Vier Wochen nach dem Absturz einer Spanair-Maschine in Madrid haben die Ermittler eine Fehlfunktion an den Auftriebshilfen der Tragflächen ausgemacht. In einem vorläufigen Untersuchungsbericht erklärten die Experten, die Start- und Landeklappen an den Flügeln seien beim Start nicht in der richtigen Position gewesen. Die Piloten hätten davon aber nichts gewusst, weil der Alarm im Cockpit nicht ausgelöst worden sei. Der Bericht wurde noch nicht offiziell vorgestellt, aber von mehreren spanischen Tageszeitungen zitiert.
Zusammenhang mit Fehlstart möglich
Der Ausfall des akustischen Alarms könnte laut "El Pais" mit der Überhitzung eines Temperaturfühlers zusammenhängen, wegen der die Maschine einen ersten Startversuch abgebrochen hatte und noch einmal zum Terminal zurückgekehrt war. In dem Bericht hieß es weiter, die Piloten hätten merken können, dass der Startklappen-Alarm nicht funktionierte, wenn sie die von Boeing ausgegebenen Sicherheitsempfehlungen befolgt hätten.
Schwere Vorwürfe an Spanair
Der Flugzeughersteller habe nach einem Absturz einer MD-82 1987 in Detroit allen Airlines empfohlen, bei Flugzeugen dieses Typs vor dem Start das Alarmsystem zu überprüfen. So sollen die Piloten gewarnt werden, wenn ihr Flugzeug nicht startbereit ist. Spanair habe das Alarmsystem jedoch nur vor dem ersten Flug eines Tages und bei Zwischenstopps kontrolliert, wenn die Besatzung komplett gewechselt habe. Wenn ein Crewmitglied für die Weiterreise an Bord geblieben sei, sei die Kontrolle entfallen. Dies sei bei der Unglücksmaschine der Fall gewesen. Das Flugzeug kam aus Barcelona, landete in Madrid und sollte von dort aus nach Gran Canaria weiterfliegen. Pilot und Copilot wurden nicht ausgetauscht.
Die Ermittler erklärten in ihrem Bericht allerdings nicht, dass die Fehlfunktion der Start- und Landeklappen die Ursache des Unglücks vom 20. August war, bei dem 154 Menschen getötet wurden. Sie baten die Luftfahrtbehörden in der Europäischen Union und den USA aber dringend darum, die bloße Empfehlung zur Überprüfung des Alarms zu einer Vorschrift zu machen.
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