Donnerstag, 15. März 2007

Politiker erleichtert über Hakenkreuz-Urteil

BUNDESGERICHTSHOF

"Schlappe für eine weltfremde Justiz", "schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft Stuttgart": Politiker von SPD, Grünen und FDP werten das Bundesgerichtshof-Urteil zu Anti-Nazi-Symbolen als überfällige Korrektur des Stuttgarter Landgerichts - und als Ermutigung für engagierte Bürger. Karlsruhe - "Es ist eine schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft Stuttgart und den Justizminister Goll."

Der baden-württembergischen Justizminister Ulrich Goll habe es in der Vergangenheit abgelehnt, "der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Weisung zu erteilen", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Niels Annen SPIEGEL ONLINE.
Dem Urteil des BGH zufolge ist ein durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen. Damit erweiterten die Richter die Möglichkeiten des Protests gegen den Rechtsextremimus. Das Hakenkreuz dürfe in einer Darstellung straflos verwendet werden, wenn das Symbol "offenkundig und eindeutig" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringe. Dies gelte selbst dann, wenn solche Anti-Nazi-Symbole aus kommerziellen Interessen massenhaft vertrieben würden.

Annen sieht nun genügend Rechtssicherheit für Bürger, die sich weiterhin aktiv und öffentlich gegen Rechts engagieren wollen und legte am Ende noch den kleinen Seitenhieb drauf: "Diese Rechtssicherheit gilt nun auch in Stuttgart." Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Ute Vogt sprach von einem "Sieg der Demokratie gegen juristische Griffelspitzerei". Deutliche Worte fand auch Claudia Roth, Bundesvorsitzende der Grünen: "Das Urteil ist eine Schlappe für eine weltfremde Justiz, die die Realitäten im Land aus den Augen verloren hatte, mit ihrem Verbotsurteil Misstrauen in den Rechtsstaat schürte - und mit ihrer vollkommen absurden Sichtweise leider bis in den Bundestag hinein Anhänger fand", sagte Roth SPIEGEL ONLINE. Roth wertete den Urteilsspruch als eine Ermutigung für alle, die sich friedlich und offensiv gegen Rechtsextremismus zur Wehr setzen wollen - "gerade auch für junge Menschen, die wir in ihrem Engagement für Demokratie gegen alte und neue Nazis doch unterstützen müssen und nicht entmutigen dürfen."

Auch der FDP- Rechtspolitiker Jörg van Essen (FDP) begrüßte es, dass nun Rechtssicherheit bestehe. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Ute Vogt sprach von einem "Sieg der Demokratie gegen juristische Griffelspitzerei". Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf nannte das Urteil eine Stärkung der Meinungsfreiheit. Wer gegen Extremismus und Gewalt auftrete, dürfe dafür nicht an den Pranger gestellt werden, sagte der FDP-Politiker.


Der BGH hob mit seiner Entscheidung das umstrittene Hakenkreuz-Urteil des Stuttgarter Landgerichts auf und sprach den angeklagten Versandhändler frei, der Anti-Nazi-Symbole mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertreibt. Damit folgte der Staatsschutzsenat des BGH den Anträgen von Verteidigung und Bundesanwaltschaft.


Das Landgericht hatte den 32-Jährigen im September 2006 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Durch eine "kommerzielle Massenverbreitung" solcher Symbole bestehe die Gefahr der Wiedereinbürgerung des Hakenkreuzes, hatte das Landgericht argumentiert. Dem widersprach nun der BGH. Alle vom Angeklagten vertriebenen Artikel seien "gegen die Wiederbelebung nationalsozialistischer Bestrebungen gerichtet", sagte der Vorsitzende Richter Walter Winkler.

Dies sei "eindeutig und offenkundig zum Ausdruck gebracht worden". Nur in einem Fall einer CD-Hülle - der aber letztlich rechtlich unerheblich sei - sei die Distanzierung nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen.
"Wichtige Hürde, um Missbrauch zu verhindern" Der Vorsitzende verdeutlichte aber, dass Anti-Nazi-Symbole nur dann nicht strafbar seien, wenn die Nazi-Gegnerschaft für jeden Beobachter auf Anhieb erkennbar sei.

Diese Eindeutigkeit sei wichtig, weil sonst eine Lockerung des Paragrafen von der rechtsextremen Szene missbraucht werden könne. "Wir glauben, wir haben mit dem Urteil eine wichtige Hürde geschaffen, um Missbrauch zu verhindern", sagte Winkler. Denn Rechtsextremisten würden sich schwer tun, Symbole mit einer klaren Anti-Nazi-Aussage zu verwenden, weil sie dies als Verhöhnung ihrer "geheiligten Zeichen" empfinden würden.


Mit Blick auf die massenhafte Verbreitung von Anti-Nazi-Symbolen durch den Angeklagten sagte Winkler, es spiele keine Rolle, wie oft solche Darstellungen gezeigt würden. "Im Gegenteil: Ein zehnfacher Protest ist vielleicht noch wirkungsvoller als ein einfacher Protest."

Der Richter verwies auch auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Die Befürchtung des Landgerichts, Rechtsextreme könnten die Verbots-Lockerung durch den BGH ausnutzen und ihrerseits derart abgeänderte Kennzeichen verwenden, teilte der BGH nicht. Die Bundesrichter sind überzeugt davon, dass Rechtsradikale solche Darstellungen, in denen Hakenkreuze in gegnerischer Zielrichtung verwendet werden, als Verhöhnung der ihnen "heiligen" Symbole empfinden und selbst nicht verwenden würden.

"Wir glauben, wir haben mit dem Urteil eine wichtige Hürde geschaffen, um Missbrauch zu verhindern", sagte Winkler.
Der Versandhändler aus dem baden-württembergischen Winnenden vertreibt über seinen Online-Shop "Nix Gut" unter anderem Anstecker und Aufnäher mit durchgestrichenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen. Die Produkte finden vor allem in der antifaschistischen Szene als Zeichen gegen Neonazis Verwendung.

Der 32-jährige Punker, der mit knallrot gefärbten Haaren vor dem BGH erschien, zeigte sich erleichtert über das Urteil. Mit Blick auf das Landgericht sagte er jedoch: "Ich habe erfahren, dass man letztlich ausgeliefert ist."
Bundesanwalt Gerhard Altvater betonte, das BGH-Urteil schaffe mehr Rechtssicherheit. Für alle, die einen Anti-Nazi-Button tragen, bedeute das Urteil "die Befreiung vom Risiko der Strafbarkeit, das bisher noch gegeben war".

Pilot mit zwei Kilo Kokain erwischt

Im Cockpit eines Alitalia-Flugzeuges haben Zollbeamte zwei Kilo Kokain entdeckt. Der Pilot wollte die illegale Fracht aus Venezuela nach Italien schmuggeln - und soll sich häufig vor dem Start selbst eine Ration genehmigt haben.

Rom - Der Fall weckt erhebliche Zweifel an den Sicherheitsvorkehrungen der Fluglinie Alitalia: Ein Pilot wurde fristlos entlassen, weil Zollbeamte im Cockpit einer Personenmaschine zwei Kilogramm Kokain entdeckt hatten. Der Mann sei häufig auf der Route von Caracas in Venezuela nach Mailand unterwegs gewesen, wie italienische Zeitungen berichteten.

Die Behörden vermuten, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt - auch weitere Mitarbeiter der Fluglinie sollen am Drogenschmuggel im Cockpit beteiligt gewesen sein. Die Kriminellen hofften darauf, dass die Flughafen-Polizei bei Crew-Mitgliedern nicht allzu genaue Kontrollen durchführen würden.

Der Pilot hat laut Zeitungsberichten auch gerne selbst Kokain geschnupft, bevor er sich ins Cockpit der Linienmaschinen setzte. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf.

Mittwoch, 7. März 2007

Überschwemmungen in Honduras

In Folge schwerer Regenfälle sind in der Karibikregion von Honduras mehr als 100’000 Menschen durch Überschwemmungen von der Aussenwelt abgeschnitten.

Die Regierung des mittelamerikanischen Landes versetzte mehrere Provinzen in Alarmzustand und liess die Schulen schliessen. Wie der Zivilschutz von Honduras am Dienstag in Tegucigalpa weiter mitteilte, sind 30 Ortschaften entlang des Flusses Lean von Überschwemmungen und Hochwasser bedroht.

Nach Angaben der Meteorologen wurden die Regenfälle seit dem Wochenende von einer Kaltfront über Honduras ausgelöst. Er werde erwartet, dass es noch zwei weitere Tage regnen werde. Normalerweise ist es um dieses Jahreszeit heiss und trocken in Mittelamerika.

Entführte und missbrauchte Mädchen aus Erdloch befreit

Die Festnahme eines Serien-Triebtäters hat in Südafrika die Leidenszeit zweier in einem Erdloch gefangen gehaltener Mädchen beendet. Eines der Kinder ist erst vier Jahre alt, das andere Mädchen wurde seit mehr als einem Jahr vermisst.

Johannesburg - Wie südafrikanische Zeitungen berichten, wirkten die beiden Kinder im Alter von vier und 14 Jahren völlig verstört, als die Polizei sie befreite. Die 14-Jährige, die schon im Dezember 2005 von einer Farm in der Gegend verschwunden war, wurde nach Angaben ihrer Mutter nackt in dem Erdloch entdeckt.

Sie war bleich und voller Panik, als sie das Tageslicht erblickte. Ihr Entführer, der sie auch sexuell missbraucht haben soll, hatte sie lediglich mit Zuckerwasser und Süßigkeiten ernährt. Waschen durfte sie sich nicht.

Unklar blieb, wie lange die Vierjährige in dem Loch ausharren musste. Der festgenommene 31-Jährige hatte zunächst behauptet, Vater des kleinen Mädchens zu sein. Er befand sich seit drei Jahren auf der Flucht und wurde wegen mindestens 21 Straftaten gesucht.

Ein Einbruch bei Bekannten wurde ihm schließlich zum Verhängnis. Er wurde von den Bewohnern der Hütte überrascht und dann betrunken und schläfrig gemacht. Als die Polizei eintraf, war er bereits von Angehörigen der Familie malträtiert worden.

Geheimer russisch-syrischer Waffendeal

Ein auf mysteriöse Weise zu Tode gestürzter Journalist hatte offenbar Belege für das Geschäft.

Moskau - Es war eine Resonanz, wie sie sich ein Journalist nur wünschen kann. Am 12. Januar 2005 veröffentlichte Iwan Safronow, Militärexperte der Moskauer Tageszeitung „Kommersant“, zusammen mit Kollegen einen Artikel über geplante Lieferungen russischer Iskander-E-Raketen (im Nato-Jargon SS-26) an Syrien. Die Veröffentlichung sorgte für einen internationalen Skandal. Israels Premier Ariel Scharon und US-Präsident George W. Bush protestierten damals bei Präsident Wladimir Putin gegen die Lieferungen der von mobilen Basen abschießbaren, manövrierfähigen Raketen mit einer Reichweite von 280 Kilometern. Syrien könne damit jeden Punkt Israels erreichen. Schließlich verkündete Putin bei einem historischen Israel-Besuch am 28. April 2005: „Ich habe mein Veto gegen das Geschäft eingelegt.“ Doch der brisante Deal - und nicht nur dieser - war damit möglicherweise nur aufgeschoben.

Am Dienstag veröffentlichte der „Kommersant“ eine Rekonstruktion der letzten Wochen Iwan Safronows, der am vergangenen Freitag bei einem zweifelhaften Fenstersturz starb. Mitte Februar bereitete sich Safronow auf die Waffenmesse Idex-2007 in den Vereinigten Arabischen Emiraten vor. Dort wollte er eine ihm zugespielte, brisante Information überprüfen, sagte er seinen Vorgesetzten: Dass Russland Syrien Kampfflugzeuge vom Typ SU-30 verkaufen wolle, die einst für Indien entwickelt wurden und eine Reichweite von 1500 Kilometern haben. Außerdem wolle Moskau dem Iran moderne S-300-W-Raketen verkaufen, die angreifende Flugzeuge abschießen können.

Damit westliche Länder den Kreml nicht wieder der Aufrüstung des syrischen und iranischen Regimes beschuldigen könnten, sollten die Waffen über Weißrussland geliefert werden, so sein Informant. Nach mehreren Tagen Recherche auf der Waffenmesse in Abu Dhabi rief Safronow die Redaktion an: Er habe die Bestätigung für den explosiven Deal. Nach seiner Rückkehr nach Moskau schreibe er einen entsprechenden Artikel. Doch nachdem Safronow am 24. Februar nach Moskau zurückgekommen war, meldete er sich erst einmal wegen starker Magenschmerzen krank. Der Militärspezialist ging zum Arzt, arbeitete aber zu Hause weiter und half Kollegen aus der Redaktion, die ihn telefonisch um Rat fragten. Am 27. Februar ging der immer noch krankgeschriebene Safronow zu einer Pressekonferenz. Er erzählte dort Kollegen, er habe nicht nur die Bestätigung für die geplanten Deals: Russland und Syrien hätten bereits weitere Waffenverträge unterschrieben. Moskau habe sich verpflichtet, Damaskus ferngesteuerte Panzer-S1-Luftabwehrraketen (SA-19) und MiG-29-Jagdflugzeuge zu liefern - und endlich auch die Iskander-E-Raketen.

Den fälligen Artikel indes wollte Safronow noch nicht schreiben. Seinen „Kommersant“-Kollegen sagte der Militärspezialist, er sei gewarnt worden, dass eine Veröffentlichung für einen neuen internationalen Skandal sorgen werde. Russlands Inlandsgeheimdienst FSB werde in diesem Fall ein Strafverfahren wegen des Verrats von Staatsgeheimnissen gegen ihn einleiten und einen solchen Prozess „bis zum Ende bringen“, so die ihm gegenüber ausgesprochene Drohung.

Am selben Tag rief Safronow nochmals in der Redaktion an und kündigte an, er werde zumindest einen Artikel über die geplanten Waffenlieferungen über Weißrussland durchtelefonieren. Dies geschah nicht mehr. Drei Tage später war Iwan Safronow tot. Russlands staatliche Waffenexportagentur Rosoboronexport lehnte einen Kommentar zu den angeblich unterschriebenen Waffenverträgen mit Syrien und Iran ab.

Die Moskauer Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall Safronow wegen des Verdachts auf Selbstmord. Die russische Journalisten-Gewerkschaft kündigte am Dienstag eine eigene Untersuchung zum Tod Safronows an. Seit 1993 seien in Russland 214 Journalisten bei der Ausübung ihres Berufs ums Leben gekommen, sagte Generalsekretär Iwan Jakowenko. „Wir sind (weltweit) auf dem zweiten oder dritten Platz hinter Kolumbien und vielleicht dem Irak. Nicht ein Fall eines gestorbenen Journalisten ist in unserem Land wirklich aufgeklärt worden.“

Dienstag, 6. März 2007

US-Soldat wegen Fahnenflucht verurteilt

Ein Militärgericht der US-Armee in Würzburg hat einen Sanitäter verurteilt, weil er nicht ins Kriegsgebiet zurückgekehrt war. Der 35-jährige Mann hatte sich seiner Verlegung in den Irak durch einen Sprung aus dem Fenster der Militärpolizei entzogen

Der GI Agustin Aguayo (35) ist gestern von einem Militärgericht der US-Streitkräfte in Würzburg wegen Fahnenflucht verurteilt worden. Über das Strafmaß entscheiden die Richter noch, dem in Mexiko geborenen Sanitätssoldaten drohen bis zu sieben Jahre Haft. Als seine Einheit in Schweinfurt am 1. September 2006 in den Irakkrieg zog, fehlte der Gefreite Aguayo. Der Kriegsdienstverweigerer wollte lieber ins Gefängnis gehen als mit der 1. Infanteriedivision der US-Armee in Europa zum Kampfeinsatz in den Irak.

Schon am Tag nach dem Abflug seiner Einheit von Ramstein aus nach Kuwait stellte er sich der Militärpolizei in Schweinfurt. Doch als ihm dort eröffnet wurde, dass er mit der nächsten Maschine - wenn nötig mit Gewalt - dennoch zum Einsatz im Irak geflogen werde, sprang er im Kampfanzug aus dem Fenster und tauchte unter - und in den USA wieder auf. In Kalifornien stellte er sich nach 24 Tagen auf der Flucht der US-Armee, die ihn mit dem nächsten Flugzeug zurück nach Deutschland brachte. Seitdem saß Aguayo in Mannheim in einem Militärgefängnis und wartete auf seinen Prozess.

Der begann gestern in einem Gerichtsgebäude auf einem Kasernengelände bei Würzburg. Journalisten mussten das Verfahren von einer extra dafür umgebauten Teeküche aus an zwei Bildschirmen verfolgen. Der Raum durfte nur nach umfangreichen Taschenkontrollen und Leibesvisitationen betreten werden. Im Gerichtssaal selbst waren lediglich drei Berichterstatter zugelassen. Draußen vor dem Gate demonstrierte das "Würzburger Friedensbündnis". Drinnen bei der Presse saß die in Berlin lebende US-Friedensaktivistin Elsa Rassbach und verteilte Flugblätter.

Auf Befragung des Vorsitzenden Richters am Militärgericht, Colonel R. Peter Masterton, räumte Aguayo gleich nach Prozesseröffnung ein, sich an diesem 1. September 2006 ganz bewusst der Truppenverlegung in den Irak entzogen zu haben. In diesem ersten Anklagepunkt bekenne er sich schuldig. Auf nicht schuldig plädierten die Anwälte von Aguayo dann beim zweiten Anklagepunkt Fahnenflucht.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens ging es dann ausschließlich um den ersten Anklagepunkt. Im Rahmen eines Agreement nach den Statuten der US-Militärgerichtsbarkeit hatten sich die Ankläger und die beiden Verteidiger von Aguayo - ein Militäranwalt und ein ziviler Advokat - offenbar noch vor Prozessbeginn auf einen Deal verständigen können: Aguayo bekannte sich schuldig. Und im Gegenzug begrenzten die Ankläger ihre Höchststrafenforderung auf zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Mehrfach fragte der Vorsitzende Richter Aguayo danach, ob er sich tatsächlich aus freien Stücken und ohne Zwang schuldig bekannt habe. Der Angeklagte bejahte das wiederholt.

Auch die anwesenden Militärjuristen wussten danach nicht genau zu sagen, welche Auswirkungen der Deal auf das Strafmaß für den zweiten Anklagepunkt, die Desertion, haben könnte. Die allgemeine Auffassung war, dass der Vorsitzende Richter dafür immer noch die Höchststrafe von sieben Jahren verhängen könne. Eine Jury gibt es in diesem Militärstrafverfahren nicht. Aguayo selbst sieht sich nicht als Fahnenflüchtigen, da er schon 2004 - gleich nach einem ersten Einsatz im Irak - einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt habe, über den rechtswidrig bis heute nicht entschieden worden sei. Auch sein Antrag auf Entlassung aus der Army wurde abgelehnt, eine Zivilklage dagegen in den USA gleichfalls abgeschmettert.

"Nie wieder" will der Familienvater Aguayo in den Irak. "Ich bedauere meine Beteiligung, weil ich auch als Sanitäter im Grunde den Krieg ermöglichte", schrieb er in einer ausführlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen der Anklage. Er habe damals Verwundete versorgt, damit die wieder in die Kämpfe geschickt werden konnten. Und er habe Soldaten auf ihre Patrouillen fahren müssen, die sowohl für die GIs als auch für Iraker oft tödlich endeten, so Aguayo. "Auf der Basis meiner religiösen Erziehung und meines Glaubens" werde er sich deshalb auch zukünftig "jedem Krieg verweigern".

taz vom 7.3.2007, S. 7, 139 Z. (TAZ-Bericht), KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT

Sonntag, 4. März 2007

Kamerun: Schwuler entlassen

New York - Ein Mann ist nach zwei Jahren ohne Prozess aus einem Gefängnis in Kamerun entlassen worden, nachdem sich eine amerikanische Homo-Gruppe für ihn eingesetzt hatte. Alexandre D. wurde vor zwei Jahren im Alter von 22 Jahren festgenommen, weil er Sex mit einem anderen Erwachsenen gehabt haben soll. Nach Paragraf 347 wird das in dem 17 Millionen Einwohner zählendem Land mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
Die New Yorker Gruppe International Gay & Lesbian Human Rights Commission (IGLHRC) wurde auf den Mann aufmerksam und verschaffte ihm seinen ersten Gerichtstermin. Der Richter sagte, gegen D. lägen keine Beweise vor und ließ ihn unverzüglich frei. Tatsächlich konnte die Anklage nicht einmal bestätigen, dass D. je festgenommen worden war.
"Er hätte den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen können", so Cary Johnson von der IGLHRC zu 365gay.com. Es könnte tausende solcher Fälle in Afrika geben. "Wir wissen es einfach nicht". In Kamerun finden regelmäßig Razzien gegen Schwule un Lesben statt.

Freitag, 2. März 2007

Senegals Chef "poliert seinen Thron"

Nach ersten Ergebnissen gewinnt Amtsinhaber Abdoulaye Wade die senegalesische Präsidentschaftswahl im ersten Durchgang mit absoluter Mehrheit, obwohl heftige Kritik an seiner Regierungsbilanz den Wahlkampf dominierte

AUS DAKAR JANA BIRKE


"Zuweilen haben Wolken den Himmel über Senegal verdunkelt, Wolken, die unser Land ins Chaos stürzen wollten", schreibt die staatliche Tageszeitung Le Soleil am Tag nach der Präsidentschaftswahl. Doch die "Ruhe, Transparenz und massive Beteiligung" beim Wahlvorgang bekräftigten den Status Senegals als "reife Demokratie". Die unabhängige Tageszeitung Le Quotidien hingegen berichtet, dass der Justizminister Cheikh Tidiane Sy die Tür eines Wahlbüros eintrat, um seiner Forderung nach Verlängerung der Abstimmung Nachdruck zu verleihen. Auch die privaten Radiosender geben sich gewohnt kritisch: Obwohl die Wahllokale am Sonntag um 22 Uhr offiziell geschlossen wurden, sollen hier und da noch um ein Uhr morgens Stimmen abgegeben worden sein. Um 17 Uhr, eine Stunde vor dem ursprünglich angesetzten Wahlschluss, waren andererseits in 40 Dörfern der südsenegalesischen Casamance immer noch nicht die Wahlmaterialien eingetroffen.

Egal: Schon gegen Mitternacht verkündete Premierminister Macky Sall, der amtierende Präsident Abdoulaye Wade habe nach ersten Hochrechnungen eine absolute Mehrheit von 57 Prozent bekommen. Sollten sich die Ergebnisse bestätigen, wird es also keine Stichwahl geben. Das ist überraschend, waren sich doch die Medien im Vorfeld einig, dass ein zweiter Wahlgang unumgänglich sei. Senegals Bevölkerung zeigte sich im Wahlkampf mehrheitlich enttäuscht von den nicht eingelösten Versprechen Wades seit seiner ersten Wahl 2000: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, härteres Vorgehen gegen Korruption, Anhebung des allgemeinen Lebensstandards. Die Reispreise haben sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt, die Gaspreise verdreifacht. Wade forderte trotzdem bei Wahlveranstaltungen 99 Prozent der Stimmen. "Gebt ein Prozent meinen Rivalen, aus Gründen der demokratischen Gleichheit", sagte er.

Der Präsident hatte durchaus ernst zu nehmende Rivalen - vor allem sein ehemaliger politischer Ziehsohn und Expremierminister Idrissa Seck sowie Ousmane Tanor Dieng von den Sozialisten, die Senegal von 1960 bis 2000 regierten. Daneben machten Abdoulaye Bathily und Landing Savané von sich reden. Mit einer absoluten Mehrheit für Wade im ersten Wahlgang hatte also kaum jemand gerechnet; entsprechende Prognosen aus dem Präsidentenlager wurden meist als verkappte Betrugsankündigung abgetan.

Präsidentschaftskandidat Moustapha Niasse spricht im Zusammenhang mit den fehlenden Wahlmaterialien von "Betrugswillen". Auch die Bevölkerung scheut sich nicht, das Wort "Manipulation" in den Mund zu nehmen. Bestätigen sich die Hochrechnungen, könnte es in Thiès, der Hochburg des ärgsten Wade-Widersachers Idrissa Seck, zu Protesten kommen. Ebenso in Fann, wo sich die Residenz des Sozialisten Dieng sowie die Universität Dakar befindet, in der es regelmäßig zu Streiks und Auseinandersetzungen mit der Polizei kommt. Zurzeit ist es dort ruhig, da die Studenten zum Wählen in ihre Heimatgemeinden fuhren.

Gestern aber wurden die Hochrechnungen auf den Straßen der Hauptstadt eher mit einer Mischung aus Enttäuschung und Gelassenheit aufgenommen. 2000, als Wade die Sozialisten besiegte, rechnete man fest mit Ausschreitungen und es blieb friedlich - diesmal gab es vor der Wahl gewalttätige Konflikte, aber es ist ein friedliches Ende in Sicht. "Wade poliert seinen Thron", titelt der Quotidien. Und als Abdoul, Besitzer eines Telecenters in einem Vorort von Dakar, von dem Wahlergebnis erfährt, lacht er ironisch, zuckt mit den Schultern und sagt: "C'est comme ça" - so ist es halt.

taz vom 27.2.2007, S. 11,

N-Wort auf dem Index

Obwohl es auch viele schwarze Rapper in ihren Texten verwenden, hat der Stadtrat von New York die Bewohner der Metropole aufgefordert, dass Schimpfwort "Nigger" aus ihrem Sprachgebrauch zu verbannen. Das Gremium verabschiedete ein Moratorium, das allerdings rein symbolisch ist und keine rechtlichen Folgen hat.