Mittwoch, 3. März 2010

Berlin/Stuttgart: Bund will Steuer-CD nun doch kaufen

Der Bund will die dem Land Baden-Württemberg angebotenen Daten von Steuerbetrügern doch kaufen. Wegen des Umgangs mit den angebotenen Daten hatte ein SPD-Bundestagsabgeordneter Strafanzeige gegen Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) und Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) gestellt.
Ihren Kaufentschluss teilte die Bundesregierung nach Parlamentsangaben im Finanzausschuss des Bundestages mit. Dies werde "gegebenenfalls unter Mitwirkung eines betroffenen Bundeslandes" geschehen. Die baden-württembergische Landesregierung hatte den Kauf der Steuer-CD abgelehnt. Baden-Württemberg werde dem Bund aber die notwendigen Angaben zum Kauf der CD zur Verfügung stellen, hieß es.
Steuerdaten CDNoch am Freitag hatte die CDU/FDP-Koalition in Baden-Württemberg geäußert, sie werde die Daten in Absprache mit dem Berliner Finanzministerium an den Bund abgeben, damit dieser sie prüfen und eventuell kaufen kann. Daraufhin hatte das Ressort von Minister Wolfgang Schäuble (CDU) den Kauf als Ländersache betitelt.
Als Reaktion hatte Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) entschieden, das Land werde die Steuersünder-CD weder kaufen noch die Probedaten an den Bund weiterreichen. Nun könnten die Daten auf dem Umweg über den Bund doch noch in die Hände von baden-württembergischen Steuerfahndern landen. Sie erwarten dadurch Nachzahlungen von bis zu sieben Millionen Euro. Auf der CD sollen die Daten von 1.748 Anlegern aus dem gesamten Bundesgebiet sein. Angeblich geht es um Anlagen mit einem Gesamtwert von 280 Millionen Euro.

Strafanzeige gegen Mappus und Goll

Unterdessen hat der baden-württembergische SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange Strafanzeige gegen Ministerpräsident Mappus und Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) gestellt. Lange wirft Mappus und Goll wegen Strafvereitelung im Amt vor; die Politiker hätten die Entscheidung über den Kauf der CD an sich gezogen und verhinderten jetzt die Strafverfolgung von Steuerhinterziehern, so Lange. Minister und Ministerpräsident müssten aber dafür sorgen, dass erhebliche Straftaten auch verfolgt werden. Das Land dürfe nicht zur Steueroase Deutschlands werden kritisiert Lange, der der Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg im Bundestag ist.

Kein Kommentar von Mappus zur Anzeige

Gegenüber dem SWR erklärte Lange, dass es nichts mit Steuergerechtigkeit zu tun habe, wenn die Landesregierung die angebotene Steuersünder-CD nicht kaufen will, gleichzeitig aber den Hartz-IV-Empfängern die Bezüge kürzen will. Mappus selbst wollte keinen Kommentar zu der Strafanzeige von Lange machen. Justizminister Ulrich Goll ließ durch einen Sprecher mitteilen, dass die Anzeige "strafrechtlicher Unsinn" sei. Der Staat sei nicht verpflichtet, illegale Geschäfte zu tätigen.




BBC-Moderator starb bei Sex-Spiel

Kristian Digby
Der offen schwule BBC-Moderator Kristian Digby, der am Montag in seiner Wohnung in London tot aufgefunden wurde, hatte sich offenbar die Luftzufuhr abgeschnürt.

Während die Polizei einem Bericht des Gerichtsmediziners nicht vorgreifen will, berichten die britischen Tabloids, der 32-Jährige sei an einer bei sich selbst ausgeführten Atemkontrolle gestorben, während er masturbiert habe. "Breath Control", auch "Erotic Asphyxiation" genannt, ist eine vor allem in der BDSM-Szene ausgeführte Praktik, in der durch das Abschneiden der Luft ein größeres Lustgefühl erreicht werden soll. Sie gilt als sehr gefährlich.

Digby, der durch Immobilien-Geschäfte zum Millionär wurde, hatte in den letzten Jahren vor allem die Property-Show "To buy or not to buy" und andere Vormittags-Sendungen moderiert, 2001 präsentierte er für den eingestellten Digitalkanal BBC Choice ein kurzlebiges schwules Magazin ("That gay show"). Zuvor hatte Digby als Film-Student einen Kurzfilm und zwei Dokumentationen gedreht.

Video: Ausschnitte aus dem Schaffen Digbys

Kein ungewöhnlicher Todesfall

Durch "Breath Control", ob allein oder mit einem Partner, kommt es häufiger zu ungewollten Todesfällen, eine Studie aus den USA kam in den 90ern zu dem Ergebnis, dass allein in den Staaten jährlich bis zu 1.000 Menschen bei solchen Unfällen sterben. Digby ist nicht der erste Prominente, bei dem die Atemkontrolle misslungen ist. Auch "Kill Bill"-Star David Carradine und der INXS-Star Michael Hutchence sollen sich versehentlich selbst erstickt haben. Die BBC hat in den letzten Jahren mehrfach junge Talente durch plötzliche Todesfälle verloren. So wurde 2004 der offen schwule Moderator der Boulevard-Sendung "Liquid News", Christopher Price, im Alter von 35 Jahren tot in seiner Wohnung aufgefunden. Die Polizei fand Kokain und andere Drogen neben der Leiche, als Todesursache wurde allerding eine Hirnhautentzündung festgestellt.

Britische TV-Sender haben zahlreiche offen schwule und lesbische ModeratorInnen, die allerdings immer wieder für Schlagzeilen sorgen. So wurde im Pool des Moderators Michael Barrymore 2001 die Leiche eines jungen Mannes entdeckt, der Fall gilt bis heute als ungeklärt und der bis dahin beliebte Star wurde von der Polizei immer wieder zum Verdächtigen erklärt. Ein anderer Moderator erhielt ein langes Sendeverbot, als er - vor der in Großbritannien wichtigen Jugendschutzgrenze um 9 Uhr - bei einer Preisverleihung aufgrund der Wald-Kulisse im Hintergrund live den Witz brachte, gerade noch dort den konservativen Schatzkanzler gefistet zu haben.

Andere schwule TV-Moderatoren gehören zu den beliebtesten Persönlichkeiten auf der Insel, darunter der weltweit bekannte Graham Norton, das Allround-Talent Stephen Fry oder Oma-Liebling Paul O´ Grady, der seine TV-Karriere als Transe Lily Savage begann. Mit jungen Gesichtern wie Simon Amstell, der durch seine ungewöhnlichen Fragen Britney Spears zum Heulen brachte und die Street Credibility einiger Stars zerstörte, ist für die Zukunft gesorgt.

Dienstag, 2. März 2010

Tragische Totenwache eines Fünfjährigen

Von Julia Jüttner

Er sah seine Mutter sterben, blieb bei der Leiche, stundenlang, tagelang, am Ende hörte ein Nachbar sein Schluchzen: Das tragische Schicksal eines Fünfjährigen erschüttert das baden-württembergische Heidenheim. Hätte das Drama durch mehr Wachsamkeit der Behörden verhindert werden können?

Hamburg - Es war kurz nach Mitternacht. Die meisten Bewohner des Mehrfamilienhauses in der Erbisbergstraße im baden-württembergischen Heidenheim-Mergelstetten schliefen, die Fernsehapparate waren verstummt. Da hörte ein Mann das leise Weinen eines Kindes. Um 0.37 Uhr alarmierte er die Polizei. Das Wimmern komme aus einer der beiden Wohnungen im zweiten Stockwerk, sagte er. Normalerweise nichts Ungewöhnliches, doch die Wohnung stehe seit Monaten offiziell leer.

Ein Streifenwagen rückte an, die Polizisten klingelten. Schweigen. Kein Mucks war hinter der Tür zu hören. Doch der Nachbar von nebenan bestätigte, auch er habe aus den vermeintlich unbewohnten Räumen das Heulen eines Kindes gehört.

Die Polizei brach die unverschlossene Tür auf. Schon im Flur stapelte sich der Müll, beißender Gestank hing in der Luft. Im Wohnzimmer entdeckten die Beamten eine tote Frau. Sie lag auf dem Boden, zwischen Essensresten, Dreck und Gerümpel. Daneben saß Luis (Name von der Redaktion geändert) und schluchzte kaum hörbar vor sich hin. Der Fünfjährige trauerte um seine Mutter.
Die 40-Jährige ist laut Totenschein eines natürlichen Todes gestorben. 48 Stunden bevor die Polizei in die Wohnung eingedrungen war. 48 Stunden lang blieb Luis an ihrer Seite. 48 Stunden lang hatte er nicht die Wohnung verlassen, um Hilfe zu holen oder wegzulaufen.

Leicht dehydriert wurde der Junge ins Klinikum Heidenheim gebracht. Er verhielt sich unauffällig, schlief erschöpft ein. Bisher ließ er noch keine posttraumatische Störung erkennen. Anschließend wurde er in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikum in Ulm eingewiesen.

Die Ärzte und Schwestern dort kennt Luis bereits. Vom 24. November vergangenen Jahres bis zum 13. Januar diesen Jahres war er dort. Das Jugendamt hatte die Untersuchung veranlasst. Am 1. März sollte Luis gemeinsam mit seiner Mutter noch einmal dort aufgenommen werden, um gefestigter durchs Leben zu gehen.

Wohnung ohne Warmwasser und Heizung

Mit dem Umzug der kleinen Familie vom Ostalbkreis nach Heidenheim wanderte auch ihre Akte zu einem neuen Jugendamt. Die Alleinerziehende war auf Hilfe angewiesen. Seit dem 19. Mai 2008 ist das Jugendamt Heidenheim für sie zuständig. In Heidenheim bezieht sie die Wohnung in der Erbisbergstraße. Sie gehört ihren Eltern, die in Stuttgart leben. Eine Art Ferienwohnung, allerdings ohne funktionierende Heizung und Warmwasseranschluss.

Das Jugendamt beauftragt die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Kontakt mit der zweiköpfigen Familie aufzunehmen. In Heidenheim wird diese Sozialleistung von einem externen Unternehmen ausgeführt.

Wie mit Luis' Mutter vereinbart, klingelt am 4. Juni 2008 eine Mitarbeiterin an der Wohnungstür. Die Frau öffnet nicht. Fünf Tage später meldet sie sich beim Amt, entschuldigt sich dafür. Sie sei krank gewesen, habe daher nicht öffnen können.

Es ist der Anfang eines Lügenlabyrinths, das die Tragödie erst möglich macht.

Doch Luis' Mutter zeigt sich beim ersten Gespräch einsichtig und willigt in eine Betreuung ein. Sieben Stunden die Woche lässt sie sich bei der Bewältigung ihrer Probleme helfen. In erster Linie sind es finanzielle Schwierigkeiten und Schulden, die die Frau plagen. Sie lebt von Hartz IV. Wegen einer chronischen Erkrankung gilt sie beim Job-Center zu 30 Prozent als erwerbsunfähig. Den Vater ihres Sohnes gibt sie nicht bekannt, Kindesunterhalt bezieht sie vom Amt. Sie ist mit vielem überfordert, auch damit, für ihren Sohn einen Kindergartenplatz zu finden.

Dankbar nimmt sie die Unterstützung der Familienhilfe an. In einem Akteneintrag vom 3. November 2008 heißt es: Die Hilfe werde von der Mutter positiv bewertet, Erziehungsfragen würden ausführlich besprochen. Keinerlei Anzeichen von Gewalt gegenüber dem Sohn. Im Gegenteil: Das Kind wirke "wohl behütet" und "gut ernährt".

Der Mutter gelingt es, die Sozialpädagogen auszutricksen

Zuverlässig erscheint Luis' Mutter zu Terminen im Amt, Hausbesuche vereinbart sie zwar, sagt sie jedoch immer kurzfristig ab. Treffen wie am 1. September 2008 oder am 14. Oktober wimmelt die Alleinerziehende ab und bittet um Treffen an öffentlichen Orten. Ihre Eltern wollten nicht, dass Leute vom Amt die Wohnung betrete, sagt sie. Es solle kein Gerede bei den Nachbarn geben. Ihrem Wunsch wird nachgegeben, eine entsprechende Notiz in der Akte gemacht.
 
Am 11. Februar 2009 bemerkt eine SPFH-Mitarbeiterin "Probleme in der hygienischen Versorgung" des Kindes und stellt die Mutter zur Rede. Diese begründet den Notstand mit den verheerenden Wasser- und Heizzuständen in der Wohnung. Die SPFH drängt auf Besichtigung ihres Zuhauses. Die Frau gibt an, ihre Eltern hätten sie nach einem Streit überraschend rausgeworfen. Ein Grund sei auch gewesen, dass das Jugendamt ständig vor der Tür stehe.

Die Eltern würden ihr nur erlauben, mit dem Kind in deren Wohnung zu leben, wenn sie den Mitarbeitern den Zutritt verwehre. Vielleicht könne sie in eine neue Unterkunft ziehen? Dann könne sie selbst entscheiden, wem sie die Tür öffne.

Wegen ihrer desolaten finanziellen Situation organisiert ihr das Amt eine neue Wohnung in Giengen, zehn Kilometer von Heidenheim entfernt. Am 1. März ziehen Luis und seine Mutter um. Zwei SPFH-Mitarbeiter helfen. Als sie ankommen, steht die Frau bereits samt Kartons und Koffer vor dem Haus. Die Schlüsselübergabe sei abgeschlossen, wieder sieht keiner, wie die Frau gelebt hat.

Das Jugendamt ist in Alarmbereitschaft

Von März bis August 2009 kommt es der Akte zufolge in regelmäßigen Abständen zu Hausbesuchen. Sie erfolgen ohne Beanstandung: Die Wohnung ist "relativ sauber und aufgeräumt". Luis hat sein eigenes Zimmer, seine hygienische Versorgung ist einwandfrei. Laut SPFH-Bericht ist er ein "lebhaftes, liebes Kind". Seine Mutter kümmere sich "aufopferungsvoll" um ihn. "Er steht bei ihr an erster Stelle. Nur, wenn es ihm gut geht, geht es auch ihr gut."

"Sie hat geschickt operiert"

Luis kommt in den Schulkindergarten der Lebenshilfe in Giengen. Dort erntet der Junge anfangs Lob. Er integriere sich gut und zeige ein positives Sozialverhalten, heißt es. Im Juli allerdings wird Luis häufiger aggressiv, hält sich nicht mehr an Regeln. Die Mutter hat einen Freund gefunden. Die SPFH protokolliert in den Akten: Das veränderte Verhalten könne daran liegen. Es sei jedoch keine Kindeswohlgefährdung erkennbar. Der Junge sei weiterhin gepflegt und werde umsorgt.

Am 22. Oktober kommt es zu einem sogenannten "Hilfeplan-Gespräch". Luis' Mutter ist in den alten Trott verfallen: Sie drückt sich vor Hausbesuchen. Immer wieder gelingt es ihr, die SPFH-Mitarbeiter auszutricksen. "Sie hat geschickt operiert", sagt Sozialdezernent Anton Dauser, seit 30 Jahren in der Sozialarbeit tätig und ehemaliger Leiter eines Jugendamts in Baden-Württemberg. Rückblickend lasse sich das Lügengebilde rekonstruieren, damals habe es keiner seiner Mitarbeiter durchblickt.

Im Gegenteil: In diesem Fall habe das Jugendamt durchgreifen wollen, hartnäckig habe man auf Hausbesuchen bestanden. Doch Luis' Mutter lehnt auf einmal eine weitere Unterstützung der "Familienhilfe" ab. In einem Brief bedankt sie sich - laut Dauser sogar "herzlich" - für die bisherige Zusammenarbeit und zieht ihre Einwilligung zu einer weiteren Unterstützung zurück.

Das Jugendamt kann die alleinerziehende Mutter nicht zu einer Betreuung zwingen. Einen entsprechenden Antrag, so glaubt Sozialdezernent Dauser, hätte das Familiengericht "sicher abgelehnt". Mitarbeiter der Familienhilfe versuchen, Luis' Mutter in Gesprächen davon zu überzeugen, die Betreuung weiterzuführen. Die 40-Jährige willigt schließlich ein.

Wie krank ist Luis' Mutter tatsächlich?

Auch zeigt sie sich einverstanden, ihren Sohn wegen einer medizinischen und psychiatrischen Untersuchung im Universitätsklinikum im 40 Kilometer entfernten Ulm anzumelden. Acht Wochen wird Luis dort stationär aufgenommen. Seine Mutter besucht ihn regelmäßig.

Mitarbeitern des Jugendamtes und der Familienhilfe gewährt sie jedoch weiterhin keinen Zutritt in ihre Wohnung in Giengen. Am 13. Januar 2010 verlässt Luis die Klinik, die SPFH drängt auf Hausbesuche. Die alleinerziehende Mutter stellt auf stur.

Die SPFH wendet sich ans Jugendamt und rät dazu, das Familiengericht einzuschalten und sich notfalls mit Gewalt Zutritt in Luis' Zuhause zu verschaffen. Per Brief vom 28. Januar 2010 erfährt die 40-Jährige, man werde am 2. Februar anrücken. Sie antwortet am Tag darauf per SMS: Sie halte sich mit ihrem Sohn bei ihrem Lebensgefährten auf und sei daher in Giengen nicht anzutreffen. Einem Treffen am 2. Februar stehe ansonsten nichts im Wege.

Mutter und Sohn erscheinen daher am 2. Februar im Jugendamt Heidenheim. Luis ist fröhlich, er wirkt gepflegt. Seine Mutter dagegen macht "körperlich einen schlechten Eindruck", doch aufgrund ihrer chronischen Erkrankung ist das kein seltener Vermerk in der Akte.

Warum hat keiner der Sozialpädagogen registriert, wie schwer krank die Alleinerziehende tatsächlich war?

"Wir haben alles unternommen, was möglich war"

Am 31. Januar meldet die 40-Jährige ihren Sohn im Kindergarten ab. Durch Behördenumwege erfährt das Jugendamt erst Tage später davon. Zuvor, am 9. Februar, wird bekannt, dass Luis' Mutter erneut einen Hausbesuch platzen ließ. Per SMS habe sie einer Mitarbeiterin mitgeteilt, sie sei in der Klinik, werde gleich operiert. Ihr Sohn sei "gut aufgehoben", nach der Narkose werde sie sich melden.

Sie tut es nicht. Am 16. Februar entschließen sich die SPFH und das Jugendamt, das Familiengericht einzuschalten, um eine Wohnungsöffnung zu erlangen. Einen Tag später stirbt Luis' Mutter in seinem Beisein. Am 20. Februar informiert die Polizei den Notdienst des Jugendamtes.

Erst jetzt erfährt die Behörde, dass die Alleinerziehende mit ihrem Sohn seit längerem wieder in der Erbisbergstraße in Heidenheim, der Ferienwohnung ihrer Eltern, untergekommen sein muss. Ein Nachbar sagte der "Heidenheimer Zeitung", er habe die Frau seit Januar häufiger in der Nähe der Wohnung gesehen und auch mit ihr gesprochen.

Seit ihrem Tod ist das Jugendamt Vormund für Luis. Wenn er nicht bei seinen Großeltern unterzubringen ist, wird er als Pflegekind in eine Familie kommen.

Warum der Fünfjährige nicht die völlig verwahrloste Wohnung verließ oder auf sich aufmerksam machte, werden Kinderpsychiater klären. Laut Sozialdezernent Dauser könne es sein, dass er von seiner Mutter eingeschärft bekommen habe, niemandem die Tür zu öffnen, um nicht aufzufallen.

Dauser spricht von "tragischen Umständen". Alles sei dafür vorbereitet gewesen, dass sich die Frau gemeinsam mit ihrem Sohn in psychiatrische Untersuchung begebe. "Wir haben alles unternommen, was möglich war."

Ein Nachbar der kleinen Familie sieht das anders. Er wirft nach Angaben der Polizei dem Jugendamt vor, der Frau zu wenig Unterstützung geboten zu haben - und hat die Behörde angezeigt.

Als die Hand in die Hose wanderte

Ein Bundesliga-Schiedsrichter beklagt sexuellen Missbrauch durch den inzwischen zurückgetretenen DFB-Oberschiedsrichter. Dessen Frau hat noch ganz andere Geschichten parat.

VON ANDREAS RÜTTENAUER
Der DFB hätte Kempters Anschuldigungen eigentlich diskret behandeln müssen. 

Im Raum steht der Vorwurf der sexuellen Belästigung. Der junge deutsche Bundesligaschiedsrichter Michael Kempter (27) hatte beim DFB angezeigt, er sei sexuell belästigt worden. Beschuldigt hat er Manfred Amerell, den mittlerweile zurückgetretenen Schiedsrichtersprecher des DFB, den großen Förderer der Blitzkarriere Kempters. Amerell selbst bestreitet alle Vorwürfe, die der DFB nach hausinternen Ermittlungen für erwiesen hält. Er spricht von einer engen Freundschaft, die er mit Kempter gepflegt haben soll. Doch der DFB wirft seinem ehemaligen Oberschiedsrichter mehr vor. Insgesamt soll Amerell zehn Schiedsrichter sexuell belästigt haben. Nun trat am Montagnachmittag Margit Amerell, die Frau des Beschuldigten, in einem anderen Münchner Nobelhotel vor die Presse. Es war ihr Auftritt, der die Augenzeugen so ratlos hinterlassen hat.

So manches Medium hatte verbal aufgestöhnt, als Michael Kempter beschrieb, wie die Hand Amerells in seine Hose gewandert ist. Es sind derartige Details, die eine Belästigungsaffäre zu einem Sex-Skandal machen. Doch Margit Amerell lieferte ganz neues Material. Sie gab die Kronzeugin einer Verschwörungstheorie. In der spielt ein weiterer Schiedsrichter eine Hauptrolle.
 
Der vor zwei Jahren abgetretene Franz-Xaver Wack. Der soll in der Nacht zum Sonntag in aller Herrgottsfrüh vor dem Hotel, das sie mit ihrem Mann in Augsburg betreibt, aufgetaucht sein. "Spatzerl, du weißt gar nicht, was los ist", soll er gesagt haben, und dass der Manfred sich stellen soll. Wack habe gesagt, dass er alles wisse, alle zehn Schiedsrichter, die Amerell beschuldigen, hätten sich Wack anvertraut.

Außerdem kenne er die Akten der DFB-Ermittler. Amerell selbst und sein Anwalt kennen die Akten nicht und schreien jetzt Skandal. Wack sei Teil des "Systems DFB", des "Systems Zwanziger". Manfred Amerell beansprucht die Rolle des Opfers einer Verschwörung gegen ihn.

Der DFB hat aber längst Michael Kempter die Opferrolle zugewiesen. Seit die Vorwürfe öffentlich sind, legt DFB-Präsident Theio Zwanziger beinahe im Wochentakt neue Anschuldigungen gegen Amerell auf den Tisch. Fast wirkt es, als sei der DFB bemüht, Kempter zum Superopfer eines Superbösen zu stilisieren.

Es wird eine Art nachholender Opferschutz betrieben. Eigentlich wäre es die Aufgabe gewesen, Kempters Anschuldigungen diskret zu behandeln. Doch dessen Name kursierte, lange bevor der DFB seine Ermittlungen abgeschlossen hatte. Und die ist, wenn es um Fußball geht, ganz speziell gestrickt.

Homophobie ist in den Stadienkurven zu Hause.

Bald soll Michael Kempter wieder pfeifen. Kein Wunder, dass er in seinen Interviews betont, hetereo zu sein.

Theo Zwanziger ist stets bemüht zu versichern, dass ein Profi-Fußballer, der sich als schwul outen würde, mit seiner Unterstützung rechnen kann. Dafür ist er oft gelobt worden. Jetzt steht Zwanziger in der Kritik. Opfer sexueller Übergriffe im Hause DFB dürften es sich in Zukunft gut überlegen, ob sie sich mit ihren Problemen an den Verband wenden. Sie müssen Angst haben, in der Öffentlichkeit gegrillt zu werden.

Ein professioneller Umgang mit derart heiklen Themen ist für einen ehrenamtlich organisierten Großverband wie den DFB mit seinen über die Jahre gepflegten Abhängigkeiten und Gunstbeziehungen beinahe unmöglich. Was viele Trainer fordern, wenn sie sich über eine Fehlentscheidung mokieren, könnte im Zuge des Falles Amerell/Kempter endlich eingeführt werden: Das Berufsschiedsrichterwesen.

Wären die Referees angestellt beim DFB, könnten arbeitsrechtliche Maßstäbe angelegt werden. So wurde vor Verbandsjuristen und hinter verschlossen Türen agiert. Verschwörungstheorien haben es da leicht.

Morgen wird vor dem Landgericht München im betreffenden Falle verhandelt. Manfred Amerell will dem DFB untersagen lassen, von "sexuellen Übergriffen und Belästigungen" zu sprechen. Der Wettstreit, wer nun Opfer und wer Täter ist, wird weiter in aller Öffentlichkeit ausgetragen.

Gerichtsurteil: Nutzung von 0900-Nummern rechtfertigt fristlose Kündigung

Durch Zuspruch von Kartenlegern und Astrologen hatte sich ein Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung psychische Stärkung erhofft - die hohen Kosten dafür rechnete er über die Behördenkasse ab. Für das Verwaltungsgericht Mainz war das Grund genug, eine fristlose Kündigung abzusegnen.

Mainz - Telefoniert ein Arbeitnehmer auf Kosten seiner Dienststelle mit teuren 0900-Hotlines, dann kann ihm auch ohne Zustimmung des Personalrates gekündigt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Mainz im Fall eines Beschäftigten, der selbst Mitglied im Personalrat, also der Arbeitnehmervertretung, war. Diese wollte der Kündigung nicht zustimmen.

Der Angeklagte hatte über mehrere Monate von Diensttelefonen 0900-Nummern von Kartenlegern, Astrologen und ähnlichen Diensten angerufen. Mehr als 1500 Euro der Telefonkosten bezahlte er von einem Konto der Behörde. Um sich zu tarnen, benutzte der Mann nach Angaben des Gerichts die Telefone anderer Bediensteter. Als der Dienstherr dem Beschäftigten kündigen wollte, verweigerte der Personalrat die Zustimmung.

Der Mann sei wegen privater Schicksalsschläge überfordert gewesen und habe deshalb Zuspruch bei den Service-Hotlines gesucht. Dieses Argument ließen die Richter nicht gelten. Das Personalratsmitglied sei auch trotz der geltend gemachten psychischen Ausnahmesituation in der Lage gewesen, sein Verhalten zielstrebig zu steuern und zu verschleiern.

Das Mainzer Gericht ersetzte nun die erforderliche Zustimmung des Personalrats durch sein Urteil. Die Richter erklärten, dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten. Insbesondere, dass der Mann von seiner "funktionsbedingten Möglichkeit, öffentliche Gelder zu veruntreuen, Gebrauch gemacht" habe, habe das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers zu ihm völlig zerstört.

Aktenzeichen: 5 K 1390/09.MZ

Montag, 1. März 2010

Apple räumt Kinderarbeit ein

Apple-Produkte werden auch von 15jährigen produziert. Diese auch chinesischem Recht widersprechende Tatsache räumte Apple nun in einem Rechenschaftsbericht ein.

VON BEN SCHWAN


Ein Apple-Store in Peking. Die Produktion glänzte nicht ganz so schön.

Apple-Produkte werden vor allem in China hergestellt – dort lohnt sich die Produktion der teuren Geräte aufgrund der dort noch immer geringen Lohnkosten für Fließbandarbeiter besonders.

Nun musste Apple einräumen, dass dabei im letzten Jahr Arbeitnehmer beschäftigt wurden, die auch nach chinesischem Recht noch gar nicht arbeiten durften: In insgesamt drei seiner asiatischen Zulieferbetriebe seien Jugendliche eingestellt worden, die erst 15 waren – dabei liegt auch in China das Mindestalter, um arbeiten zu dürfen, bei 16. "Bei diesen drei Fabriken fanden unsere Prüfer heraus, dass elf Arbeiter vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters beschäftigt wurden", so der Konzern. Zum Zeitpunkt der Prüfung seien die Arbeiter dann alt genug gewesen.

Apple war bereits 2006 aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen in einem seiner chinesischen Zulieferbetriebe für iPods in die Schlagzeilen geraten. Daraufhin versprach der Konzern, künftig verstärkt auf die Einhaltung von Mindeststandards zu achten.

Seither wird bei Apple regelmäßig überprüft - unter anderem mittels anonymer Mitarbeiter-Interviews. Außerdem bietet der Konzern Fortbildungsmaßnahmen an und hat Hotlines eingerichtet, über die Beschwerden entgegen genommen werden. Seit 2007 werden zudem so genannte Fortschrittsberichte vorgelegt.

Der aktuelle Bericht offenbart: Kinderarbeit ist nicht das einzige Problem, mit dem sich Apple herumschlagen muss. So haben Personalbüros deutlich überhöhte Entgelte von ausländischen Vertragsarbeitern eingefordert, hauptsächlich in Taiwan. Nach eigenen Angaben hat Apple daraufhin insgesamt 2,2 Millionen Dollar zurückgezahlt.

Insgesamt 17 besonders schwere Verstöße listet der aktuelle Bericht bei insgesamt 102 Überprüfungen. Apple hat angekündigt, dass diese besonders schweren Verstöße nun abgestellt werden.

Mit seinem Vorgehen gilt der Konzern in China als fortschrittlich: So hat Apple die Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden festgelegt und fordert von seinen Zulieferern mindestens einen freien Tag pro Woche für die Mitarbeiter. Andere Fabriken fordern von den Arbeitern, täglich anzutreten.

Sarrazin attestiert Westerwelle geistige Armut

Thilo Sarrazin: "Das stehe ich völlig bewegungslos durch"
Thilo Sarrazin: "Das stehe ich völlig bewegungslos durch"

Berlin - Thilo Sarrazin ist für deutliche Worte bekannt - auch für unbequeme Worte, die ihn selbst in Bedrängnis bringen. Zuletzt hatte er vor einem halben Jahr vehement gegen Hartz-IV-Empfänger gewettert, wofür ihm nun womöglich der Parteiausschluss droht. In einem Gutachten wurden einige Aussagen sogar als rassistisch gewertet. Doch die Kritik von FDP-Chef Guido Westerwelle an derselben Bevölkerungsgruppe will er keinesfalls unkommentiert stehen lassen.

In der "Süddeutschen Zeitung" nannte er die aktuellen Hartz-Sätze ausreichend, Westerwelle warf er in der Sozialstaatsdebatte jedoch geistige Armut vor. Dessen Vergleich zwischen staatlichen Leistungen für Langzeitarbeitslose und spätrömischer Dekadenz sei ein "völlig misslungenes Bild", das dem Vizekanzler ein "intellektuelles Armutszeugnis ausstelle", sagte der Bundesbankvorstand.

Sarrazin verteidigte die geltenden Hartz-IV-Sätze gleichwohl. Letztlich sei es keine Geldfrage, sondern eine Frage der Mentalität, des Wollens und der Einstellung. "Wo diese fehlt, hilft auch kein Geld, und wo diese da ist, ist das Geld gar nicht so wichtig." Als Sparmöglichkeit nannte Sarrazin das Duschen: "Kalt duschen ist doch eh viel gesünder. Ein Warmduscher ist noch nie weit gekommen im Leben."

Beratung über Parteiausschluss

In seiner Partei ist Sarrazin mit seiner Hartz-IV-Kritik von vor einem halben Jahr auf heftigsten Gegenwind gestoßen. Die Landesschiedskommission der Berliner SPD will am Montagnachmittag auf Antrag von zwei Kreisverbänden über einen Parteiausschluss Sarrazins beraten. Dazu soll der frühere Finanzsenator selbst gehört werden. Dass bereits eine Entscheidung fällt, ist nicht zu erwarten. Die beiden Kreisverbände werfen Sarrazin rassistische Äußerungen über Ausländer in der Zeitschrift "Lettre International" vor. Darin hatte er unter anderem erklärt: "Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert."

In einem Gutachten war der Politikwissenschaftler Gideon Botsch zu dem Schluss gekommen, dass einige Passagen des Interviews eindeutig rassistisch seien. Sarrazin attackierte das Gutachten in der "Süddeutschen Zeitung" als intellektuell und moralisch "unsauber, schleimig und widerlich". Zum Ausgang des Parteiordnungsverfahrens sagte er: "Das stehe ich völlig bewegungslos durch."

Lohndebatte: Studie widerspricht Westerwelles Hartz-IV-Polemik

 

Außenminister Westerwelle: "Arbeit muss sich wieder lohnen"
Westerwelle: "Arbeit muss sich wieder lohnen"
Vollzeitarbeit lohnt sich immer - zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Auch Geringverdiener in Ost und West haben demnach mehr Geld zur Verfügung als Hartz-IV-Empfänger. Wer anderes behauptet, "unterschlage unverfroren Fakten".

Berlin - "Arbeit muss sich wieder lohnen" ist eine von Guido Westerwelles Standardformeln. Widerstand bekommt der FDP-Chef nun vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Er hat in einer Studie herausgefunden: Wer in Deutschland Vollzeit arbeitet, hat auch als Geringverdiener mehr Geld zur Verfügung als Hartz-IV-Empfänger.
Der Verband beruft sich auf 196 Beispielrechnungen für verschiedene Branchen und Haushaltskonstellationen in Ost- und Westdeutschland. Demnach ist selbst bei niedrigen Stundenlöhnen von unter sechs Euro ein Abstand zu Hartz IV gegeben. Je nach Haushaltstyp betrage der Abstand bis zu 900 Euro. Eine besondere Rolle spielten in diesem Zusammenhang das Wohngeld und der Kinderzuschlag, die in vielen Fällen ein Aufstocken durch Hartz IV überflüssig machten.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist ein Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, zu dem auch Organisationen wie etwa die Arbeiterwohlfahrt gehören.
Der Verband kritisierte die zuletzt in der Sozialstaatsdebatte vorgebrachte Behauptung, dass der Lohnabstand zwischen Hartz-IV-Empfängern und Erwerbstätigen in den untersten Lohngruppen nicht gewahrt sei. Dies sei "völlig haltlos und an der Grenze zur bewussten Täuschung", erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
"Die Ergebnisse haben mit der Realität nichts zu tun"
Der Verband warf den Kritikern eines vermeintlich zu geringen Lohnabstands zwischen Arbeitnehmern und Hilfsempfängern vor, auf "äußerst dubiose Rechenbeispiele" zurückzugreifen. Häufig würden bei der Berechnung der Haushalte mit niedrigem Erwerbseinkommen ganze Einkommensbestandteile wie das Wohngeld oder der Kinderzuschlag ignoriert. "Die Ergebnisse aus solchen Berechnungen haben mit der Realität nichts zu tun", kritisierte Schneider. Nötig sei eine Versachlichung der Diskussion.
Auf diese Beispiele hatte sich auch Guido Westerwelle in der Sozialstaatsdiskussion berufen. Der FDP-Vorsitzende hatte in einem Zeitungsbeitrag der Diskussion "sozialistische Züge" attestiert. Außerdem warnte er vor einer Missachtung des Leistungsdenkens: "Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein. An einem solchen Denken kann Deutschland scheitern."
Schneider nannte eine Berechnung des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler. Nach dieser ist in gleich zwei Wirtschaftszweigen der Lohnabstand nicht mehr gewahrt. Als Beispiel wird ein Alleinverdiener mit Ehefrau und zwei Kindern angeführt. Er komme mit Kindergeld auf ein monatlich verfügbares Einkommen von 1375 Euro. Mit Hartz IV hätte diese Familie jedoch 1653 Euro, so heißt es im Rechenbeispiel.
Mit falschen Berechnungen Politik machen

Das sei falsch, sagt Schneider. Es werde "völlig unverfroren unterschlagen", dass die Familie Wohngeld und Kinderzuschläge von insgesamt 550 Euro bekomme und somit deutlich über dem Hartz-IV-Satz liege. Es dränge sich der Verdacht auf, dass hier mit falschen Berechnungen Klima und Politik gemacht werden sollen, so Schneider. "Man kann nicht einfach irgendwelche Ansprüche der Familien außen vor lassen, nur weil sie einem gerade nicht passen."

Der Verbandschef wies darauf hin, dass der Lohnabstand in allen Fällen gewahrt sei. Selbst bei schlechter Entlohnung werde eine Einkommensdifferenz von 260 Euro erreicht, meist aber deutlich mehr. Bei vollerwerbstätigen Singles sei der Lohnabstand meist allein über das Erwerbseinkommen gewährleistet. In Haushalten mit Kindern hingegen sorgten in vielen Fällen Wohngeld und Kinderzuschlag dafür, dass der Lohnabstand gewahrt werde.

Schneider bezweifelte jedoch die Gerechtigkeit von Löhnen unter sechs Euro. "Ob sie etwas mit einem wie auch immer gearteten Leistungsprinzip zu tun haben, geschweige denn mit irgendeinem Gerechtigkeitsideal, muss klar verneint werden."

Attacken werden zum Bumerang

Vor den Regionalwahlen Mitte März versuchte die Regierungspartei UMP, in der Hauptstadtregion ihre politischen Gegner mit Dreck zu bewerfen. Das ging nach hinten los.

VON RUDOLF BALMER