten vor Banken, Finanzgruppen oder Hotelketten "angefüttert" worden sei, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Mittwoch vor Journalisten in Berlin. Rechtlich sei der Außenminister zwar nicht zu dieser Klarheit verpflichtet. Er müsse sich aber dazu politisch erklären, verlangte Oppermann.


Die FDP und ihr Vorsitzender Westerwelle hatten sich zuletzt gegen den Vorwurf der Klientelpolitik zur Wehr setzen müssen, weil auf ihr Drängen hin die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen gesenkt wurde. Auch hatte die Opposition Westerwelles zögerliche Haltung beim Ankauf der Daten-CD mit deutschen Steuersündern in der Schweiz angeprangert.

Auftritt bei LGT-Tochter in der Kritik

Linken-Vize Klaus Ernst forderte wegen der Käuflichkeitsvorwürfe scharfe Konsequenzen: Bundeskanzlerin Angela Merkel müsse eine Regierungserklärung abgeben und außerdem ihren Vizekanzler ablösen. Ernst kritisierte vor allem, dass Westerwelle gegen viel Geld bei einer Tochter der LGT-Bank aufgetreten sei - die zum Liechtensteiner Fürstenhaus gehörenden LGT-Bankengruppe stand im Zentrum der sogenannten Liechtenstein-Affäre im Jahr 2008. Der Bundesnachrichtendienst BND hatte damals Daten von Kunden gekauft. Gestützt auf diese Daten wurde im Februar 2008 in Deutschland eine bundesweite Razzia gegen mutmaßliche Steuersünder ausgelöst, darunter Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel. Ernst erklärte dazu: "An diesem Geld klebt der Geruch der Steuerhinterziehung. Das stört Westerwelle offenbar nicht."


SPD-Fraktionsvize Joachim Poß sagte mit Blick auf den LGT-Vortrag, dies werfe brisante Fragen auf. "Auch wenn die Zahlung juristisch nicht zu beanstanden sein sollte, verstärkt sie doch den Eindruck der Klientelpolitik durch den FDP-Vorsitzenden." Es sei "zumindest merkwürdig", dass sich Westerwelle in der Debatte um den Ankauf von Daten deutscher Steuersünder auffällig zurückgehalten habe. "Der FDP-Vorsitzende sollte möglichst schnell Klarheit über sein Verhältnis zu Liechtensteiner und Schweizer Banken schaffen", forderte Poß.

Bis zu 20.000 Euro für einen Auftritt?

Beim Bundestag hatte der damalige Oppositionsführer Westerwelle für die letzte Wahlperiode von 2005 bis 2009 insgesamt 36 bezahlte Vorträge angezeigt. Dazu gehörten laut der vom Parlament veröffentlichten Liste unter anderen die Liechtensteiner Bank LGT, die Privatbank Sal. Oppenheim, der Finanzfonds Lupus Alpha Asset oder die Vermögensverwaltung Lazard Asset. Aufgeführt sind auch Auftritte gegen Honorar bei der Maritim Hotelgesellschaft oder im Congress Hotel Seepark in Thun in der Schweiz. Weiter verzeichnet sind Honorare von Rednerdiensten für verschiedene Vorträge vor einem nicht näher genannten Publikum.


Nach den Verhaltensregeln des Bundestags müssen Abgeordnete ihre "entgeltlichen Tätigkeiten neben dem Mandat" in drei Stufen angeben. Stufe eins erfasst Beträge von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe zwei Summen bis 7.000 Euro und Stufe drei über 7.000 Euro. Westerwelle gab danach für alle Vorträge ein Honorar in Stufe 3 von jeweils über 7.000 Euro an. Das ergibt eine Mindestsumme von insgesamt 252.000 Euro. Der tatsächliche Betrag dürfte aber deutlich höher liegen. Aus Kreisen von Redneragenturen verlautete, dass ein Honorar von 10.000 bis 20.000 Euro je Auftritt vor finanzstarken Zuhörern für einen Politiker wie Westerwelle, der zu den besten Rednern im Bundestag zählt, nicht unwahrscheinlich seien.

Riester verdiente mehr

Der FDP-Chef wurde in der letzten Wahlperiode bei der Zahl solcher bezahlter Vorträge von einem SPD-Politiker überflügelt. Der frühere Arbeitsminister Walter Riester gab gegenüber dem Bundestag über 70 solcher Auftritte vor Sparkassen, Banken oder Versicherungen an. Mehr als 50 dieser Reden wurden mit jeweils über 7.000 Euro honoriert, die übrigen lagen darunter. Der inzwischen aus dem Bundestag ausgeschiedene Riester hatte seine rege Vortragstätigkeit mit dem enormen Wissensbedarf zu der nach ihm benannten Rente begründet.

Nach Ansicht von Oppermann macht es einen Unterschied, ob ein bereits aus der Regierung ausgeschiedener Minister anschließend auf diese Weise Geld verdient oder ein Spitzenpolitiker wie Westerwelle, der sein Regierungsamt noch vor sich hatte.