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Donnerstag, 19. August 2010

Philippinen: Video zeigt Polizist bei Folter von Gefangenem


Ein Video hat auf den Philippinen Entsetzen über brutale Polizeimethoden ausgelöst. Die Aufnahmen zeigen, wie ein Beamter einen nackten Gefangenen foltert. Inzwischen sollen sich weitere Opfer gemeldet haben.

Manila - Auf den verwackelten Handy-Bildern ist ein am Boden liegender nackter Gefangener zu sehen. Vor ihm sitzt ein Polizist, der um die Genitalien des Mannes ein Seil gezogen hat und immer wieder ruckartig daran zieht. Der auf einem kargen Kachelboden liegende Gefangene krümmt sich vor Schmerzen. Immer wieder schlägt ihm der Polizist mit dem freien Seilende ins Gesicht. Außerdem sind weitere Beamte zu sehen.

Bei dem Opfer soll es sich um einen Dieb handeln, dessen Identität aber nicht genannt wurde. Beobachter vermuten, dass er inzwischen nicht mehr am Leben ist.

Der Chef der philippinischen Polizei sprach von einem "abscheulichen" Vorfall und versprach eine vollständige Aufklärung.

Der beschuldigte Polizist sei zusammen mit zehn Kollegen vom Dienst suspendiert worden. Er müsse sich einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen, sagte ein Sprecher. Anschließend solle der Beamte einen einmonatigen Kurs in der "Werteschule" der Polizei absolvieren.

Ein weiterer Polizeisprecher sagte am Donnerstag, seit der ersten Ausstrahlung des Videos am Dienstagabend hätten sich mehrere Männer gemeldet, die behaupteten, in derselben Polizeistation in Manila gefoltert worden zu seien.

Auf den Philippinen gab es schon häufiger Berichte über brutales Vorgehen der Polizei und Folterungen. Bisher wurde dies jedoch nie auf Videos festgehalten.

Donnerstag, 22. Juli 2010

Missbrauch im Ameland-Feriencamp: Drei Jugendliche legen Geständnisse ab

Die Horror-Ferienfreizeit auf Ameland: Inzwischen haben drei Jugendliche umfangreiche Geständnisse abgelegt, jüngere Kinder brutal sexuell gequält zu haben. Auch immer mehr Opfer brechen ihr Schweigen. In den Vordergrund rückt zunehmend die Rolle der Betreuer.

Dienstag, 29. Juni 2010

Deutschland nutzt Folter aus

Menschenrechts-Bericht

Deutschland nutzt im Anti-Terror-Kampf Foltergeständnisse die im Ausland erpresst wurden. Die Geheimdienste behaupten, die Quellen ihrer Informationen nicht zurückverfolgen zu können.

Sichtbare Spuren der Qual: Eine neue Pentagon-Richtlinie für Verhöre verbietet Folter.

Deutschland nutzt nach Angaben von Human Rights Watch Foltergeständnisse aus dem Ausland. Auch Großbritannien und Frankreich verwendeten solche Informationen, die ausländische Geheimdienste im Anti-Terror-Kampf unter Folter erpresst hätten, kritisierte die Menschenrechtsorganisation am Dienstag in London. Sie veröffentlichte dort den Bericht "Ohne nachzufragen - Geheimdienstliche Zusammenarbeit mit Ländern, in denen gefoltert wird".

Human Rights Watch erinnerte die drei Regierungen daran, dass Folter nach dem Völkerrecht ohne jede Ausnahme verboten sei. Durch Folter gewonnenes Beweismaterial dürfe auch nicht in Prozessen verwendet werden. Die Geheimdienste der drei Staaten behaupteten zu ihrer Verteidigung, es sei unmöglich festzustellen, welche Quellen und Methoden hinter den übermittelten Informationen stünden. Human Rights Watch ist davon aber nicht überzeugt. Nach Ansicht der Organisation "verschärfen Menschenrechtsverletzungen im Namen der Terrorismusbekämpfung auf lange Sicht Missstände, die der politischen Radikalisierung und der Rekrutierung zum Terrorismus Vorschub leisten".

Freitag, 11. Juni 2010

Mediziner an CIA-Folter beteiligt?

Vorwürfe von US-Ärzten

Dass zu Zeiten von George W. Bush Terror-Verdächtige mit brutalen Verhörmethoden zum Sprechen gebracht werden sollten, ist bekannt. Ebenfalls bekannt ist, dass Ärzte dabei waren. Von der ehemaligen Bush-Regierung wurde der ärztliche Beistand als Beleg dafür genommen, dass die Gefangenen nicht gefoltert wurden, sondern unter medizinischer Aufsicht nur "harsch" verhört. Die US-Organisation "Ärzte für Menschenrechte" erhebt in einem neuen Bericht allerdings schwere Vorwürfe: die Aufgabe der Mediziner sei es mitnichten gewesen, sich um das Wohl der Gefangenen zu kümmern. Vielmehr sollten sie Foltermethoden "verfeinern".

Von Anna Engelke, NDR-Hörfunkstudio Washington 

Nathaniel Raymond gehört zu den Verfassern des neuen Berichts, und er ist ein Freund klarer Worte: "Wir haben Beweise dafür, dass mit Häftlingen in CIA-Gefängnissen offensichtlich illegale Experimente durchgeführt wurden." 
Das sind schwere Vorwürfe, denn Versuche mit Gefangenen ohne ihre Zustimmung sind seit dem Zweiten Weltkrieg ausdrücklich verboten - laut Genfer Konvention und Nürnberger Kodex, der schlicht eins besagt: keine Menschenversuche.

Aufschreiben, verändern, verbessern

Menschenrechtsaktivisten simulieren das "Waterboarding" (Foto: AFP)
US-Menschenrechtsaktivisten simulieren das "Waterboarding" und protestieren gegen den Einsatz dieser Verhörmethode.

Aber genau das wirft die US-Bürgerrechtsorganisation den Ärzten vor, die im Dienst der CIA bei Verhören von Terrorverdächtigen dabei waren. Und zwar zur Zeit der Regierung von George W. Bush. Die Mediziner hätten bei den verschiedenen Verhörmethoden ganz genau Buch geführt, so Psychologe Stephen Soldz, ein Mitverfasser des Berichts: "Sie haben die Daten gesammelt, aber nicht zum Wohle des Einzelnen, sondern um allgemein die Verhörmethoden zu verändern und möglicherweise auch zur rechtlichen Absicherung." 

Zwei Jahre haben die Autoren für ihren Bericht recherchiert und sie stützen sich dabei auf Auswertungen von Regierungs- und Behördendokumenten aus der Bush-Ära. Danach hat die CIA die Mediziner angewiesen, beim sogenannten Waterboarding - dem simulierten Ertrinken - alles ganz genau zu notieren: wie viel Wasser eingesetzt wurde, wie viel daneben spritzte, wie das Wasser in Mund und Nase des Gefangenen gegossen wurde, welchen Eindruck er machte, und, und, und.

Schließlich haben die Ärzte in Anführungsstrichen "Verbesserungsvorschläge" gemacht. Zum Beispiel, dass der Gefangene vor dem Waterboarding nur flüssige Nahrung bekommen soll, damit er - sollte er sich übergeben müssen - an seinem Erbrochenen nicht erstickt. Denn sterben sollten die Häftlinge ja nicht.

Verstoß gegen ethische Grundsätze

Mit diesem Verhalten hätten die CIA-Ärzte gegen ethische und rechtliche Grundsätze verstoßen, sagt Scott Allen, Mediziner und ebenfalls Mitverfasser des Berichts: "Ich meine, die meisten Menschen verstehen, dass Ärzte bei der Entwicklung und Anwendung von Folter nicht mitmachen sollten." 

Die CIA hat in einer Stellungnahme den Bericht als "schlicht falsch" bezeichnet. An Gefangenen sei nie geforscht worden. Die Verhörmethoden der CIA seien bereits mehrfach von der US-Regierung untersucht worden. Die Verfasser des Berichts, die "Ärzte für Menschenrechte", überrascht die Reaktion der CIA keineswegs. Sie fordern vom US-Kongress und von der Obama-Regierung, dass ihren Vorwürfen endlich richtig nachgegangen wird. Nathaniel Raymond: "Das ist unsere Botschaft: Es ist Zeit für eine Untersuchung. Wir haben unsere Beweise vorgelegt. Jetzt ist die Regierung dran, ihre Beweise zu präsentieren."

Donnerstag, 10. Juni 2010

CIA experimentierte mit Gefangenen

Die Vorwürfe gegen den US-Geheimdienst CIA wiegen schwer. Menschenrechtsorganisationen behaupten die CIA habe bei Verhören von Terrorverdächtigen experimentiert. Sie berufen sich dabei auf Verhör-Protokolle. Der Geheimdienst weist die Vorwürfe zurück.

Aufgekeimt ist der Verdacht bei der Durchsicht von Dokumenten über CIA-Verhöre. Anwesende Ärzte sollten demnach Foltermethoden wie das sogenannte Waterboarding verfeinern.
 
Vorwürfe zurück gewiesen
Die Verhör-Ärzte sammelten deshalb detaillierte medizinische Erkenntnisse. Das erklärte die Menschenrechtsorganisation Physicians for Human Rights (Ärzte für Menschenrechte). Sie hat Beschwerde beim US-Gesundheitsministerium eingereicht.

Unterstützt wird sie von anderen Organisationen wie beispielsweise dem US-Ableger von Amnesty International. Der US-Geheimdienst weist die Vorwürfe zurück.

Die Beschwerde bezieht sich auf die Zeit vor dem Amtsantritt von US-Präsident Barack Obama. Obama hatte das Waterboarding und andere brutale Verhörmethoden abgeschafft.

Waterboarding:Bei dieser Foltermethode wird der Gefangene an ein Brett gefesselt und sein Gesicht mit einem Tuch abgedeckt.
Die Füsse werden dabei höher gelagert als der Kopf. Dann wird Wasser über sein Gesicht geschüttet, bis der Gefangene das Gefühl hat, er würde ertrinken.

Mittwoch, 28. April 2010

Abschiebepolitik: Vernichtendes Urteil für Italien

Die Rückführung afrikanischer Flüchtlinge nach Libyen durch italienische Behörden nennt das Antifolterkomitee des Europarats menschenrechtswidrig und inhuman. VON MICHAEL BRAUN

Italienische Küstenwache sucht nach Flüchtlingen.
Menschenrechtswidrig, unwürdig, inhuman: Zu diesem vernichtenden Urteil über Italiens Abschiebepolitik im Mittelmeer kommt das Antifolterkomitee des Europarates in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Seit dem Mai 2009 schafft Italien jene Flüchtlinge, die im Mittelmeer noch vor Erreichen italienischer Hoheitsgewässer aufgegriffen werden, unmittelbar nach Libyen zurück.

Ermöglicht wurde diese Praxis durch das zwischen Silvio Berlusconi und Muammar al-Gaddafi im Sommer 2008 geschlossene Freundschaftsabkommen: Italien verpflichtete sich zur Zahlung von fünf Milliarden Dollar über die nächsten 25 Jahre hinweg; außerdem stellte es sechs Patrouillenboote und allerlei anderes Gerät zur Verfügung.

Die Politik trug sofort Früchte. Im Jahr 2009 wurden mehr als 800 Menschen auf hoher See aufgegriffen und zurück nach Tripolis geschafft. Unter ihnen befanden sich zahlreiche Eritreer und Somalier, denen in Italien mit hoher Sicherheit Asyl oder humanitäre Duldung gewährt worden wäre. Zudem stachen kaum noch Boote von Libyen Richtung Norden in See; Italien schloss deshalb mittlerweile das Aufnahmelager auf der Insel Lampedusa.

Doch der jetzt vom Antifolterkomitee des Europarates publizierte Bericht unterstreicht, dass die Zurückgeschafften zur Stellung eines Asylantrages gar keine Chance hatten. Denn die Beamten der italienischen Marine und der Finanzpolizei dachten gar nicht daran, sie auch nur zu identifizieren und so ihre Nationalität festzustellen. Bloß diejenigen, die gesundheitlich schwer angeschlagen waren, hatten eine Chance, in italienische Krankenhäuser gebracht zu werden.

Das Antifolterkomitee, das mehrere Abschiebeaktionen von Mai bis Juli 2009 untersuchte und dazu italienische Regierungsvertreter ebenso wie Mitarbeiter des UN-Flüchtlingshilfswerks anhörte, hält fest, dass die Abgeschobenen in ein Land zurückgebracht wurden, in dem ihnen unwürdige Haftbedingungen bis hin zur Folter drohen. Außerdem seien sie der Gefahr ausgesetzt, von Libyen in ihre Ursprungsländer zurückgebracht zu werden.

Unwürdig ging es laut Bericht aber schon auf den Schiffen zu. Nicht einmal genügend Wasser hätten die Flüchtlinge erhalten, ihr Widerstand gegen die Auslieferung an Libyen sei mit Gewalt gebrochen worden.

Doch Italiens Regierung fechten diese Vorwürfe nicht an. Die dem Bericht beiliegende italienische Antwort bestreitet rundheraus alle Punkte. Nie, so heißt es, sei Gewalt angewandt worden, man habe bloß einige Flüchtlinge, die nicht selber von Bord wollten, "hochheben" müssen.

Dummerweise auch habe keiner der auf See Aufgegriffenen den italienischen Beamten gesagt, er wolle Asyl - in diesem Falle hätte er selbstverständlich eine Passage nach Italien erhalten. Und schließlich werde Italien auf hoher See gar nicht aus eigenem Antrieb tätig, sondern bringe "auf Verlangen Libyens" Menschen zurück, die von dort irregulär ausgereist seien. Bei solchen Aktionen sei es zudem nicht die Pflicht der italienischen Beamten, die Passagiere zu identifizieren.

Doch nicht bloß das Antifolterkomitee ist da anderer Meinung. Auch Italiens Justiz hat sich mittlerweile in Bewegung gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Syrakus hat vor einer Woche Anklage gegen den Chef der für Immigration zuständigen Abteilung des Innenministeriums sowie einen General der Finanzpolizei erhoben. Die von ihnen koordinierten Rückschaffungsaktionen erfüllten den Tatbestand der Nötigung, meinen die Staatsanwälte.

Freitag, 26. März 2010

Windsbacher Knabenchor: Schulleitung räumt Peitschenhiebe und Schläge ein

Schläge mit der Peitsche oder dem Rohrstock, Ohrfeigen: Im für seinen Knabenchor berühmten Windsbacher Internat wurden jahrzehntelang Jungen misshandelt. Dies räumte die Schulleitung nun offiziell ein und entschuldigte sich bei den Opfern.

Windsbach - Am Freitag trat der Schulleiter des Windsbacher Knabeninternats vor die Presse und bestätigte, dass in früheren Jahrzehnten Schüler und Chorsänger geschlagen und misshandelt wurden. "Wir bedauern dies zutiefst, entschuldigen uns und bitten um Vergebung", sagte Pfarrer Thomas Miederer am Freitag.

Nachforschungen hätten "sehr bedrückende" Momentaufnahmen ergeben, so der Internatsleiter.
Schüler seien von einem früheren Direktor hinter verschlossener Türe sogar mit Peitsche und Rohrstock geprügelt worden. Auch der vor drei Jahren gestorbene Gründer und langjährige Leiter des Chores, Hans Thamm, habe häufig Ohrfeigen verteilt, Schüler gedemütigt und bloßgestellt. "Es gab massive Grenzüberschreitungen", sagte Miederer. Von systematischen Misshandlungen könne aber nicht gesprochen werden.

SPIEGEL ONLINE hatte bereits am vergangenen Wochenende berichtet, dass Schüler des berühmten evangelischen Knabenchors systematisch und voller Brutalität von Lehrern und Pfarrern verprügelt worden sein sollen.

Der Internatsleiter räumte nun auch zwei Fälle von sexuellem Missbrauch bei den Windsbachern ein: In den fünfziger Jahren verging sich ein Hospitant an Schülern. Er wurde des Hauses verwiesen und später verurteilt. Sogar in jüngerer Zeit gab es einen Vorfall: Um 2000/01 gab es Übergriffe eines Praktikanten. Auch er sei sofort suspendiert und zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

"Neuere Fälle sind mir nicht gemeldet worden", sagte die Psychologin Ulrike Winkler von Mohrenfels, die von der Internatsleitung als externe Ansprechpartnerin beauftragt wurde.

Die Expertin sprach von bisher 18 Anrufen von Betroffenen oder deren Angehörigen. Sie beträfen den Zeitraum von 1946 bis 1978. Einige berichteten von Ohrfeigen und Gebrüll, wieder andere sprachen dagegen von der schönsten Zeit ihres Lebens bei den Windsbachern. "Die Zeit wurde sehr unterschiedlich erlebt", sagte von Mohrenfels.

Die Schulleitung versprach, dass allen Fällen nachgegangen werde. Was noch nicht verjährt sei, werde sofort der Staatsanwaltschaft übergeben. "Wir wollen den Betroffenen Gehör verschaffen und ein Stück Versöhnung erreichen", sagte Miederer. Zugleich äußerte er die Sorge um das Image und die Zukunft des Chores. Wenn zwei Jahre lang keine jungen Sänger nachkämen, "können wir zumachen".

Dienstag, 9. März 2010

Berichte über sexuelle Übergriffe in den Niederlanden

Nonnen des Missbrauchs beschuldigt

Auch in den Niederlanden weitet sich ein Skandal um sexuellen Missbrauch von Kindern in Einrichtungen der katholischen Kirche aus. Neben etlichen Priestern werden jetzt erstmals auch Nonnen beschuldigt, sich an kleinen Jungen vergangen zu haben, berichtete die Zeitung "De Telegraaf" unter Berufung auf Opfer. In der Zeitung "De Limburger" gestand ein Geistlicher ein, dass er einst im Jungenpensionat "St. Maria ter Engelen" mehrfach Zeuge von Kindesmissbrauch durch Priester geworden sei.

Messdiener (Foto: AP)Niederländische Kirchenführer befürworten inzwischen eine unabhängige Untersuchung aller Vorwürfe und Verdachtsmomente. "Die römisch-katholische Kirche schämt sich für die zahlreichen Meldungen von sexuellem Missbrauch in katholischen Einrichtungen", sagte der angesehene Vorsitzende der niederländischen Bischofskonferenz, der Rotterdamer Bischof Ad van Luyn. "Eine unabhängige Untersuchung wäre der beste Weg, den Erwartungen der Opfer gerecht zu werden", sagte er. Die Kirche selbst verfüge nicht über die dafür erforderlichen Experten. Daher wären Ermittlungen durch externe Fachleute der beste Weg, die Wahrheit aufzudecken. Zugleich regte der Bischof "offene Gespräche" zwischen Opfern der viele Jahre zurückliegenden Sexualdelikte und den heutigen Leitern der betroffenen Einrichtungen an.

Mehr als 200 Verdachtsfälle

Mehr als 200 mutmaßliche Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche der Niederlande haben bislang bei Behörden und Hilfsorganisationen entsprechende Beschwerden eingelegt. Nach Angaben der Bischofskonferenz beziehen sich die meisten Berichte über sexuelle Übergriffe auf die Zeit zwischen den 1950-er und 1970-er Jahren. Die Aufdeckung sei auch durch den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche Deutschlands gefördert worden, hieß es in Medienberichten.

Freitag, 5. März 2010

Türkische Politiker drohen USA wegen Völkermord-Vorwurf

Türkischer Außenminister Ahmet Davutoglu: "US-Regierung muss Resolution blockieren"

Der Ton zwischen Ankara und Washington verschärft sich drastisch: Türkische Spitzenpolitiker verlangen von der US-Regierung, die Armenien-Resolution des Kongresses zu blockieren. Andernfalls seien die bilateralen Beziehungen gefährdet.

Washington/Ankara - US-Präsident Barack Obama preist die Türkei gerne als "Brücke" zwischen der islamischen Welt und dem Westen. Doch das Verhältnis zwischen den Verbündeten hat sich nun drastisch abgekühlt. Auslöser ist eine Resolution des auswärtigen Ausschusses des US-Kongresses, in der die Verfolgung der Armenier als "Völkermord" bezeichnet wird.
 
 
Die türkische Regierung wies den Vorwurf scharf zurück. "Wir verurteilen diese Resolution, die der türkischen Nation ein Verbrechen anlastet, das sie nicht begangen hat", hieß es in einer Erklärung. Die Entscheidung des Ausschusses habe "in den Augen des türkischen Volkes keinen Wert", sagte Präsident Abdullah Gül. 
 
Zugleich warnte Gül vor möglichen Folgen der Resolution für die Annäherung zwischen der Türkei und Armenien sowie für die Beziehungen zum Bündnispartner USA. Der Kongress müsse einen "historischen Fehler" berichtigen, zitierten türkische Medien Parlamentssprecher Mehmet Ali Sahin. Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu drängte die US-Regierung, die Resolution zu blockieren. Ankara bestellte zudem seinen Botschafter zu Konsultationen in die Heimat. 

Trotz scharfer Warnungen der US-Regierung hatte der Ausschuss das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich als "Völkermord" eingestuft. Die Mitglieder stimmten mit einer knappen Mehrheit von 23 zu 22 Stimmen für die Resolution. In der nicht-bindenden Erklärung forderten sie Obama auf, die "systematische und vorsätzliche Auslöschung von 1,5 Millionen Armeniern klar als Völkermord zu qualifizieren". Außerdem solle er sicherstellen, dass die Erinnerung an diese Ereignisse während des Ersten Weltkriegs Teil der US-Außenpolitik sei. 

"Deutschland hat die Verantwortung für den Holocaust akzeptiert", sagte der Ausschussvorsitzende Howard Berman. "Für die Türkei ist es jetzt Zeit, die Realitäten des Genozids an den Armeniern zu akzeptieren." Das werde am Ende auch die Demokratie in der Türkei und die amerikanisch-türkischen Beziehungen stärken.

Immer wieder Verstimmungen wegen Armenier-Frage
 
Das Votum des Ausschusses könnte den Weg zu einer Plenarabstimmung im Repräsentantenhaus freimachen. US-Präsident Obama hatte im Wahlkampf angekündigt, das Massaker als Völkermord klassifizieren zu wollen, kam dieser Zusage bisher allerdings nicht nach.

Im US-Kongress gibt es seit Jahren Bestrebungen, die Verfolgung der Armenier als Völkermord anzuerkennen. Zu ähnlicher Verstimmung war es bereits 2007 gekommen, als derselbe US-Kongressausschuss ebenfalls eine "Völkermord-Resolution" verabschiedete. Nach heftigem internen Widerstand wurde das Dokument aber nicht im Plenum verhandelt. Die Türkei ist Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reichs und ein wichtiges Nato-Mitglied. Die USA nutzen unter anderem Stützpunkte in der Türkei, um ihre Truppen im Irak zu versorgen.

Hunderttausende Tote nach Vertreibungen
 
Bei Vertreibungen und Todesmärschen waren zwischen 1915 und 1917 nach armenischen Angaben mehr als 1,5 Millionen Armenier getötet worden, nach türkischen Angaben zwischen 250.000 und 500.000. Der Vorwurf des Genozids wird von der Türkei allerdings vehement bestritten. Die christlichen Armenier hätten an der Seite des Kriegsgegners Russland gestanden, heißt es in der Türkei zur Begründung. Im Osmanischen Reich lebten gegen Ende des 19. Jahrhunderts bis zu 2,5 Millionen Armenier. Heute sind sie im Nachfolgestaat Türkei nur noch eine kleine Minderheit.

Anfang Oktober 2009 unterzeichneten die Außenminister der Türkei und Armeniens ein Protokoll zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Ankara wolle nun trotz des US-Votums den Friedensprozess vorantreiben, sagte Außenminister Davutoglu.

Der armenische Außenminister Edward Nalbandjan hat die US-Resolution begrüßt. Er bezeichnete den Beschluss als "wichtigen Schritt auf dem Weg zur Unterbindung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Nalbandjan begrüßte, dass die USA "an humanitären Werten" festhielten. Mehrere Organisationen der armenischen Minderheit in den USA nannten den Beschluss "einen Triumph der Gerechtigkeit".

Donnerstag, 6. August 2009

Mutmaßlicher Kinderschänder stellt sich

BKA-Jagd auf Päderasten

Erstmals veröffentlichte das BKA Aufnahmen, die einen Kinderschänder beim Missbrauch zeigen - die medienwirksame Fahndung zahlte sich aus. Der Gesuchte stellte sich.
Von K. Riedel

Er spricht "gut" wie "gutt" aus - und während er das mit freundlich klingender Stimme sagt, begeht er schwerste Verbrechen an kleinen Kindern. 42 Videofilme zeigen diesen Mann, wie er sich an verschiedenen fünf- bis siebenjährigen Jungen vergeht. Die Mehrheit der Bilder belegen laut Bundeskriminalamt (BKA) schwerste sexuelle Misshandlungen, zum Teil auch grobe körperliche Gewalt.

Das BKA hat jetzt erstmals Videoaufnahmen und Sprachaufzeichnungen ins Internet gestellt, die einen Kinderschänder während seiner Tat zeigen. Das Material ist so bearbeitet, dass die Kinder und der Missbrauch nicht erkennbar sind. Nur der Mann selbst sowie die Tatorte sind auf den Videos deutlich zu sehen. So deutlich, dass am Donnerstag bereits mehr als 25 Hinweise zur Identität des Mannes eingegangen waren und der Täter sich so eingekreist fühlt, dass er sich am Nachmittag der Polizei stellte, wie das BKA und die Staatsanwaltschaft Gießen mitteilte.

Die Videos hatte der Unbekannte vermutlich selbst gefilmt. Offensichtlich von einer norwegischen Internetplattform aus hat der Mann die Videos ins Internet gestellt und in einem geschlossenen Netzwerk verbreitet. Ein Journalist war bei Recherchen auf 40 der Videos gestoßen und hatte diese der Staatsanwaltschaft Gießen zugespielt, zwei weitere Filme hatten Fahnder bei einer Durchsuchung vor einigen Monaten auf einem Computer sichergestellt.

Nachdem bisherige Identifizierungsversuche des Täters ohne Erfolg geblieben waren, hatte die Staatsanwaltschaft den Beschluss für die Öffentlichkeitsfahndung erlassen und eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt.

Die Bilder sind vermutlich schon 2006 aufgenommen worden. Dennoch geht das BKA davon aus, dass der bislang unbekannte Mann weiterhin Verbrechen begeht. Deshalb hatte das BKA die Bilder und Stimmproben bereits am Mittwoch auf seiner Internetseite veröffentlicht und auch am Abend in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" gezeigt. Unter den Hinweisen der Zuschauer seien "einige brauchbare", bestätigte der Gießener Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner. Diesen wollten die Fahnder rasch nachgehen.

Mehr wollten BKA und Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht preisgeben. Die Bilder des mutmaßlichen Täters sind detailliert. Eines der Kinder nennt den etwa 35 bis 45 Jahre alten Mann "Christoph", zwei der Jungen spricht dieser als "Pascal" und "Marcel" an. Der Mann ist von normaler Statur, hat wenig Haar, einen Bauchansatz und ist vermutlich Raucher.

Auch die Räume, in denen er sich an den Kindern verging, zeigen auffällige Details. Eine Tapete mit Dinosaurier-Dekor legt nahe, dass einer der Jungen in einem Kinderzimmer missbraucht wurde. In einem Wohnzimmer steht eine Clownsfigur vor einem Bücherregal. In einem anderen Zimmer hängen Hirschgeweihe an der Wand, daneben ein Regal mit einem Schiffsmodell und Sammlerpüppchen.

Bei den zwei bis neun Kindern, nach denen das BKA ebenso sucht, könnte es sich womöglich um Geschwister handeln. Auch Beziehungen zwischen dem Täter und den Kindern schließen die Ermittler nicht aus. Die Opfer müssten heute etwa acht bis zehn Jahre alt sein.

Dienstag, 4. August 2009

Sudanesischer Journalistin drohen wegen Hosentragens Hiebe

Die sudanesische Journalistin Lubna Ahmed el Hussein will im Kampf für die Rechte der Frauen notfalls bis vor das Verfassungsgericht des Landes ziehen. “Ich bin auf alle Möglichkeiten gefasst”, sagte Hussein, der wegen des Tragens von Hosen in der Öffentlichkeit 40 Peitschenhiebe drohen. Vor der Entscheidung der Justiz über ihre Bestrafung, die an diesem Dienstag fallen könnte, habe sie “absolut keine Angst”, unterstrich Hussein. Sie sei bereit, “nicht 40 sondern 40.000 Peitschenhiebe” über sich ergehen zu lassen.

Durch das Interesse der Öffentlichkeit sei ihr Kampf schon halb gewonnen, sagte Hussein. “Ich will, dass die Menschen Bescheid wissen.” Sie habe Anfang Juli in einem Restaurant gesessen, als Polizisten hereinkamen und alle Frauen in Hosen aufforderten mitzukommen. Zehn der zwölf betroffenen Frauen seien zwei Tage später auf einer Polizeiwache mit je zehn Peitschenhieben für ihre “unschickliche” Kleidung bestraft worden. Die übrigen, darunter sie selbst, seien gemäß Paragraph 152 des sudanesischen Strafrechts angeklagt worden, sagte Hussein. Dieser Paragraph sieht Peitschenhiebe für unschickliches Verhalten vor, das “die öffentliche Moral verletzt”.

“Mein Ziel ist es, dass der Paragraph 152 abgeschafft wird”, sagte Hussein. Der Paragraph widerspreche der Verfassung und der Scharia - dem islamischen Recht, das im Norden des Sudans gilt. Sollte das Verfassungsgericht dies anders sehen, werde sie “nicht 40, sondern 40.000 Peitschenhiebe” über sich ergehen lassen.

Zehntausende Frauen und junge Mädchen seien in den vergangenen zwei Jahrzenten wegen ihrer Kleidung ausgepeitscht worden, sagte Hussein. “Im Sudan ist das keine Seltenheit.” Aus Angst vor einem Skandal habe sich aber bislang keine von ihnen getraut, dagegen vorzugehen.

Hussein, die auch für die UNO arbeitete, hatte ihren UN-Posten niedergelegt, um dadurch ihre Immunität zu verlieren und gerichtlich belangt werden zu können. “Ich will, dass dieser Prozess weitergeht”, sagte sie am vergangenen Mittwoch bei einer Anhörung in der sudanesischen Hauptstadt Khartum vor rund hundert Zuhörern. Zur Verkündigung des Urteils wollte sie am Dienstag erneut eine Hose tragen.

Donnerstag, 16. Juli 2009

Vergewaltigung und Folter im Gefängnis

In der Nürnberger Justizvollzugsanstalt (JVA) sollen zwei Häftlinge einen Mitinsassen vergewaltigt und gefoltert haben. Das bestätigte der JVA-Leiter dem Bayerischen Rundfunk. Offenbar kam die Tat nur durch Zufall ans Licht.

Schlüssel in einer Gefängnis-Gittertür

Die Tat soll sich im November 2008 im Nürnberger Untersuchungsgefängnis ereignet haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die zwei Häftlinge in einer Gemeinschaftszelle einen 22-jährigen Zellengenossen mit einem Besenstiel vergewaltigt haben.

Eingeschüchtertes Opfer

Der 22-Jährige habe sich vom Anstaltsarzt behandeln lassen, die Verletzungen der Vergewaltigung aber verschwiegen, sagte JVA-Leiter Hans Welzel dem Bayerischen Rundfunk. "Wir haben gemerkt, dass er eingeschüchtert ist", sagte Welzel. Der Leiter der JVA habe umgehend gegen die beiden Mithäftlinge Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet.

Nach Entlassung erneut verhaftet

Dass es sich um eine Vergewaltigung gehandelt hatte, kam offenbar durch einen Brief eines unbeteiligten Häftlings ans Licht. Laut Zeitungsberichten habe einer der Beschuldigten die Tat gestanden, der andere schweige zu den Vorwürfen. Einer der Verdächtigen habe sich nach Justizangaben auf freiem Fuß befunden, sei aber wieder verhaftet worden. Beide müssen nun mit einer Anklage rechnen.

Mittwoch, 15. Juli 2009

Obamas schlechtes Gewissen

Von Gregor Peter Schmitz, Washington

Wie weit reicht der Schatten der Bush-Jahre? US-Justizminister Eric Holder möchte die Anti-Terror-Methoden dieser Zeit von einem Sonderermittler untersuchen lassen. Barack Obama hält davon wenig. Aber es ist fraglich, ob der Präsident sich durchsetzen kann.

Sie bereiten ihm einen rauschenden Empfang, fast eines Präsidenten würdig. Die National Organisation for the Advancement of Colored People (NAACP) hat in New York zum fünftägigen Festakt geladen. 100 Jahre alt wird die Organisation dieses Jahr, eine lange Zeit voller harter Kämpfe.

Der gefeierte Ehrengast am Montag ist Eric Holder, Justizminister im Obama-Kabinett, der erste Afroamerikaner in diesem Amt. Holder, 58, betritt den Saal, er schüttelt Hände, er lacht, doch dann wird er ernst: "Im nächsten Jahrhundert wird es weniger darum gehen, Gesetze zu ändern, als uns selbst zu ändern. Wir müssen uns wieder darauf besinnen, dass jedermann für seine Handlungen verantwortlich ist."

Die Zuschauer klatschen laut. In Washington hingegen werden Holders Worte argwöhnisch beurteilt. Aus gutem Grund: Der Justizminister hat die US-Hauptstadt und seine Regierungskollegen in Alarmbereitschaft versetzt - mit lauten Überlegungen, einen Sonderermittler zu den Verhörpraktiken im Anti-Terror-Kampf der Bush-Jahre einzusetzen. Ernannt werden könnte der Ermittler schon in ein paar Wochen, wenn auf Druck von US-Bürgerrechtsorganisationen auch ein umfassender Bericht über die Methoden veröffentlicht werden soll.

Holder hat den Text schon gelesen, allein in seinem Büro. Zwei volle Tage hat er sich dafür freigeschaufelt, berichtet "Newsweek". Mehr als 200 Seiten aus dem Jahr 2004, destilliert aus mehr als hundert Interviews, 92 Videos, Tausenden internen E-Mails, Befragungen in CIA-Gefängnissen weltweit. Schlimmes muss in diesem Bericht stehen, die Rede ist von Anketten, von Schlägen, von der berüchtigten Wasserfolter, von klaren Verstößen gegen die Uno-Folterkonvention.

Seite für Seite durch die Schreckensliste

Seite um Seite kämpfte Holder sich durch die Schreckensliste. Er sei nach der Lektüre "schockiert" und "traurig" gewesen, dass so etwas im Namen Amerikas geschehen konnte, zitiert "Newsweek" aus seinem Umfeld. "Holder v. Bush?", Holder gegen Bush, lautete die Schlagzeile des Magazins dazu.

Doch muss sie nicht eher lauten: Holder v. Obama?

Denn die Pläne des Justizministers für weitere Ermittlungen könnten weitere Auseinandersetzungen um Bushs Foltererbe auslösen - just, da wieder neue Enthüllungen publik wurden, wie die Bush-Regierung dem US-Kongress Pläne verschwieg, mit CIA-Spezialteams Qaida-Größen zu töten.

Zwar stellen Holders Mitarbeiter klar, dass nur belangt werden soll, wer die Grenzen der umstrittenen Bush-Foltermemos überschritt. Die gaben unter anderem die Erlaubnis, Gefangenen den Schlaf zu entziehen, Ertränkungen zu simulieren, sie gegen die Wand zu schleudern, sie in kleinen, dunklen Räumen gefangen zu halten. Also wäre weiterhin unwahrscheinlich, dass auch die geistigen Väter solcher Praktiken Konsequenzen zu fürchten haben.

Dennoch: Der Präsident will die Vergangenheit ruhen lassen. Obama ist selbst Jurist, ein Verfassungsrechtler. Er hat einen Bruch mit Bushs Terrorpolitik versprochen, er hat eine der längsten Reden seiner bisherigen Amtszeit zur schwierigen Balance zwischen Sicherheit und Verfassungswerten gehalten.

"Wir müssen nach vorn schauen"

Doch er sagt auch: "Wir müssen nach vorn schauen, nicht zurück." Obama weiß von seinen Meinungsforschern: So wollen es die meisten Amerikaner. 44 neue Folterfotos aus dem Irak und Afghanistan hat er nicht veröffentlicht. Er wollte die Truppen nicht gefährden, er ist jetzt für die Soldaten verantwortlich. Der Oberbefehlshaber braucht auch die Geheimdienste, im Iran, im Irak, in Afghanistan. Vielleicht schon bald wieder daheim, sollte ein neuer Terroranschlag passieren.

Und er ist im US-Kongress auf die Hilfe von Republikanern für seine Politik angewiesen, etwa bei der Gesundheitsreform. Die rebellieren bereits gegen neue Ermittlungen. "Sie begreifen nicht, dass wir im Krieg sind", sagt die Tochter von Ex-Vize Dick Cheney, Liz, zu Holders Plänen.

Entsprechend zurückhaltend gibt sich Obama in dieser Frage. Die Frage ist nur, ob Holder das beeindruckt.

Der "Attorney General", so Holders Amtstitel, ist ein seltsamer Akteur in Amerikas Regierung. Er wirkt als Generalstaatsanwalt, ist aber als Justizminister Teil des Präsidententeams. Er muss für Gerechtigkeit kämpfen, aber auch für seinen Chef.

Unter Bush winkte Texas-Kumpel Alberto Gonzales fast jeden Vorschlag aus dem Weißen Haus durch. Holder ist ein alter Obama-Vertrauter. Der ehemalige Richter, Staatsanwalt und Anwalt hat dessen Team zur Vizepräsidenten-Auswahl geleitet. Dem Vernehmen nach fiel Obama dabei angenehm auf, wie rigoros Holder die hochrangigen Bewerber überprüfte.

Schlechte Erfahrungen unter Clinton

Doch er gilt auch als selbstbewusst und agiert manchmal provokant. Kurz nach Amtsantritt nannte der Afro-Amerikaner Amerika immer noch eine Nation der "Feiglinge", wenn es um Fragen der Hautfarbe gehe. Das Weiße Haus war nicht begeistert. Holders Frau Sharon Malone, eine prominente Gynäkologin, zieht laut Presseberichten gern eine direkte Verbindung von Amerikas Rassen-Sünden zu Amerikas Exzessen im Anti-Terror-Krieg.

Und Holder hat seine ganz eigene schlechte Erinnerung, als er in früheren Zeiten einem Präsidenten zu sehr vertraute. Es war in den letzten Tagen der Clinton-Regierung: Bill Clinton wollte noch Gnadengesuche durchdrücken, US-Präsidenten dürfen das ganz am Schluss. Eines galt Marc Rich. Der Rohstoffhändler hatte Steuerschulden in Millionenhöhe angehäuft, er war in schmutzige Deals verwickelt, das FBI jagte ihn. Rich flüchtete in die Schweiz.

Doch seine Ex-Frau und er hatten auch viel Geld für die Clintons gespendet, der Präsident wollte ihn begnadigt sehen. Holder, damals schon Vizejustizminister, prüfte eher oberflächlich, er winkte die Begnadigung durch - heute gilt der Vorgang als Riesenskandal. "Ich habe es vermasselt", gibt Holder zu. Seine Frau sagte "Newsweek", er strebe seither nach Wiedergutmachung.

Vielleicht will Holder einen vergleichbaren Fehler nicht mehr machen und widersetzt sich daher dem Willen seines Präsidenten. Vielleicht hat er beim Lesen des CIA-Berichts aber auch einfach den Drang nach einer moralischen Erneuerung des Landes verspürt, den Obama bei Amtsantritt Amerika versprach. Das US-Justizministerium trägt eine lateinische Inschrift über dem Eingang: "Wer hier arbeitet, kämpft für Gerechtigkeit und die Verfassung." Dass seine 110.000 Mitarbeiter nach den Bush-Jahren dies wieder stolz sagen können, hat Holder als Maxime ausgegeben.

Riskiert er dafür auch den offenen Bruch mit dem Präsidenten? Oder ist sein Vorstoß doch mit dem Weißen Haus abgesprochen, um den linken Flügel der Demokraten zu befrieden, die Obamas pragmatischen Kurs im Anti-Terror-Kampf mit Argwohn verfolgen?

Oder hat der Präsident gar keine Wahl mehr?

Ende August soll der Bericht über die Foltermethoden veröffentlicht werden, der Holder so beeindruckt hat. Er wird sicher zensiert, aber Holder scheint davon auszugehen, dass die amerikanischen Bürger weitere Ermittlungen unterstützen, wenn sie mehr Details über die Praktiken der Bush-Jahre erfahren.

Vielleicht weiß Holder spätestens dann im Fall "Holder v. Obama" das Volk auf seiner Seite.

Sonntag, 5. Juli 2009

Häftling in sächsischem Jugendgefängnis gefoltert

Justizministerium bestätigt bestialische Attacken:

Vormoderne Zustände in Sachsens modernstem Gefängnis: Ein 18-Jähriger wurde mit kochendem Wasser übergossen, geschlagen, gewürgt und zum Selbstmord getrieben. Nun sind zwei Mitgefangene wegen versuchten Mordes angeklagt.

Ein Häftling ist im Jugendgefängnis Regis-Breitingen in Sachsen von Mitgefangenen gequält und beinahe getötet worden. Ein Sprecher des Justizministeriums in Dresden bestätigte am Sonntag der Nachrichtenagentur AP einen entsprechenden «Focus»-Bericht.

Gegen die beiden mutmaßlichen Täter erhob die Staatsanwaltschaft Leipzig im Mai Anklage wegen versuchten Mordes. Den zur Tatzeit 15 und 24 Jahre alten Häftlingen werde vorgeworfen, den 18-Jährigen im Mai 2008 misshandelt und zum Selbstmord gedrängt zu haben, berichtete das Magazin. Schließlich hätten die beiden Beschuldigten versucht, ihr Opfer zu töten.

«Focus» zufolge sollen die beiden den jungen Mann im Duschraum mit kochendem Wasser übergossen und mit einem Besenstiel geschlagen haben. Außerdem werde ihnen vorgeworfen, dem 18-Jährigen gemeinsam mit anderen Häftlingen ein Hakenkreuz und SS-Runen auf den Oberkörper gemalt zu haben. Zuvor sei das Opfer an einen Stuhl gefesselt worden.

Sachsens modernstes Gefängnis
Dann hätten sie ihm damit gedroht, dass russische Häftlinge ihn auf grausame Art töten wollten und bereits ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt sei. Aus Angst habe der Häftling versucht, sich in seiner Zelle zu erhängen, aber überlebt. Daraufhin hätten ihn die Angeklagten mit einem Gürtel erdrosseln wollen.

Das Opfer habe sich trotz Atemnot jedoch aus der Schlinge befreien und die Wächter alarmieren können. Der Fall erinnert an den Foltermord in der Haftanstalt Siegburg (Nordrhein-Westfalen). Im November 2006 hatten dort drei Häftlinge einen Mitgefangenen zu Tode gequält. Die Täter wurden inzwischen zu Haftstrafen zwischen zehn und 15 Jahren verurteilt.

Die Jugendhaftanstalt Regis-Breitingen ist Sachsens modernstes Gefängnis. Das Gebäude mit 376 Haftplätzen wurde am 5. Oktober 2007 eröffnet. Einen knappen Monat später nahm sich dort ein 21 Jahre alter Häftling das Leben. Einen weiteren Suizid gab es im März dieses Jahres. Der 21-Jährige war wegen Mordes verurteilt worden.

Mittwoch, 10. Juni 2009

Britische Polizisten nach Waterboarding-Vorwürfen suspendiert

Sechs Londoner Polizisten stehen Zeitungsberichten zufolge im Verdacht, die umstrittene Verhörmethode des sogenannten Waterboarding angewendet haben.

Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, wurden die Beamten wegen Vorwürfen, Verdächtige misshandelt zu haben, versetzt oder vom Dienst suspendiert. Die unabhängige Untersuchungskommission IPCC befasse sich mit den Vorgängen. Die mutmaßlichen Folteropfer waren bei einem Anti-Drogen-Einsatz im vergangenen Jahr festgenommen worden.

Beim Waterboarding wird ein Ertränken des Verdächtigen simuliert. Diese Methode war ursprünglich von Ermittlern des US-Geheimdienstes CIA angewandt worden, um Terror-Verdächtige zu Geständnissen zu drängen.

Mittwoch, 13. Mai 2009

Obama will Veröffentlichung von Folter-Fotos verhindern

Einspruch von Barack Obama: Der US-Präsident sperrt sich gegen die Veröffentlichung zahlreicher Fotos von Misshandlungen Gefangener im Irak und in Afghanistan - trotz eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses. Der Staatschef fürchtet um die Sicherheit der US-Soldaten.

Washington - Abu Ghureib - der Name des Gefängnisses in der irakischen Hauptstadt ist zu einem Synonym geworden für Erniedrigungen, Misshandlungen und Folter durch amerikanische Soldaten und Geheimdienste. Präsident Barack Obama war angetreten, mit diesem schweren Erbe aufzuräumen. Er versprach die schnelle Schließung des Gefangenenlagers Guantanamo, er untersagte die Anwendung von Folter und veröffentlichte erschütternde Memos über die Torturen, die Gefangene ertragen mussten - trotz erheblichen Widerstandes des Geheimdienstes CIA.

US-Präsident Obama: Der Staatschef sperrt sich gegen die Veröffentlichung von Folter-Fotos
Doch nun weicht der neue US-Präsident von seiner Linie ab: Obama will mehrere Dutzend neue Fotos von Misshandlungen Gefangener im Irak und in Afghanistan nicht veröffentlichen. Zehntausende US-Soldaten in beiden Ländern würden dadurch nach Ansicht der zuständigen Kommandeure zusätzlich gefährdet, sagte der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Geoff Morrell, am Mittwoch.

Das Pentagon hatte ursprünglich eine Veröffentlichung noch in diesem Monat angekündigt. Obama will eine Publikation der Fotos nun vor Gericht verhindern, wie ein Gewährsmann der Nachrichtenagentur AP erklärte.

Offenbar fürchtet die US-Regierung nach einer Veröffentlichung der Bilder Vergeltungsanschläge gegen amerikanische Truppen und eine Welle der Empörung, ähnlich jener nach Bekanntwerden der Aufnahmen aus Abu Ghureib 2004. Der Zorn der Bevölkerung hatte damals den Einsatz der US-Truppen im Irak wesentlich erschwert.

Mehrere Militärangehörige wurden wegen der Vorfälle in dem Gefängnis zu zum Teil mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. 2006 übergab das US-Militär den Komplex an die irakische Regierung. Unter dem früheren Machthaber Saddam Hussein war die Haftanstalt ein Zentrum für Folter gewesen.

Das berüchtigte Gefängnis wurde im Februar 2009 unter neuem Namen wieder eröffnet. Es heißt nun ganz neutral Zentralgefängnis Bagdad. Es wurde aufwändig renoviert.

Unterdessen werden Zweifel daran laut, ob die von US-Geheimdiensten angewendeten Foltermethoden überhaupt dazu beitrugen, um an wichtige Informationen zu gelangen. Der Sender CNN berichtete von der Anhörung eines Verhörspezialisten durch den US-Senat.

Ali Soufan, zwischen 1997 und 2005 in Diensten des FBI, sagte, die harten Verhörmethoden, die unter der Regierung von Präsident George W. Bush verbreitet waren, hätten kaum brauchbare Ergebnisse gebracht. Sie seien "ineffektiv" und "unzuverlässig" und hätten im Kampf gegen al-Qaida sogar geschadet.

Er selbst habe einen Mann namens Abu Subeida verhört. Dabei habe er auf Einschüchterungen verzichtet und Subeida zur Kooperation bewegen können. Später hätten CIA-Mitarbeiter das Verhör übernommen und ihn gefoltert, woraufhin der Gefangene zu reden aufhörte.

Samstag, 18. April 2009

Sechsmal Todesangst in zwei Stunden

CIA-Agenten nutzten unter Präsident Bush finsterste Verhörmethoden - und hielten diese akribisch fest: vier Stunden Waterboarding an einem Tag, sieben Tage Schlafentzug. Die jetzt veröffentlichten Memos lesen sich wie ein Handbuch für Folterknechte, die keine Spuren hinterlassen dürfen.

Hamburg - Das US-Justizministerium ging mit feinster Behördenakribie zu Werke. "Sie wollten die Ansicht dieses Büros zu der Frage wissen", schreibt Jay S. Bybee vom Büro für Rechtsfragen am 1. August 2002 an John Rizzo, Chefjustiziar des US-Geheimdienstes CIA, "ob ein bestimmtes Verhalten, das Sie vorgeschlagen haben, gegen das Folterverbot verstößt." Das "Verhalten" präzisiert der Autor in dem Schreiben in zehn Punkten.

In nüchternen Worten ist da zu lesen, was Menschenrechtler auf der ganzen Welt auf die Barrikaden trieb, was Präsident Obama inzwischen verboten hat und mitunter euphemistisch als "harsche Verhörmethoden" bezeichnet wird: das extreme Repertoire der CIA-Folterknechte, abgesegnet vom damaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten, George W. Bush.

Die Memos, die das Weiße Haus am Donnerstag veröffentlicht hat, beschreiben die Verhörmethoden, denen insgesamt 28 Terrorverdächtige ausgesetzt waren. Mit der Veröffentlichung der Unterlagen ging die inzwischen umstrittene Ankündigung Obamas einher, den CIA-Folterern Straffreiheit zu gewähren. Diese hätten sich in "gutem Glauben" auf die Einschätzung des Justizministeriums verlassen - auch um seine Argumentation zu erläutern, habe er die Memos zugänglich gemacht, sagte Obama.

Nie zuvor waren offizielle Dokumente zugänglich, die derart detailliert beschreiben, wie die CIA-Verhörleiter in den Befragungen vorgingen. In den Dokumenten - "Top Secret" gekennzeichnet, das Wort ist inzwischen durchgestrichen - sind die zehn Methoden aufgelistet, für die die CIA das Justizministerium um Zustimmung gebeten hatte.

Ein Auszug:

"Die Phase (der verschärften Befragung, Anm. d. Red.) wird vermutlich nicht mehr als ein paar Tage dauern, kann aber auf bis zu 30 Tage ausgedehnt werden. Während dieser Phase wollen Sie (die CIA, Anm. d. Red.) zehn Methoden zur Anwendung bringen, von denen Sie glauben, dass sie dazu führen, dass er (der Gefangene Abu Subeida, Anm. d. Red.) (...) entscheidende Informationen (…) preisgibt."

Die erste Methode:

"Der Aufmerksamkeitsgriff besteht darin, die Person mit beiden Händen am Kragen zu packen, je eine Hand an jeder Kragenseite, die Bewegung ist kontrolliert und schnell. So, wie der Verhörleiter die Person gepackt hat, reißt er sie zu sich herüber."

Weitere Methoden sind das sogenannte Walling, bei dem der Häftling gegen eine Wand geschleudert oder gedrückt wird, um ihn einzuschüchtern, der Griff ins Gesicht, Ohrfeigen, Einzelhaft in einer beengten dunklen Zelle, stundenlanges Stehen und Ausharren in einer unbequemen Position. Andere Methoden zielen eher auf psychologischen Druck statt auf Gewalt. So war vorgesehen, den Gefangenen Subeida, der unter einer Insektenphobie litt, in eine Kiste voller harmloser Insekten zu sperren und ihm weiszumachen, es handele sich um stechende Exemplare - der Plan wurde allerdings nicht ausgeführt.

In einem Memo vom 10. Mai 2005 sind weitere Methoden aufgeführt, die Manipulation der Nahrung etwa ("die Häftlinge bekommen fades, wenig ansprechendes Essen, das aber alle Ernährungsanforderungen erfüllt"), Nacktheit ("verursacht psychologisches Unwohlsein", "Kleidung kann als sofortige Belohnung für Kooperation eingesetzt werden"), Schlag auf den Bauch ("mit der Rückseite der geöffneten Hand", "Schlag muss zwischen Nabel und Brustbein treffen", dient der Einschüchterung) und Wassereinsatz ("Kaltes Wasser aus einem Behälter oder einem Schlauch ohne Düse", "Wasser darf nicht in Nase, Mund oder Augen gelangen", "Umgebungstemperatur muss über 18 Grad bleiben").

Dass Gefangene am Schlafen gehindert wurden, fand demnach vielfach statt. Das Justizministerium schreibt dazu im August 2002:

"Schlafentzug darf angewendet werden. Sie haben angegeben, Sie wollten mit dieser Methode erreichen, dass die Person nicht mehr klar denken kann und die Unannehmlichkeiten des Schlafentzugs sie dazu bringen zu kooperieren. Die Folgen dieses Schlafentzugs geben sich normalerweise nach ein, zwei Nächten ohne Unterbrechung des Schlafs. Sie haben uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass Ihren Erkenntnissen zufolge in seltenen Fällen Menschen mit einer Neigung zu psychologischen Störungen bei Schlafentzug abnormal reagieren. Aber selbst in diese Fällen geben sich die Folgen, wenn die Person schlafen darf. Zusätzlich sind, für den unwahrscheinlichen Fall einer abnormalen Reaktion, Kollegen mit medizinischer Ausbildung anwesend, die einschreiten können. Sie haben uns mündlich mitgeteilt, dass Sie Subeida nicht mehr als elf Tage am Stück am Schlafen hindern würden. Und dass Sie ihn bereits erfolgreich 72 Stunden am Stück wachgehalten haben, ohne dass er körperlichen oder seelischen Schaden erlitten hat."

Der Rest des Absatzes ist geschwärzt. Und später, im Mai 2005:

"Die maximale Dauer des Schlafentzugs, den die CIA genehmigt, liegt bei 180 Stunden, nach deren Ablauf dem Gefangenen gestattet werden muss, acht Stunden ohne Unterbrechung zu schlafen. Sie haben uns in Kenntnis gesetzt, dass bislang mehr als ein Dutzend Häftlinge einem Schlafentzug von mehr als 48 Stunden ausgesetzt waren, drei Häftlinge waren einem Schlafentzug von mehr als 96 Stunden ausgesetzt; die längste Zeitspanne, die je ein Häftling vom Schlafen abgehalten wurde, betrug 180 Stunden."

Zum Waterboarding heißt es im August 2002:

"Bei dieser Prozedur wird die Person fest an eine geneigte Bank gebunden (…). Die Füße der Person sind normalerweise angehoben. Ein Tuch wird über Stirn und Augen gelegt. Dann wird Wasser kontrolliert auf das Tuch gegossen. Wenn das Tuch sich vollgesogen hat und komplett Mund und Nase verdeckt, wird durch das Tuch die Luftzufuhr für eine Dauer von 20 bis 40 Sekunden leicht unterdrückt. (…) Der erhöhte Atemimpuls ruft in Zusammenspiel mit dem Tuch ein Gefühl des 'Erstickens und aufkommender Panik' hervor, das heißt das Gefühl zu ertrinken. Die Person atmet dabei kein Wasser ein. Während dieser 20 bis 40 Sekunden wird ununterbrochen weiter Wasser aus einer Höhe von 30 bis 60 Zentimetern gegossen. Danach wird das Tuch entfernt, und die Person darf drei- bis viermal ungestört tief einatmen. Das Gefühl des Ertrinkens hört sofort auf, wenn man das Tuch entfernt. Die Prozedur kann dann wiederholt werden. (…) Sie haben uns mündlich davon in Kenntnis gesetzt, dass diese Prozedur automatisch das physiologische Empfinden des Ertrinkens auslöst, das die Person nicht unter Kontrolle hat, selbst wenn sie sich darüber im Klaren ist, dass sie nicht wirklich ertrinkt. Sie haben uns außerdem mündlich mitgeteilt, dass eine solche Prozedur nicht länger als 20 Minuten in einem Durchgang dauert."

Details zu Dauer der Anwendung des Waterboarding sind in einem Schreiben vom Mai 2005 zu finden. Darin heißt es, binnen der Gesamtdauer der verschärften Verhöre von 30 Tagen dürfe Waterboarding an fünf Tagen angewendet werden. Binnen 24 Stunden dürfen die CIA-Mitarbeiter zwei Durchgänge mit dem Häftling absolvieren, ein Durchgang darf maximal zwei Stunden dauern. Während einer "Session" ist es den Agenten gestattet, den Gefangenen mehrfach glauben zu lassen, er ertränke - sechsmal insgesamt. Sechsmal Todesangst in zwei Stunden.

Und was ist nun Folter? Das Uno-Übereinkommen gegen Folter von 1984 definiert Folter als "jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden".

Mit dieser Definition setzt sich auch der Autor eines der Memos auseinander. "Damit Schmerz oder Leiden zur Folter wird", schreibt das Justizministerium an die CIA, "müssen Schmerz und Leiden laut Statuten schwer sein." Keine der zehn Techniken, schlussfolgern die Juristen, fielen demnach unter den Begriff der Folter. Weder Ohrfeigen, noch Einschüchtern, noch Schlafentzug - und vor allem: auch Waterboarding nicht. "Das Waterboarding ist einfach ein kontrolliertes intensives Erlebnis, dem die Anmutung einer längeren Zeitspanne fehlt, das man üblicherweise mit Leiden in Verbindung bringt."

Bleibt die Frage: Wie viel Zeit braucht man zum Leiden? 20 Sekunden? 40? Reicht sechsmal Todesangst binnen zwei Stunden? Auch wenn die Berater aus dem Justizministerium unter der Regierung Bush das klar verneinten - Barack Obama ist anderer Ansicht. Er verbot Waterboarding und andere umstrittene Praktiken am 22. Januar 2009. Es war eine seiner ersten Amtshandlungen - kurz nachdem George W. Bush Geschichte war.

Donnerstag, 9. April 2009

Polizist auf Prügel-Video stellt sich

Todesfall bei G20-Protesten:

Hier steht das spätere Opfer vor der Polizei
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Erst hat der britische Beamte den Mann geschubst, dann mit dem Schlagstock so in die Beine gehauen, dass er umfiel. So ist es zumindest in einem Amateurvideo zu sehen. Nun reagierte der Polizist auf den Internet-Film.

Es brauchte erst die Veröffentlichung eines Amateurvideos, um einen Polizisten dazu zu bringen, sich wegen eines tödlich ausgegangenen Vorfalls in London bei den Behörden zu melden.

Der Beamte war bei seiner Attacke auf den Mann während Protesten gegen den G20-Gipfel in der britischen Hauptstadt gefilmt worden. Er soll nun mit drei weiteren Polizisten befragt werden, sagte ein Sprecher der Polizeiaufsichtsbehörde. Nach Angaben von Scotland Yard wurde bisher kein Polizist suspendiert.

Das Video zeigt, wie ein bewaffneter Beamter den 47-jährigen Ian Tomlinson schlägt und zu Boden stößt. Wenige Minuten später brach der Mann zusammen und erlitt einen Herzinfarkt. Scotland Yard hatte zunächst behauptet, keinen Kontakt mit Tomlinson gehabt zu haben.

Neues Amateurvideo

Der «Guardian» veröffentlichte inzwischen ein weiteres Amateurvideo, bei dem aus einem anderen Winkel zu sehen ist, mit welcher Wucht der Polizist Tomlinson in die Beine haute.

Da fiel der Mann zu Boden
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Unterdessen kamen neue Details ans Licht. Eine Fotografin gab an, dass die Polizei bereits vor dem Geschubse mit Tomlinson aneinandergeraten war und ihn dabei zweimal mit einem Schlagstock schlug. Dagegen schrieb die Zeitung «The Sun», Tomlinson habe wiederum die Polizei provoziert, in dem er betrunken vor einem Polizeiwagen stand und trotz Aufforderung nicht aus dem Weg ging. Nach Angaben der Zeitung war Tomlinson, der an einem Zeitungsstand im Bankenviertel arbeitete, alkoholabhängig und lebte in einem Heim für Obdachlose.

An den lautstarken Protesten, zu denen tausende Gipfelgegner in das Bankenviertel gekommen waren, hatte er sich nach Angaben seiner Familie nicht beteiligt.