Mittwoch, 20. Januar 2010

Der Bienenstich-Paragraf

Rausschmiss wegen einer Dosensuppe oder eines Fischbrötchens? Immer wieder entledigen sich Firmen mit derartigen Bagatellkündigungen unliebsamer Mitarbeiter. Rechtspolitiker fordern deshalb neue Gesetze.


Michael Hildebrandt ist ein einfacher Mann, der immer hart gearbeitet hat. Als er in seinem erlernten Beruf als Maschinenschlosser keinen Job mehr fand, sattelte er zum Lageristen um. Jahrzehntelang stapelte er Möbel, sortierte Autoersatzteile, hievte in einem Lebensmittelgroßmarkt schwere Kisten in Regale.


Jetzt, im Alter von 58 Jahren, ist er plötzlich arbeitslos. Die norddeutsche Großhandelsfirma Citti hat ihn gefeuert, weil er aus einem zu Bruch gegangenen Karton eine Milchschnitte gegessen hatte. Der süße Snack kostet im Supermarkt 26 Cent.


Hildebrandts Schicksal reiht sich nahtlos ein in eine Serie spektakulärer Rausschmisse, die in den vergangenen Monaten die Öffentlichkeit empörten: Einer 58-jährigen Konstanzer Altenpflegerin wurde fristlos gekündigt, weil sie sechs Maultaschen mitnehmen wollte, die eigentlich für die Mülltonne bestimmt waren. Eine Sekretärin sollte trotz 34-jähriger Betriebszugehörigkeit fliegen, weil sie von einem für Gäste bestimmten Imbiss eine Frikadelle und zwei halbe Brötchen verspeiste. Ein Oberhausener Industriearbeiter sollte den Laufpass bekommen, weil er sein Handy an einer Steckdose der Firma auflud - was einen Schaden von 0,014 Cent verursachte.


Gemein ist all diesen sogenannten Bagatellkündigungen: Sie künden von einer bemerkenswerten Verrohung der Sitten auf dem Arbeitsmarkt. Denn sehr oft dienen die Verfehlungen nur als Vorwand, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.


"Unfassbare Lappalien"
 
In Krisenzeiten wie diesem Jahr, in denen täglich Tausende Kündigungen ausgesprochen werden, steigt die Anzahl der Arbeitsgerichtsprozesse ohnehin - in Hamburg etwa wird mit einer Zunahme von über elf Prozent gegenüber 2008 gerechnet, in Berlin sind es sogar zwölf Prozent. Und immer wieder sind darunter Prozesse, bei denen es um schier unfassbare Lappalien geht.


Voraussetzung für fristloses Feuern ist laut Paragraf 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Vorliegen eines "wichtigen Grundes". Und zwar so wichtig, dass den Vertragspartnern eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses "nicht zugemutet werden kann".


Aber was ist ein wichtiger Grund? Die Mitnahme von drei nicht mehr verkäuflichen Fischbrötchen, wie das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zuungunsten einer Küchenhilfe entschied? Der vermutete Diebstahl eines 500-Gramm-Brotes, wie das Nürnberger Landesarbeitsgericht urteilte und damit den Rausschmiss eines Teigmachers nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit für rechtens erklärte? Das Einlösen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro, wie es der Kassiererin Barbara E. in einer Kaiser's-Filiale zum Verhängnis wurde?


Solche und ähnliche Entscheidungen widersprechen eklatant dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) sprach ihnen aus der Seele, als er das Berliner Pfandbon-Urteil "barbarisch" nannte. "Da fehlt doch jedes Gespür für die Lebenswirklichkeit", pflichtet ein alter Christdemokrat bei, der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm. Dass überhaupt Gerichte und Anwälte in derart lächerlichen Fällen eingeschaltet würden, zeige doch nur, "wie zerrüttet die Verhältnisse schon sind".


"Bienenstich-Urteil" hat Maßstäbe gesetzt
 
Als Entscheidungsgrundlage vor Gericht muss oft ein als "Bienenstich-Urteil" bekanntgewordener Spruch des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1984 herhalten. Die Bundesrichter hatten über die fristlose Kündigung einer Backwarenverkäuferin zu befinden, die sich ein Stück Kuchen aus der Auslage genommen und verzehrt hatte. Die Entwendung noch so geringwertiger Sachen an sich rechtfertige eine Entlassung, argumentierten die Richter damals - und lieferten Generationen von Arbeitsrichtern die Blaupause.


"Das Urteil wird bis heute ständig wiedergekäut", moniert der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic, heute rechtspolitischer Sprecher der Partei Die Linke. Dabei sei die Bienenstich-Entscheidung von bemerkenswerter juristischer Kälte geprägt: "Ein Kniefall vor der heiligen Kuh vom unantastbaren Eigentum der Arbeitgeber." Werte wie soziale Verantwortung und Menschlichkeit seien unberücksichtigt geblieben.


Einen Rausschmiss wegen Winzdelikten begründen Firmen oft mit dem entstandenen Vertrauensverlust. Der Stuttgarter Arbeitsrechtler Stefan Nägele hält das in den meisten Fällen für einen Vorwand. Der Fachanwalt, der vor Gericht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertritt, hat bei zahlreichen Prozessen eine ganz andere Erfahrung gemacht: "Gekündigt werden nur die, die man loswerden will. Bei zehn anderen passiert beim gleichen Delikt überhaupt nix."


Was die Frage nahelegt, ob Lagerarbeiter Hildebrandt bei Citti auf einer Art schwarzen Liste stand. Sandra Thomsen, die Personalchefin der Großhandelsfirma, will dazu aus "grundsätzlichen Erwägungen" nichts sagen. Jedoch: Andere Kollegen, die sich laut Hildebrandt ebenfalls aus dem beschädigten Karton bedienten, sind bei Citti noch immer in Lohn und Brot.


Fest steht: Michael Hildebrandt war zum Zeitpunkt seiner Kündigung längst nicht mehr so fit wie bei seinem Firmeneintritt 2001. Nachdem er im Lebensmittellager jahrelang schwere Paletten hatte stemmen müssen, hielt er den Job aufgrund eines Bandscheibenvorfalls nur noch mit Hilfe starker Tabletten durch. Ein Arzt bescheinigte ihm degenerative Veränderungen an der Halswirbelsäule, an den Schultern und den Knien sowie Schäden an der Lendenwirbelsäule mit Lähmungserscheinungen an beiden Unterschenkeln.


Bagatellkündigungen treffen häufig die kleinen Arbeitnehmer
 


Hildebrandt fehlte häufiger wegen Krankheit, musste zeitweise in eine Klinik, darf laut ärztlichem Attest keine Lasten von über fünf Kilogramm mehr heben. Eigentlich, erklärte ihm ein Vorgesetzter nach einem Reha-Aufenthalt, habe die Firma keine Verwendung mehr für ihn; er wurde in die Joghurt-Abteilung versetzt, wo die Paletten nicht ganz so schwer sind.


Zum Verzehr der Milchschnitte, sagt Hildebrandt, hätten ihn die Kollegen aufgefordert: "Mensch Michael, nimm dir doch auch so 'n Ding, es ist genug für alle da." Der Arbeiter griff deshalb bedenkenlos zu - und war auch völlig arglos, als er zwei Tage später zur Firmenleitung zitiert wurde.


Im Büro lag bereits ein unterschriftsreifer Aufhebungsvertrag, der seinen Abschied zum Monatsende regelte, ohne Abfindung, ohne Einhaltung einer Frist. Unterschreibe er nicht, hieß es in dem Papier, sei eine fristlose Kündigung "unumgänglich". Für diesen Fall, erinnert sich Hildebrandt, sei ihm mündlich mit einer Diebstahlsanzeige gedroht worden. "Völlig überrumpelt" unterschrieb er: "Ich stand unter seelischem Druck, konnte keinen klaren Gedanken fassen."


Betroffen sind meist die am unteren Ende der Lohnskala
 
Als er tags darauf den Schock überwunden hatte und den Vertrag anfocht, folgte prompt die fristlose Kündigung. Vor dem Hamburger Arbeitsgericht, wo Gewerkschaftsmitglied Hildebrandt von einem DGB-Anwalt vertreten wurde, kam es immerhin zu einem Vergleich: Der Rausschmiss wurde in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt, Hildebrandt erhielt rund vier Monatslöhne als Abfindung.


Heute lebt Hildebrandt von Arbeitslosengeld und Hartz IV. Seine Versuche, im Berufsleben wieder Fuß zu fassen, sind gescheitert. Auf seine vielen Bewerbungen als Lagerist bekam der alleinstehende Mann bisher nicht eine einzige Antwort.


Seine Geschichte ist exemplarisch. Bagatellkündigungen treffen häufig Arbeitnehmer am unteren Ende der Lohnskala: angelernte Verkäuferinnen, Altenpflegerinnen, Sekretärinnen, Arbeiter, kleine Angestellte. Menschen, deren Arbeitskraft im Bedarfsfall leicht ersetzbar ist.


In den oberen Etagen geht es meist weniger robust zu. "Schon auf der mittleren Führungsebene gelten andere Wertvorstellungen", weiß Fachanwalt Nägele. Wenn Manager sich Vergünstigungen herausnehmen, dann werde dies oft zähneknirschend geduldet. Und komme es doch zur Trennung, so berichtet der Jurist aus Erfahrung, einige man sich häufig außergerichtlich auf eine generöse Abfindung. Nägeles Fazit: "Es wird mit zweierlei Maß gemessen."


Gilt das auch für die Justiz? Es ist kaum ein Fall bekannt, in dem ein Gericht eine Führungskraft wegen eines Bagatelldelikts um die Existenz gebracht hätte. Im Gegenteil: Das Oberlandesgericht Celle hob zum Beispiel die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers auf, der im Verdacht stand, mit einer firmeneigenen Kreditkarte Privatausgaben von umgerechnet rund 83 Euro bezahlt zu haben. Begründung: Ein derart geringfügiger Betrag allein rechtfertige keine außerordentliche Kündigung.


Politiker fordern "Bagatellgrenze"
 
Damit künftig gleiche Maßstäbe gelten, fordern Rechtspolitiker wie der Linke Neskovic eine "die Arbeitsgerichte bindende Bagatellgrenze" als Grundlage für Kündigungen. Seine Partei will einen entsprechenden Antrag im Parlament einbringen. Auch Umstände wie etwa langjährige Betriebszugehörigkeit und Leistungsbereitschaft sollen mehr als bisher berücksichtigt werden. Und die Möglichkeit, unliebsame Mitarbeiter sogar wegen des bloßen Verdachts auf Kleindiebstähle rauszuwerfen, soll unterbunden werden.


Neben einem solchen "Verbot der Verdachtskündigung" will Anette Kramme, neue arbeitspolitische Sprecherin der SPD, auch durchsetzen, dass jeder Bagatellkündigung zwingend eine Abmahnung vorausgehen muss. Ihre Fraktion will eine diesbezügliche Gesetzesänderung vorschlagen.


"Wenn unsere Arbeitswelt nicht mehr von Ethik bestimmt wird, brauchen wir halt noch mehr Paragrafen", befürwortet Ex-Minister Blüm solche Vorstöße. Auch der Christdemokrat favorisiert eine Bagatellgrenze.


Doch wo soll eine solche Obergrenze enden? Bei 10 Euro? Bei 20 Euro? Bei 100 Euro? Neskovic plädiert dafür, sich am Strafrecht zu orientieren. Diebstähle, bei denen der Warenwert unter 25 Euro liegt, ob am Arbeitsplatz, im Kaufhaus oder im Bus, führen selten zu einer Verurteilung, werden in vielen Fällen wegen Geringfügigkeit eingestellt.


Um Arbeitgeber vor dem Dauerklau diebischer Angestellter zu schützen, sind freilich Einschränkungen notwendig. Die Schutzvorschrift dürfe nur für das erste Mal gelten, argumentieren Rechtsexperten, sie dürfe nicht als Freifahrtschein missbraucht werden. Schon beim zweiten Vergehen könne die Schadenshöhe nicht mehr der wichtigste Maßstab sein.


"Spätkontrolle! Öffnen Sie bitte Ihre Tasche!"
 
Gäbe es eine Bagatellgrenze bereits, hätte es einen Fall wie den der Verkäuferin Yvonne Arlt nie gegeben. Der diente sogar als Vorlage für ein Schauspiel, das derzeit auf der Bühne des Stuttgarter Staatstheaters aufgeführt wird; eine Neufassung des Stücks "Nachtasyl" von Maxim Gorki.


Im wirklichen Leben spielt das Drama bei der Drogeriemarktkette Schlecker. Dort, in einer Filiale im Stuttgarter Stadtteil Münster, sortiert die dunkelhaarige Frau seit sieben Jahren Waren ein, schrubbt den Fußboden, sitzt an der Kasse. Manche ihrer Nachbarn nennen sie "Frau Schlecker".
"Bin ich jetzt schuld, dass du keine Arbeit mehr hast?"
 


Yvonne Arlt geht gern in den Laden, kennt viele Kunden persönlich, steht zu ihrer Firma. Nachdem das Geschäft an Fasching von einem Maskierten überfallen worden war, der ihr eine Pistole an die Schläfe hielt, arbeitete sie, kaum dass die Spurensicherung abgezogen war, weiter, als wäre nichts geschehen. Nur einmal fiel sie auf: Als Gewerkschaftsmitglied beteiligte sich Yvonne Arlt an einem eintägigen Warnstreik für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne.


Wenige Tage später, es ist ein schwüler Juniabend und die Verkäuferin allein im Geschäft, zieht ein mächtiges Gewitter über Stuttgart. Kurz vor Feierabend kommt die zehnjährige Tochter, die sich vor Blitz und Donner fürchtet und nicht allein zu Hause bleiben will, verängstigt in den Laden gerannt. Yvonne Arlt setzt sie in einen Nebenraum, erledigt die Abrechnung.


Das Kind quengelt, es habe solchen Hunger auf Suppe, die Mutter, schwer genervt, holt für das Abendessen eine Dose Hühnersuppe, Verkaufspreis 1,99 Euro, aus der Lebensmittelabteilung. Bezahlen kann sie jedoch nicht mehr, sie hat die Kasse selbst gerade geschlossen. "Deshalb schrieb ich einen Zettel für die Kollegin, habe an der Kasse zwei Euro dazugelegt", erinnert sie sich. Als sie die Ladentür abschließen will, steht plötzlich die Bezirksleiterin hinter ihr: "Spätkontrolle! Öffnen Sie bitte Ihre Tasche!"

"Bin ich jetzt schuld, dass du keine Arbeit mehr hast?"
 
Yvonne Arlt weiß, dass sie gegen die Betriebsordnung verstoßen hat. Personaleinkäufe müssen grundsätzlich von einem anderen Schlecker-Mitarbeiter auf dem Kassenbon gegengezeichnet werden, wer allein im Laden ist, darf nichts mitnehmen. Aus Angst vor Konsequenzen schwindelt sie deshalb, sie habe die Dose bei einer Kollegin bezahlt. Spätabends ruft sie die Bezirksleiterin an, gesteht die Wahrheit. Und versichert, dass sie ja bezahlen wollte.


Die fristlose Kündigung wegen versuchten Diebstahls, verkündet am Tag danach, stürzt die alleinerziehende Mutter, die sich nicht schuldig fühlt, in Verzweiflung. Sie wird krank, kann tagelang nicht essen und nicht schlafen. Ihre Tochter fragt: "Bin ich jetzt schuld, dass du keine Arbeit mehr hast?"


Der Vorwurf des Betriebsrats, der wirkliche Grund für den Rausschmiss sei Yvonne Arlts Teilnahme am Streik, und ihr Beispiel solle anderen Mitarbeitern Angst vor Arbeitskämpfen einjagen, wird vom Drogerie-Discounter zurückgewiesen. "Sachfremde Erwägungen spielen in keinem Fall eine Rolle", erklärte ein Firmensprecher im Gespräch mit dem SPIEGEL. Bei Schlecker werde das Instrument der fristlosen Kündigung stets "sorgfältig und mit Augenmaß" angewandt, "jedoch konsequent und in jedem Fall bestimmungskonform".


Wohl auch deshalb hat Schlecker - nach Intervention von Betriebsrat und Gewerkschaft - die fristlose Kündigung zurückgenommen. Und schrieb Yvonne Arlt zwei Abmahnungen: eine wegen versuchten Warendiebstahls, die andere zum Thema "Aufenthalt am Arbeitsplatz". Sollte die Tochter noch einmal entgegen den Bestimmungen außerhalb der Öffnungszeiten oder in den Nebenräumen in der Filiale angetroffen werden, drohe die "Beendigung des Arbeitsverhältnisses". Im Klartext: Wenn das Mädchen die Mutter nach Ladenschluss von der Arbeit abholen will, muss sie vor der Tür warten.


Zudem drohte die Firma, ihre langjährige Mitarbeiterin künftig "verstärkt in die Optik" zu nehmen. Seitdem wird während ihrer Dienstzeit häufig kontrolliert, ob keine Produkte mit abgelaufenem Verfallsdatum in den Regalen stehen, ob richtig geputzt ist, ob Yvonne Arlt nichts in die Tasche gesteckt hat. Sie weiß, dass die kleinste Verfehlung nach den zwei Abmahnungen zum Rauswurf führen kann. Doch sie ist heilfroh, noch einen Arbeitsplatz zu haben. Auf Abruf.

Strafe muss wehtun

SIMONE SCHMOLLACK

Mobbing am Arbeitsplatz kennt viele Formen: sei es der Vorgesetzte, der seine Mitarbeiter demütigt und schikaniert, oder der Kollege, der die Büronachbarin ständig mit dummen Bemerkungen belästigt. Das ist ein massives Problem - nicht nur für die Betroffenen, die psychisch wie körperlich darunter leiden. Sondern auch für die Unternehmen, deren Betriebsklima es beeinträchtigt. Und das mindert nachweislich die Unternehmensumsätze.

Trotzdem wird das Problem noch immer unterschätzt. In Deutschland ist die Sensibilität gegenüber allen Formen der Diskriminierung ohnehin nicht sonderlich ausgeprägt. Andere Länder in Europa sind da schon weiter, während die Bundesrepublik immer wieder von der EU gerügt wird, weil sie sich nicht an das Antidiskriminierungsgesetz hält.

Nachdem dieses Gesetz 2006 in Kraft trat, blieb die von Skeptikern befürchtete Klagewelle aus. Vielfach spielt Scham eine Rolle: Wer will schon Opfer sein? So halten viele lieber still, ziehen sich in die innere Emigration zurück oder geben am Ende dem Druck so weit nach, dass sie ihren Job kündigen.



Hinzu kommt, dass sich das Mobbingproblem durch die Wirtschaftskrise verstärkt hat. Aus Angst, sich unbeliebt zu machen, Aufstiegschancen zu verbauen oder gar die Stelle zu verlieren, wagen es nur wenige Arbeitnehmer, Mobbing öffentlich zu machen. Deshalb hat es eine besondere Symbolwirkung, wenn heute am Arbeitsgericht Nürnberg ein besonders spektakulärer Fall verhandelt wird: Eine frühere Siemens-Managerin verklagt den Konzern auf 2 Millionen Euro Schadensersatz, weil sie jahrelang diskriminiert worden sei. Über eine so hohe Entschädigung hat ein deutsches Gericht noch nie verhandelt.

Ist diese Forderung gerechtfertigt? Ja, das ist sie. Nicht weil sich der Schaden durch Psychoterror in Euro beziffern ließe, sondern weil Unternehmen begreifen müssen, dass Mobbing kein Kavaliersdelikt ist. Psychische Gewalt greift tief in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein und verletzt sie in ihrer Menschenwürde.

Bislang gab es in Deutschland nur wenige Mobbingprozesse. Die Entschädigungen, die dabei gezahlt worden sind, waren meist lächerlich gering. Aber die Summen müssen wehtun. Nur so lässt sich Diskriminierung aller Art wirksam eindämmen. Es geht dabei um nicht weniger als einen Kulturwandel.

Simone Schmollack ist Redakteurin für Geschlechterpolitik der taz.

Gewalt gegen Frauen gerechtfertigt

Bei einer bundesweiten Durchsuchungsaktion haben Ermittler am Mittwoch unter anderem in Baden-Württemberg Bücher aus dem Islam sichergestellt, in denen Gewalt gegen Frauen gerechtfertigt wird. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung eines in Saudi-Arabien erschienenen Werkes mit dem Titel «Frauen im Schutz des Islam», wie Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam mitteilten.

Stuttgart - Bei einer bundesweiten Durchsuchungsaktion haben Ermittler am Mittwoch unter anderem in Baden-Württemberg Bücher aus dem Islam sichergestellt, in denen Gewalt gegen Frauen gerechtfertigt wird. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung eines in Saudi-Arabien erschienenen Werkes mit dem Titel «Frauen im Schutz des Islam», wie Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam mitteilten. Passagen in dem Kapitel «Schlagen der Frau» werden von der Bundesprüfstelle als Diskriminierung sowie als Anreiz zur Gewalttätigkeit eingestuft.
Die Bücher wurden den Ermittlungen zufolge in den vergangenen Monaten bei Veranstaltungen ausgelegt und im Versandhandel angeboten. Auch Jugendliche erhielten Zugang zu den Medien. Offenbar waren die Bücher erstmals bei einem Vortrag eines islamischen Predigers in Stuttgart im Juni 2009 aufgetaucht.
Neben einer Razzia in Stuttgart gab es laut den Ermittlern Aktionen in Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Insgesamt durchsuchten die Fahnder 30 Räume und beschlagnahmten Bücher und Datenträger.



Gottes Wort im Visier



Peter Mühlbauer 20.01.2010

Ein Lieferant des US-Militärs verziert seine Zielvorrichtungen mit Bibelsprüchen


OMB Watchzufolge machte die in Michigan ansässige Firma Trijicon im Jahr 2008 mehr als 100 Millionen Dollar Umsatz mit Regierungsaufträgen. Unter anderem liefert das Unternehmen die Zielvorrichtungen für die Waffen der Marines. Nun wurde über den Fernsehsender ABC bekannt, dass die Firma ihre ACOG-Visiere mit Bibelauszügen verziert - allerdings nicht im Volltext, sondern in der Kurzfassung, mit der sie zitiert werden.


Auf der Website von Trijicon heißt es, dass das Unternehmen "von Werten geleitet" sei, die auf biblischen Standards basierten und dass man für diese Werte "kämpfe". Tom Munson, der Marketing- und Vertriebschef der Firma, bestätigte ABC, dass die Geräte für das Militär mit Verweisen auf die Bibel ausgestattet werden und meinte, das daran nichts gesetzwidrig oder sonstwie verkehrt sei. Die seit Bestehen der Firma bestehende Praxis geht Munsons Angaben nach auf den 2003 verstorbenen Gründer Glyn Bindon zurück. Sprecher der U.S. Army und des Marine Corps meinten, dass man bis jetzt nichts von den Kennzeichnungen gewusst habe und die dafür zuständigen Stellen nun eventuelle Maßnahmen prüfen würden.




Auf solche Maßnahmen besteht Michael Weinstein von der Military Religious Freedom Foundation, die sich für eine saubere Trennung von Kirche und Staat beim Militär einsetzt. Seiner Ansicht nach verletzen die Kennzeichnungen nicht nur die Verfassung, sondern auch eine Reihe von Bundesgesetzen. Dem ehemaligen Luftwaffenoffizier und jetzigen Anwalt zufolge beschweren sich regelmäßig Soldaten über die mit Inschriften verzierten Waffen, die von Kommandanten angeblich als "spiritually transformed firearm[s] of Jesus Christ" verklärt werden.

Hilft Entwicklungshilfe?

von Frédéric Valin

Angesichts der Katastrophe in Haiti kocht die Debatte über Entwicklungshilfe wieder auf. Die Zeit schreibt angesichts der Unterernährung von 60 Prozent der Bevölkerung über die vier Milliarden Dollar Entwicklungshilfe der letzten Jahre: „Viel gebracht hat die Hilfe bisher offensichtlich nicht.“ Das ist der Augenschein. Es geht aber auch komplizierter.
Das Beben
Zwischen 50.000 und 200.000 Toten soll das Erdbeben in Haiti gefordert haben; doch genau diese Formulierung, dass es das Erdbeben war, das die Toten „gefordert“ hat, ist verantwortungslos.
Wissenschaftler warnen schon länger vor der Gefahr von Erdbeben in der Region, zuletzt Bill McGuire 2008. McGuires Bericht sagt voraus, dass es nicht das letzte Beben in den nächsten Jahren bleiben wird, sondern noch stärkere folgen werden. Dass dieses Beben so viele Opfer gefordert hat, dafür machen Geologen wie Chuck DeMets drei Faktoren verantwortlich: Erstens war es ein oberflächliches Beben, das weniger Zeit ließ, die Bevölkerung zu warnen. Zweitens ist Port-au-Prince nicht auf solidem Feld gebaut, sondern auf Schollen, die sich bei Beben dieser Stärke verschieben. Und drittens sind die Häuser in Haitis Hauptstadt nicht bebenresistent.
Diese Faktoren und die Tatsache, dass das Beben eine dichtbesiedelte Region traf, erklären zwar die verheerenden Auswirkungen, mit denen Haiti jetzt zu kämpfen hat. Gleichzeitig aber kommt wieder und wieder die Frage auf, warum Haitis Infrastruktur eine effektive Hilfeleistung vor Ort beinahe verhindert – und warum die Häuser in Port-au-Prince derart anfällig waren. Denn seit Jahrzehnten schon fließen große Summen Entwicklungshilfe nach Haiti, aber – wie in vielen anderen Ländern auch, die durch Geld der Industriestaaten alimentiert werden – ohne, dass die Hilfe Ergebnisse zeigt.
Und im Hintergrund steht immer die Frage: Hilft Entwicklungshilfe? Oder nicht?
Kritker
James Shikwati ist ein gern gesehener Interviewpartner zum Thema Entwicklungshilfe. James Shikwati hat die notwendige Glaubwürdigkeit, denn er ist Kenianer. Und er spricht laut aus, was viele in den Industrieländern leise denken: Entwicklungshilfe bringt nichts. Sie schadet dem Unternehmergeist, sie verändert die Mentalität in den Nehmerländern, und das Geld wird so lange der Patronagestruktur entlang verteilt, bis am Ende für die Hilfsbedürftigen nichts mehr übrig bleibt. Unter anderem Der Spiegel führt Shikwati halbjährlich als Kronzeugen dafür ins Feld, dass Entwicklungshilfe mehr Schaden anrichtet, als sie hilft. Aktuell hat das Wall Street Journal seinen Aufruf, den Geldhahn abzudrehen, gedruckt: „For God’s sake, please stop.“
Interessant wäre es zu erfahren, was Shikwati selbst sagen würde, wenn seine Geldgeber ihm den Hahn zudrehen. Seine Organisation „Iren“ wird gesponsort von liberalkonservativen Thinktanks aus den USA, er ist Mitglied in der „International Society for Individual Liberty“, die in der Entwicklungspolitik eine Laisser-faire-Haltung einnehmen: dass also der Markt es schon richten wird, auch in Entwicklungsländern. Es sind sehr banale Ideen, die Shikwatis Erfolg begründen, und Thesen, die seit Jahren widerlegt sind.
Dass er so einen großen Erfolg hat, liegt aber nicht nur daran, dass er sagt, was so viele denken: Entwicklungshilfe bringt nichts. Es liegt auch daran, dass NGOs und Experten sich zurückhalten bei der Kritik der Entwicklungshilfe und tatsächliche Missstände nicht klar benennen.
Schwierigkeiten
Da wären zum einen die mangelnde politische Kohärenz: so unterminiert beispielsweise die EU ihre Unterstützung landwirtschaftlicher Initiativen in der Sahelzone durch den Export ihrer eigenen, subventionierten Agrarprodukte und durch Lebensmittellieferungen. Außerdem arbeiten NGOs und Projekte häufig nicht nachhaltig genug: nicht jede Oraganisation lässt sich so sehr auf Umweltbedingungen ein wie die Eden Foundation, sondern bekämpft momentan vorhandene Missstände, um bei veränderter politischer Lage wieder die Zelte abzubrechen. Ohne ein schlüssiges Konzept für die Bewohner hinterlassen zu haben.
Einen interessanten und streitbaren Punkt greift Dieter Neubert auf: Anders als Geldof und Bono meint er, momentan fließe nicht zu wenig Geld in die Entwicklungshilfe, sondern eher zu viel.
Ernstzunehmende Kritiker weisen zu recht darauf hin, dass eher zu viel als zu wenig Geld in das System der Entwicklungshilfe fließt. Viele Entwicklungsorganisationen und auch die NGOs klagen immer wieder über ein „Mittelabflussproblem“: Es gibt gemessen an den zur Verfügung stehen Mitteln oft nicht genügend sinnvolle konkrete Vorhaben. Weniger könnte in diesen Fällen mehr sein.
Dazu auch Transparency International: Korruption in der Entwicklungsarbeit
Entscheidend dabei, ob Entwicklungshilfe tatsächlich hilft, sind die Begebenheiten vor Ort. Dazu gehört in erster Linie auch ein politisches System, das stabil ist und sich nicht ausschließlich an den Ressourcen des Landes bereichert, sondern die Bürger bei der Selbsthilfe zumindest nicht hindert. Good enough governance nennt man das.
Perspektiven
In dieser Hinsicht hatte Haiti 2006 einen großen Fortschritt gemacht: Nach der jahrelangen Diktatur unter den Duvaliers übernahm René Préval die Führung des Landes. Er gilt als zuverlässig und integer. Mithilfe der mehrheitlich brasilianischen Blauhelm-Mission konnte wieder etwas Ruhe hergestellt werden in dem von bürgerkriegsähnlichen Zuständen gebeutelten Land.
Vier Jahre sind keine Zeit, um eine Entwicklung aufzuholen; es wird noch lange dauern, bis Haiti sich stabilisiert hat. Und das Erdbeben hat viele Bemühungen zunichte gemacht. Das ist die große Tragödie Haitis: In dem Moment, als es wieder aufwärts zu gehen schien, stürzte der Himmel ein.
Tatsächlich kann man nach vier Jahren noch kaum sagen, auf welchem Weg sich Haiti vor dem Beben befand. Ziel muss es sein, wie bei jedem Entwicklungsland, die ökologischen Schäden durch Abholzung und Raubbau rückgängig zu machen, den Bewohnern vor Ort eine Möglichkeit zu bieten, sich selbst zu versorgen und den braindrain zu unterbinden. Um die bewaffneten Banden in den Slums unter Kontrolle zu halten, wird wohl die Militärpräsenz verstärkt werden müssen.
In der FAZ hat Matthias Rüb die Situation so zusammengefasst:
Das Gelingen dieses historischen Experiments ist nicht sicher, das Scheitern aber auch nicht. Haiti steht vielleicht an einem Neuanfang. Am Ende ist Haiti nicht. Auf Kreolisch: Ayiti pa fini!
Und damit es Hoffnung gibt, braucht Haiti Entwicklungsgelder. All den Unkenrufen zum Trotz.
Christophe Warny: Ein Dollar am Tag und ein Handy. In Haiti ist der Staat eine brökelnde Fassade

SZ-Interview mit Felix Prinz zu Löwenstein

Hier kann man die Spreeblick-Spendenaktion „Rettungsanker“ unterstützen, ein Interview mit Thilo Reichenbach vom Bündnis „Aktion Deutschland Hilft“, an das die Spenden gehen, gibt es hier zu hören.

Ständige Verschlechterung: Warnung vor Gesundheitsfolgen von Gaza-Blockade

 Internationale Hilfsorganisationen im Gazastreifen haben am Mittwoch vor gesundheitlichen Folgen der israelischen Blockade für die palästinensische Bevölkerung gewarnt. Eine Koalition von mehr als 80 Organisationen, darunter die Hilfsorganisationen der UN, forderte gut ein Jahr nach dem Gaza-Krieg ein Ende der Sperre. «Die andauernde Blockade des Gazastreifens untergräbt das Funktionieren des Gesundheitssystems und gefährdet die Gesundheit von 1,4 Millionen Menschen in Gaza», sagte der UN-Koordinator der humanitären Hilfsbemühungen in den Palästinensergebieten, Max Gaylard, am Mittwoch im Schifa-Krankenhaus in Gaza.

Die Blockade verursache eine ständige Verschlechterung der gesundheitlichen Lage in dem Küstenstreifen am Mittelmeer, sagte Gaylard. «Sie behindert die Lieferung von Medikamenten und die Ausbildung medizinischen Personals und es hindert Patienten mit schweren gesundheitlichen Problemen daran, rechtzeitig Spezialbehandlungen außerhalb Gazas zu erhalten», sagte er.

Israel hatte nach der Entführung des Soldaten Gilad Schalit durch militante Palästinenser am 25. Juni 2006 Sanktionen gegen den Gazastreifen verhängt. Nach dem Putsch der radikal-islamischen Palästinenserorganisation Hamas im Juni 2007 wurden diese weiter verschärft. Angesichts des anhaltenden Raketenbeschusses aus dem Gazastreifen verhängte Israel eine fast vollständige Blockade des Gebiets. Diese soll erst nach einer Freilassung Schalits gelockert werden.

Anhaltende Regenfälle in den letzten Tagen haben im Gazastreifen wie im Süden Israels zu schweren Überschwemmungen geführt. Etwa 400 Menschen in einem Flüchtlingslager in der Mitte des Küstenstreifens mussten ihre Häuser verlassen, weil diese überflutet waren. Zahlreiche Tiere, darunter Kühe, Schafe und Esel, ertranken in den Fluten.



Dienstag, 19. Januar 2010

Folterskandal in der JVA Verbrüht, erniedrigt, stranguliert


Im Jugendgefängnis Regis-Breitingen - dem modernsten Gefängnis Sachsens - haben Fifra N. (l.) und Patrick B. einen 18-Jährigen gefoltert und versucht, ihn zum Selbstmord zu zwingen.
Zwei Männer sollen in der JVA Regis-Breitingen einen Mithäftling gequält und versucht haben, ihn zum Selbstmord zu zwingen. Sie stehen vor Gericht. Bisher schwiegen sie. 

In wenigen Stunden ist so viel vorgefallen. Was ihm von seinen Mithäftlingen angetan wurde, wird der 20-jährige ruhige und zurückhaltende Mann, der jetzt im Landgericht Leipzig aussagen muss, nie vergessen können: Vor zwei Jahren - im Mai 2008 - lockten ihn Mitinsassen in den Duschraum der Jugendhaftanstalt Regis-Breitingen. Dort sollen sie ihn mit kochendem Wasser übergossen und mit einem Besenstiel geschlagen haben. Bis zu sieben Männer sollen ihn überwältigt, auf einen Stuhl gefesselt und festgehalten haben, um seinen Oberkörper zu beschmieren. Ob mit Hakenkreuzen und SS-Runen, wie früher berichtet wurde, sagte der Staatsanwalt beim Prozessauftakt nicht.
Seine zum Tatzeitpunkt selbst erst 15 und 24 Jahre alten Peiniger Fifra N. und Patrick B. sollen ihm zudem damit gedroht haben, ihn von russischen Mitgefangenen ermorden zu lassen, das Kopfgeld sei bereits ausgesetzt. Das war das vorläufige Ende: Der junge Mann soll in seiner Zelle zweimal versucht haben, sich zu erhängen.
Als der Versuch fehlschlug, hätten Fifra N. und Patrick B. selbst zu einem Gürtel gegriffen, um ihn zu erwürgen, hieß es in der Anklage. Das Opfer habe sich jedoch befreien können. Später vertraute er sich einem Wärter an, sprach aber zunächst von einem geplanten Suizid. Erst ein Jahr nach den Vorfällen kam heraus, dass der junge Mann wochenlang erniedrigt und gequält wurde.

Tagelange Erniedrigung

Die beiden Männer, die dem damals 18-Jährigen dieses Martyrium angetan haben, stehen jetzt in Leipzig vor Gericht. Der 17-Jährige Fifra N. ist mehrfach wegen seiner hohen Aggressivität in Erscheinung getreten, er soll mehrere Mitgefangene gequält haben.
Mit ihm ist der 26-Jährige Patrick B. angeklagt, der ebenfalls versucht haben soll, den Mithäftling in den Selbstmord zu treiben. Ursprünglich war insgesamt gegen neun Beschuldigte ermittelt worden. Beiden Männern wird unter anderem versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Tagelang sollen sie den damals 18-Jährigen gedemütigt und geschlagen haben, bis es zu der Szene in der Dusche kam.
Die Angeklagten wollten sich vor Gericht zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Weil ein Gutachter, der das Verhalten von Fifra N. im Gerichtssaal beobachten soll, nicht zum Prozessauftakt erschienen war, wird die weitere Verhandlung auf Mittwoch vertagt. Das Urteil in Leipzig wird für den 10. Februar erwartet.

Modernstes Gefängnis in Sachsen

Täter und Opfer saßen in Regis-Breitingen geringfügige Strafen ab. Während das Opfer mittlerweile entlassen ist, sind die beiden Angeklagten weiterhin in Haft. Patrick B. ist aber mittlerweile ins Torgauer Gefängnis verlegt worden.
Mehrere Monate nach dem Folterskandal hat der sächsische Justizminister Geert Mackenroth (CDU) Fehler bei der Unterbringung der Häftlinge eingeräumt und von bereits erfolgten Verbesserungen gesprochen.
Der Mann, der heute als Opfer im Saal des Leipziger Landgerichts steht, ist nicht das einzige Folteropfer aus der Jugendhaftanstalt Regis-Breitingen. Kurze Zeit später wurde ein Häftling von mehreren Mithäftlingen aus seiner Zelle gezerrt, kopfüber in eine Mülltonne gesteckt und bei dem Versuch, sich den Schmutz abzuwaschen, mit Scheuermitteln und Schrubbern gequält.
Das Jugendgefängnis in Regis-Breitingen gilt als Sachsens modernste Haftanstalt. Das Gebäude mit 376 Plätzen wurde im Oktober 2007 eröffnet. Nur einen Monat nach der Eröffnung tötete sich ein 21-jähriger Häftling selbst. Im März 2009 nahm sich ein weiterer Mann das Leben.


First Lady von Angola: Heiß auf Fußball

Wie die Frau des angolanischen Präsidenten mit ihren Auftritten beim Afrika-Cup für Furore sorgt und etliche Image-Berater auf den Plan ruft.


Die First Lady von Angola liebt den Fußball. Und wenn ihr Nationalteam beim Afrika-Cup ein Tor schießt, ist Ana Paula dos Santos nicht mehr zu halten. In solchen Momenten des größten nationalen Glücks springt sie schon mal jubelnd in die Höhe, außer sich vor Freude. So wurde es berichtet vom Eröffnungsspiel des Afrika-Cups in Luanda. Doch nicht überall auf dem Kontinent kommt die ausgelassene Freude der angolanischen First Lady gut an.
Ungeheuerlich, raunt es weiter unten, am Kap. Südafrikas Zeitung Sowetan rügt die Angolanerin wegen ihrer angeblich peinlichen Manieren. Eine First Lady müsse sich doch zusammenreißen können, heißt es. Und um die angeblichen Verfehlungen im Stadion zu untermauern, werden gleich mehrere Image-Berater und so genannte "Etiquette Consultants" um ihre Analysen gebeten.
Eine Expertin sagt, dass man von einer First Lady erwarten dürfe, überall mit Würde aufzutreten. Im Stadion, bei einem solchen Medienrummel, einfach so aufzuspringen – das sei ein "no-no". Auch Image-Coach Doris Msibi findet, dass das Verhalten von Dos Santos gar nicht "lady-like" gewesen sei. Prominente sollten daran denken, wie schnell sich die Menschen ein Urteil über sie bilden. Man dürfe deshalb von Leuten, die im öffentlichen Leben stünden, stets Haltung und Würde erwarten.
Vernarrt in Diamanten
Aber wenn der Ball so richtig rollt, darf sich da nicht auch mal eine Präsidentengattin vergessen? Ein wenig seltsam wirkt die Rüge aus Südafrika dann doch, wenn man bedenkt, wie fußballverrückt dieser Kontinent ist.

Vielleicht hat die Kritik auch mehr damit zu tun, dass das Land am Kap ein wenig sauer ist auf die angolanische Regierung. Weil separatistische Rebellen dort die togoische Fußballmannschaft beschießen konnten, fürchtet Südafrika nun, dass der globale Schock über das Blutbad auch dem WM-Gastgeber schaden und ausländische Gäste in Massen abschrecken könnte.
Was die First Lady betrifft, so stand sie beim Spiel Angola gegen Algerien am gestrigen Montag natürlich besonders unter Beobachtung. Aber neben dem Fußball werden der 46-Jährigen noch einige andere Leidenschaften nachgesagt – etwa Diamanten, die sie nicht nur gelegentlich funkelnd an ihren Ohren trägt, sondern die auch ihr geschäftliches Interesse geweckt haben sollen.
Michelle Obama und Carla Bruni First Lady und Première Dame
In Angola gibt es sehr viel Öl und Diamanten, was dem Reichtum der Familie dos Santos nicht geschadet hat. Der Präsident gilt sogar als einer der reichsten Männer der Welt, er ist ein wahrer Ölprinz, auch wenn er sich jahrzehntelang zum Marxismus bekannte. Und die schöne Ana Paula, einst Model und Stewardess, ist seit 1991 seine schillernde Prinzessin.

Die Sprache der Mode Sie sind zweifellos ein elegantes Paar, das bei seinen Auftritten an die Schönen und Reichen im ewig lächelnden Hollywood erinnert – nur dass ihre Heimat Angola nach fast dreißig Jahren Bürgerkrieg noch immer zu jenen Staaten zählt, in denen eine kleine Clique zu unvorstellbarem Reichtum gekommen ist – und die Massen im Elend leben.
Wenn sie nicht gerade im Fußballstadion oder bei einer Modenschau weilt, dann gehört es zu ihren Aufgaben, als gute Fee für die Armen Angolas im Rampenlicht zu stehen. Ansonsten hat sie auch nichts gegen ausgelassene Shopping-Touren. Das Magazin Newsweek berichtete schon 2001 darüber, dass die Angolanerin bei einer fünftägigen Reise nach Brasilien mindestens 75.000 US Dollar beim Einkauf ausgegeben haben soll – so viel wie das Jahresbudget eines ihrer Hilfsprojekte für arme angolanische Frauen.
Von Arne Perras

Montag, 18. Januar 2010

Unanfechtbar: Bescheide müssen rechtzeitig zugestellt werden

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 10. Dezember 2009 abgewiesen, in dem die bisherige Zustellungspraxis im Rahmen von Dublin-Verfahren als verfassungswidrig gerügt wurde. Damit ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts unanfechtbar.

In dem Verfahren wurde die Zustellungspraxis des BAMF angegriffen, wonach die Bescheide erst unmittelbar vor der Abschiebung ausgehändigt werden. Die Betroffenen wurden also quasi ohne Vorwarnung in den EU-Staat abgeschoben, der für ihr Asylverfahren zuständig ist. Manche Flüchtlinge wurden sogar nachts aus den Betten geholt und überfallartig abgeholt. Eine Klage gegen die Abschiebung ist unter diesen Umständen kaum möglich. So hat das Verwaltungsgericht dann auch festgestellt, dass der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes hier verletzt ist.

Nach Auffassung von PRO ASYL muss das BAMF seine Praxis umgehend ändern. Die Betroffenen müssen rechtzeitig erfahren, dass sie in einen anderen EU-Staat verbracht werden sollen, damit sie sich dagegen vor Gericht zur Wehr setzen können.